Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 7,0 Mio. € für einen zur Finanzierung des Ausbaues und der Aufstockung des Gebäudes 1L benötigten Investitionskredit.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Das Klinikum beabsichtigt, den Ausbau und die Aufstockung des Gebäudes
1L über einen langfristigen Investitionskredit in Höhe von 7,0 Mio. € zu
finanzieren. Das Projekt ist im Wirtschaftsplan 2016 etatisiert und wurde
sowohl vom Aufsichtsrat des Klinikums als auch vom Rat der Stadt Leverkusen
bewilligt. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten
Projektbeschreibung (Anlage 1). Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als
80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß
EU-Beihilferecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014)
wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von
zehn Jahren betraut. Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als
80 % der Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Das Darlehen kann somit
in voller Höhe verbürgt werden.
Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik
Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede
einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung des Ausbaues
und der Aufstockung des Gebäudes 1L inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar
nach Beendigung des Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen
herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen
mit der Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung
von Bürgschaftsrisiken/Chancen die Zustimmung zur Vorlage empfiehlt. Die Stadt
Leverkusen erfüllt mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich
vorgeschriebenen Gesundheitsauftrag. Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen
Konsolidierungsprozess - keine Verluste seit 2008 - unterstützt. Insofern wird
die Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der
Bürgschaft für den Gesellschafter Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session ist die Anlage in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1314
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Thiele/ FB 20/ 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Verwaltung hat die für die Erstellung der Vorlage notwendigen Informationen erst per Email am 07.10.2016 erhalten. Somit konnte die Vorlage erst mit dem Nachtrag eingereicht werden. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 07.11.2016 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.