Betreff
Umgestaltung der Fußgängerzone Leverkusen-Opladen im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzepts (STEK) Opladen
- Einplanung eines Wasser-Fontänenfeldes zusätzlich zur beschlossenen Planung
vom 06.07.2016
Vorlage
2016/1319
Aktenzeichen
mo-612
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.         Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Einplanung eines Wasser-Fontänenfeldes zusätzlich zur beschlossenen Planung der akzentuierenden Gestaltung der Fußgängerzone Leverkusen-Opladen vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111).

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Mehrkosten für Planung und Bau eines Wasser-Fontänenfeldes von rund 202.000,- € in den Haushalt 2017 ff. einzubringen und zusätzliche Fördergelder hierfür anhand der prüffähigen Planungsunterlagen bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

3.         Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, sich an den Mehrkosten für die zusätzliche Baumaßnahme Wasser-Fontänenfeld von 202.000,- € - vorbehaltlich einer Förderbewilligung der Bezirksregierung Köln und Genehmigung des Haushaltes 2017 - wie folgt zu beteiligen:

 

a)        Der Eigenanteil von 20 % bzw. 40.400,- € wird in den nächsten fünf Jahren von 2017 bis 2021 durch jährlichen Abzug von 8.000,- € von den bezirkseigenen Investitionsmitteln finanziert.

 

b)        Die Betriebskosten von geschätzt jährlich 7.500,- €, die künftig der Fachbereich Gebäudewirtschaft tragen wird, werden diesem 2018 bis 2020 aus den kleinen konsumtiven Mitteln des Bezirks erstattet.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeitsgemeinschaft Wündrich / WES mit der Erarbeitung der notwendigen Planungsleistungen für das Wasser-Fontänenfeld zur Förderantragsstellung zu beauftragen.

 

 

gezeichnet:

 

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Deppe

Begründung:

Am 06.07.2016 wurde der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in einer Sondersitzung das Ergebnis der Jurysitzung zum Werkstattverfahren der akzentuierenden Gestaltung der Fußgängerzone Opladen mit der Empfehlung des Entwurfs der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Wündrich / WES zum Beschluss vorgelegt (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111). Die Bezirksvertretung folgte einstimmig der Juryempfehlung und beschloss den Siegerentwurf der Arge Wündrich / WES als Grundlage für die zukünftige akzentuierende Gestaltung der Fußgängerzone in Opladen. Die Verwaltung wurde mit gleichem Beschluss beauftragt, die Siegerbüros mit der Erarbeitung einer Entwurfsplanung zu beauftragen.

Die Beauftragung soll in drei Stufen erfolgen:

§  Entwurfs- und Genehmigungsplanung (1. Stufe, siehe Beschluss vom 06.07.2016 sowie Punkt 4 des Beschlussentwurfes dieser Vorlage für das Wasser-Fontänenfeld),

§  Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Vergabe (2. Stufe) vorbehaltlich eines Baubeschlusses durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II,

§  Objektüberwachung (3. Stufe) vorbehaltlich eines Vergabebeschlusses für die Bauleistung.

Der Siegerentwurf der Arge Wündrich / WES sieht die Umsetzung aller gestalterischen Elemente in zwei Bauphasen vor, wobei aufgrund des beschränkten Kostenbudgets nur die erste Bauphase finanziell durch Fördermittel gesichert ist. In dieser ersten Bauphase sollen in der Bahnhofs- und Kölner Straße neue Lichtstelen und ein Kronleuchter installiert, die Integration eines neuen Pflasters in den bestehenden Klinkerbelag eingebracht sowie neues Mobiliar und teilweise neue Bäume gesetzt werden. In einer zweiten Bauphase des Siegerentwurfes sollte, wenn zusätzliche finanzielle Mittel aufgebracht werden können, unter anderem ein Wasser-Fontänenfeld in der Bahnhofstraße realisiert werden.

Im Beschluss vom 06.07.2016 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II darum gebeten, in den weiteren Gestaltungsprozess eingebunden zu werden. Daraufhin wurden Vertreter der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zu bisher zwei Arbeitstreffen eingeladen. Im Rahmen der dort stattgefundenen Diskussionen ist als vorläufiges Ergebnis festzustellen, dass ein Wasser-Fontänenfeld als entscheidendes Gestaltungsmerkmal der Planung mit hoher Wirkungskraft für die Bahnhofstraße identifiziert worden ist und bereits im ersten Bauabschnitt realisiert werden soll. Als geeigneten Standort hat sich eine Mehrheit für den unteren Bereich der Bahnhofstraße in Richtung Kölner Straße ausgesprochen. Die Arge und die Verwaltung wurden damit beauftragt, die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung eines Wasser-Fontänenfeldes zu ermitteln sowie aufzuzeigen, welche Einsparungen an anderer Stelle des Entwurfes die Finanzierung eines Wasser-Fontänenfeldes bereits in der ersten Bauphase ermöglichen.

Nach Vorstellung mehrerer Umsetzungsvarianten mit verschiedenen Graden der Einsparung stellte sich in der zweiten Sitzung heraus, dass ein Kompromiss unter den Vertretern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nur möglich ist, wenn das von allen gewünschte Wasser-Fontänenfeld mit einbezogen wird und 2017 ebenfalls zur Umsetzung kommt, ohne dass auf die anderen Gestaltungselemente verzichtet werden muss. Die zusätzlichen Kosten für die Planung und der Bau eines Wasser-Fontänenfeldes belaufen sich auf ca. 202.000,- € geschätzt. Diese Kosten waren aufgrund der bisherigen Beschlusslage zum STEK und dem Projekt Fußgängerzone unvorhersehbar und sind folglich in den bisherigen zur Förderung beantragten Kosten nicht enthalten. Gleichzeitig wird klargestellt, dass der nachträgliche Einbau eines Wasser-Fontänenfeldes am gewünschten Standort Bahnhofstraße aus bautechnischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist.

Den Bezirksvertretern für den Stadtbezirk II wird der Vorschlag unterbreitet, dass die Verwaltung für die Mehrkosten des Wasser-Fontänenfeldes einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln stellt, wenn die Bezirksvertretung II sich an den Kosten angemessen beteiligt. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Wenn diesem Vorschlag mit Beschluss dieser Vorlage gefolgt wird, stehen folgende nächste Verfahrensschritte an:

Ü Beauftragung Arge Wündrich / WES mit der Erarbeitung der notwendigen Planungsleistungen zur Förderantragsstellung laut Beschluss vom 06.07.2016 zuzüglich Einplanung eines Wasser-Fontänenfeldes.

 

Ü Erarbeitung eines Baubeschlusses mit der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung nach DIN 276 zur Umgestaltung der Fußgängerzone Opladen inklusive Wasser-Fontänenfeld zur Entscheidung durch die Bezirksvertretung II in der Sitzung am 06.12.2016.

 

Ü Antrag auf Abruf der Fördermittel für 2017 zur Umgestaltung der Fußgängerzone Opladen inklusive Fördermittelbeantragung für das Wasser-Fontänenfeld bei der Bezirksregierung Köln bis zum 31.12.2016. Anlagen zum Antrag werden die Baubeschlüsse vom 06.07. sowie 06.12.2016 sein.

 

Ü Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen an die Arge Wündrich / WES.

 

Ü Bauausschreibung nach Fördermittelbewilligung.

 

Ü Beginn der baulichen Umsetzung: voraussichtlich im Herbst 2017.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1319

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mohr, FB 61, 6124

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ergebnis aus zwei Arbeitstreffen zum Planungsprozess der Umgestaltung der Fußgängerzone in Leverkusen-Opladen: Neben der Planung laut Beschluss vom 06.07.2016 soll zusätzlich ein Wasser-Fontänenfeld in die weitere Planung und Umsetzung aufgenommen werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Mittel von 202.000 € für die Herstellung des Wasser-Fontänenfeldes stehen im Finanzplan bei Finanzstelle  65000170011155/ Finanzposition 783100  in den Jahren 2017 bis 2018 zur Verfügung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. €) enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.

 

7.500 € / Jahr geschätzte Unterhaltungskosten zu tragen über Finanzmittel des Stadtbezirks II für die Folgejahre 2018-2020

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Nicht erforderlich, im Rahmen des STEK-Opladen erfolgt jedoch laufend eine Bürgerinformation.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur zeitgerechten Umsetzung der Maßnahme ist eine Beschlussfassung in der nächstmöglichen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II notwendig.