Betreff
Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet 1. Halbjahr 2017
Vorlage
2016/1321
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Im ersten Halbjahr 2017 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.

 

Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.500,00 Euro.

 

2.    Der Betriebsausschuss KulturStadtLev stimmt der Verschiebung der Abschluss-Projektpräsentation „Lebensläufer“ des Brachland-Ensembles vom 2. Halbjahr 2016 in das 1. Halbjahr 2017 zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Zu 1.:

Am 27. September 2016 befand die Jury über 21 Anträge.

 

Die Jury setzte sich zusammen aus drei Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e. V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens (gewählte Vertreterin der Freien Szene), Karina Maczkowiak (die gewählte Vertreterin der freien Szene war am 27. September 2016 entschuldigt, gab aber ihre Stimme nachträglich per E-Mail ab) sowie Anke Holgersson (Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev).

 

Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied bei Beratungen und Entscheidungen in Bezug auf dieses Projekt der Stimme.

 

Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14.12.2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien, Vorlage Nr. 0025/2009, (Anpassung der Kulturförderrichtlinien mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 01.12.2014, Vorlage Nr. 2014/0209). Der Vorschlag der Jury wird jeweils kurz erläutert.

 

Zu 2.:

Das Brachland-Ensemble beantragte per E-Mail vom 21. September 2016 die Verschiebung der Projektpräsentation (Ausstellung mit performativen Elementen, Vorlage Nr. 2016/1038, Anlage 1, Nr. 1) auf Februar 2017. Nach der für alle Antragsteller gültigen Förderpraxis muss diese jedoch im Halbjahr der Förderung, also dem zweiten Halbjahr 2016, stattfinden. Einer Verschiebung muss die Jury der Förder-Art „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ zustimmen.

 

Das Ensemble begründet die Verschiebung im Wesentlichen wie folgt: Das Finden und Zusammenbringen von Brieffreundschaften zwischen jungen und alten Geflüchteten gestaltete sich als wesentlich schwieriger und langwieriger als zunächst gedacht. Die ausführliche Begründung des Ensembles sowie ein aktualisierter Kostenplan wurden der Jury vorgelegt.

 

Im Rahmen der Jurysitzung am 27. September 2016 wurde der Antrag auf Verschiebung erörtert. In einem halbstündigen Interview mit Dominik Breuer konnten die anwesenden Jurymitglieder (Petra Clemens, Silke Burkart, Anke Holgersson) Fragen zum Projektstand stellen.

 

Herr Breuer legt nachvollziehbar dar, dass eine Verschiebung unumgänglich sei, um verantwortlich mit dem Thema „Ablehnung/Rassismus“ umzugehen. Er sei bei vielen älteren Menschen und teilweise auch bei Institutionen auf Ablehnung gestoßen. Diese solle auch dokumentiert werden. Mindestens genauso viel Raum wolle das Ensemble aber auch den gerade beginnenden Brieffreundschaften einräumen. Wenn man das Projekt im Dezember beende, könne kein gerechtes, ausgewogenes Bild entstehen.

 

Die Widerstände gegen das Projekt, zu denen auch Abschiebungen oder Tod gehörten, machten es weiterhin nötig, die organisatorische und künstlerische Arbeit zu intensivieren, woraus Mehrkosten für die Produktion entstehen, hauptsächlich im Bereich „Personalkosten“. Zur Veranschaulichung: Herr Breuer, Hauptverantwortlicher für das Projekt, hat bisher nach eigener Einschätzung 300 bis 350 Stunden Arbeit investiert. Bis Projektende schätzt er, dass er 700 bis 800 Arbeitsstunden investiert haben wird.

 

Bezug zu Leverkusen: Das Projekt wird maßgeblich durch Leverkusener Institutionen unterstützt. Daher solle Leverkusen auch in besonderem Maße von dem Projekt profitieren. Die Premiere (mit szenischem Spiel) wird im Jungen Theater Leverkusen stattfinden. Danach soll die Ausstellung mit „begehbaren Bühnenbildern“ auch an andere Orte in Leverkusen reisen, möglichst in einem Altenheim und/oder Jugendzentrum. Gespräche hierzu liefen. Wenn andere Kommunen die Ausstellung anfragten, müssten sie die Kosten, zum Beispiel für Transporte oder Versicherungen, übernehmen. Für die Stadt Leverkusen entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.

 

Das Ensemble schlägt schließlich vor, eine Art Vorpremiere im Dezember 2016 stattfinden zu lassen, um die Förderbedingungen einzuhalten.

 

Die Jury erachtet das Projekt, das zwischenzeitlich für den Innovationspreis Soziokultur nominiert wurde, als Image bildendes Leuchtturmprojekt für die Stadt Leverkusen. Sie kann die künstlerische und inhaltliche Notwendigkeit der Verschiebung nachvollziehen und empfiehlt, dieser zuzustimmen. Petra Clemens enthielt sich, aufgrund der Verbindung zum Jungen Theater Leverkusen, in dessen Leitungsteam sie tätig ist, der Stimme, Karina Maczkowiak, die aus persönlichen Gründen nicht an der Jurysitzung vom 27. September 2016 teilnehmen konnte, gab ihre Stimme nachträglich per E-Mail ab.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage Nr. 2016/1321

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2017 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Wirtschaftsplan der KSL.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Antrag für das Projekt 21 wurde nach der Jurysitzung zurückgezogen. Das Nachrückverfahren musste geregelt werden (schriftliche Abstimmung mit den Jurymitgliedern), sodass die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden konnte.