Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Leverkusen für die Mitgliederversammlung 2010 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Vorlage
0391/2010
Aktenzeichen
012-08-04-he
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

I. Für die am 10.06.10 in Neuss stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden 6 stimmberechtigte Abgeordnete und deren Vertreter bestellt:

 

Abgeordnete:                                           Vertreter:

 

1.                                                                1.                                                    

 

2.                                                                2.                                                    

 

3.                                                                3.                                                    

 

4.                                                                4.                                                    

 

5.                                                                5.                                                    

 

6. Stadtkämmerer Häusler                     6. Beig. Mues                                

 

 

II. Als Gastteilnehmer ohne Stimmrecht werden benannt:

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Die Stadt Leverkusen kann zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt 6 Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen.

 

Die Abgeordneten sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu bestellen.

 

Neben den zu benennenden Abgeordneten ist Herr Oberbürgermeister Buchhorn als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen bei der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

 

Es wird den Mitgliedstädten des Städtetages Nordrhein-Westfalen freigestellt, weitere Teilnahmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden.