Betreff
Straßeninstandsetzungskonzept 2017
Vorlage
2016/1342
Aktenzeichen
TBL-693-Ti
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2017 geplanten konsumtiven Straßensanierungsmaßnahmen.

 

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Instandsetzung des östlichen bzw. südöstlichen Gehweges in der Nordstraße.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

1.  Instandsetzung von Straßen

 

Ausgangslage

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit der Vorlage Nr. R 1130/15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202/16. TA beschloss der Rat der Stadt Leverkusen am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthielt. Zurzeit werden die Instandsetzungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr neu festgelegt.

 

Maßnahmenumfang

In diesem Straßeninstandsetzungsprogramm können nur solche Straßenzüge berücksichtigt werden, die durch nicht-investive Maßnahmen saniert werden können. Der Umfang der Maßnahmen muss daher auf die Erneuerung der Deckschichten begrenzt bleiben. Demzufolge sind Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind, und Straßen, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, nicht Gegenstand dieses Programms. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Straßeninstandsetzung wird durch die Verwaltung geprüft, ob

 

- die vorhandene Markierung den aktuellen Erfordernissen genügt, insbesondere im   Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer,

- an Einmündungen und Kreuzungen fehlende Bordsteinabsenkungen hergestellt werden können,

- Bushaltestellen unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens erneuert oder neu gestaltet werden können.

 

Für den letztgenannten Fall erfolgt die Finanzierung über den städtischen Haushalt. Des Weiteren ist beabsichtigt, Gehwegabschnitte mit deutlich überhöhtem Quergefälle richtliniengerecht umzubauen, um die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte zu erhöhen.

 

Finanzierung

Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung noch werden Beiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL. Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.

 

Die einzelnen Maßnahmen für das Jahr 2017 ergeben sich aus:

 

Anlage 1: Liste der geplanten Straßen,

Anlage 2: Reserveliste der geplanten Straßen,

Anlage 3: Pläne der geplanten Straßen,

Anlage 4: Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen.

 

Diese Maßnahmen sollen im Wirtschaftsplan der TBL am 29.11.2016 zum Beschluss vorgeschlagen werden, sodass sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel umgesetzt werden können.

 

Der Sachstand der für das Jahr 2016 geplanten Instandsetzungsmaßnahmen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

2.  Instandsetzung des Gehweges in der Nordstraße

 

Ursprünglich sollte in der Nordstraße zwischen der Kolpingstraße und der Hermann-Löns-Straße die Fahrbahndecke instand gesetzt werden. Die Maßnahme wurde im letzten Jahr mit der Vorlage Nr. 2015/0832 beschlossen. Sie sollte im Nachgang zu den Kanalbauarbeiten erfolgen, die in dem Bereich zwischen der Hausnummer 38 und der Hermann-Löns-Straße in offener Bauweise durchgeführt werden sollten.

 

In der Zwischenzeit hat sich hinsichtlich des Kanalbaus eine andere Lösung ergeben, die in geschlossener Bauweise realisiert werden kann. Somit kann die Fahrbahninstandsetzung, die aus den o. g. Gründen bisher verschoben wurde, für das kommende Jahr eingeplant werden.

 

Aufgrund des schlechten Zustandes soll gleichzeitig auch der östliche Gehweg saniert werden. Da hier nicht nur der Gehwegbelag, sondern auch die darunterliegende Schotter- und Frostschutzschicht zu erneuern ist, handelt es sich um eine investive Maßnahme, die über den Haushalt zu finanzieren ist.

 

Als Belag kommen Gehwegplatten des Formates 30/30/8 cm sowie in den Einfahrten Betonsteinpflaster des Formates 10/20/8 cm zur Ausführung.

 

Finanzierung

Für die Maßnahme sind im städtischen Haushalt Mittel in Höhe von 120.000,- € ab dem Jahr 2017 neu angemeldet worden, sodass der zu fassende Beschluss vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung erfolgt. Die Maßnahme löst gemäß KAG eine Beitragspflicht der Anlieger aus. Im vorliegenden Fall beträgt der Prozentsatz 70 % der beitragsfähigen Kosten.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert / TBL / 69 70

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)

 

Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2017.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Fahrbahninstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv)

 

Gehweginstandsetzung Nordstraße: gemäß aktueller Haushaltsplanung für das Jahr 2017 (investiv):

 

neu einzurichtende Finanzstelle 66721205021090:

 

Ansatz in 2017:                 60.000,- €           (VE 2017: 60.000,- €)

Ansatz in 2018:                 60.000,- €                                                

Ansatz gesamt:               120.000,- €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Umsetzung der Maßnahmen, die über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert werden, steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Anliegerinformationen, Pressemitteilung

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]