Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen betr. den Ausbau A1 zwischen Anschlussstelle Köln-Niehl und Autobahnkreuz Leverkusen-West einschl. Neubau Rheinbrücke Leverkusen in den Bereichen der Altablagerungen Dhünnaue-Nord und Dhünnaue-West
Vorlage
2016/1345
Aktenzeichen
300-D5-G-14/14-ga
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat nimmt den Sachstand der Entwürfe zu den beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

 

- zwischen Straßen.NRW, der Bayer Real Estate GmbH, der Fünften Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG und der Stadt Leverkusen über Baumaßnahmen in den Bereichen der Altablagerungen Dhünnaue-Nord und Dhünnaue-Mitte und

 

- zwischen Straßen.NRW, der Bayer Real Estate GmbH, der Fünften Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG, der Open Grid Europe GmbH und der Stadt Leverkusen über die Umlegung der Gashochdruckleitung Nr. 200 im Bereich der Altablagerung Dhünnaue-Mitte

 

zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

                                                                        In Vertretung

Richrath                                                         Stein

Begründung:

 

Die Rheinbrücke der Autobahn A1, deren östlicher Teil seinerzeit im Bereich der Altablagerung Dhünnaue-Nord errichtet wurde, ist abgängig und muss daher kurzfristig durch eine komplett neue, zweiteilige Brückenkonstruktion ersetzt werden. Für die Realisierung hat Straßen.NRW ein Verkehrskonzept erarbeitet. Dieses Konzept soll im Nahbereich der alten Brücke in Anbindung an das Autobahnkreuz Leverkusen-West (Anschluss der A59) realisiert werden, das ebenfalls vollständig umgebaut und angepasst werden muss. Um die endgültige Trasse festlegen zu können, hat Straßen.NRW zwischen Frühjahr 2014 und Frühjahr 2016 diverse Baugrunduntersuchungen u. a. im Bereich der gesicherten Altablagerungen Dhünnaue-Mitte und Dhünnaue-Nord durchgeführt. Beide Altablagerungen wurden in den Jahren 1990 - 2005 unter anderem durch Oberflächenabdichtungen und eine Grundwasserbarriere umfassend saniert. Straßen.NRW, die Bayer Real Estate GmbH (BRE), die Fünfte Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG (FBRE) und die Stadt Leverkusen haben Einzelheiten ausschließlich über die Baugrunduntersuchungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über Baugrunduntersuchungen in den Bereichen der Altablagerungen Dhünnaue-Nord und Dhünnaue-Mitte vom Februar 2014 sowie Ergänzungsvereinbarungen hierzu geregelt.

 

Derzeit führt die Bezirksregierung Köln das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen (Abschnitt 1) nach dem Bundesfernstraßengesetz durch. Im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren sowie zu einer sich ergebenden Änderung der Planunterlagen wurde die Stadt Leverkusen zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen wurden vom Rat am 18.01.2016 (Vorlage Nr. 2016/0915) und 26.09.2016 (Vorlage Nr. 2016/1272) beschlossen.

 

Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen befinden sich dazu derzeit in der Abstimmung:

 

1. Gemäß § 6.1 der vorgenannten Vereinbarung über Baugrunduntersuchungen sollen zukünftige Baumaßnahmen in einer gesonderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden. Dementsprechend hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der juristischen Abteilung der Bayer AG einen ersten Vertragsentwurf für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Baumaßnahmen in den Bereichen der Altablagerungen Dhünnaue-Nord und Dhünnaue-Mitte erstellt.

 

Ziel dieser Vereinbarung ist es, im Einklang mit den innerhalb des Planfeststellungsverfahrens getroffenen Festlegungen Regelungen zu vereinbaren, die den Eingriff in die Altablagerung nur im erforderlichen Umfang zulassen sowie eine fachgerechte und sorgfältige Abdichtung der Altablagerung und Wiederherstellung des vorherigen Zustandes sicherstellen.

 

Sie enthält dabei neben den fachlichen Vorgaben Regelungen zu Kosten und Haftung wie folgt:

 

a) Straßen.NRW trägt sämtliche Kosten der Baumaßnahmen. Zu den Kosten zählen:

 

-       Sämtliche Kosten der Planung und Durchführung der Baumaßnahme,

-       Kosten der Wiederherstellung der Sanierungsbauwerke,

-       Kosten der Entsorgung des bei den Arbeiten anfallenden Materials,

-       Kosten der Fremdüberwachung und Dokumentation,

-       Kosten für Nachsorgemaßnahmen und evtl. notwendig werdende Reparaturen der Sanierungsbauwerke in den Bereichen der Baumaßnahmen und der Ergänzung der Grundwasserbarriere, längstens jedoch zeitlich begrenzt bis zu einer grundhaften Erneuerung der Sanierungsbauwerke.

 

b) Straßen.NRW haftet für alle Schäden, die durch die Baumaßnahmen einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten verursacht werden gemäß den gesetzlichen Regelungen und auch bei Vertragsverletzung.

 

c) Straßen.NRW stellt die Stadt sowie die BRE und die FBRE von behördlicher und privatrechtlicher Inanspruchnahme, die durch die Baumaßnahmen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten verursacht werden, frei.

 

2. Daneben ist beabsichtigt, ergänzend zu den Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren und den dort beabsichtigten Festlegungen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umlegung der Gashochdruckleitung Nr. 200 im Bereich der Altablagerung Dhünnaue-Mitte zwischen Straßen.NRW, der BRE, der FBRE, der Open Grid Europe GmbH als Betreiberin der Gashochdruckleitung abzuschließen. Auch hier hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der juristischen Abteilung der Bayer AG einen ersten Vertragsentwurf erstellt.

 

Auch hier ist es Ziel der Vereinbarung, im Einklang mit den innerhalb des Planfeststellungsverfahrens getroffenen Festlegungen Regelungen zu vereinbaren, die den Eingriff in die Altablagerung so gering wie möglich halten sowie eine fachgerechte und sorgfältige Abdichtung/ Wiederherstellung des vorherigen Zustandes durch Straßen.NRW nach Verlegung der Gashochdruckleitung sicherstellen.

 

Sie enthält dabei neben den fachlichen Vorgaben Regelungen zu Kosten und Haftung wie folgt:

 

a) Straßen.NRW trägt sämtliche für und aus der Maßnahme entstehende Kosten sowie die Kosten für Nachsorgemaßnahmen sowie eventuell notwendig werdende Reparaturen der Sanierungsbauwerke in den Bereichen der Umlegung der Gashochdruckleitung, längstens jedoch zeitlich begrenzt bis zur grundhaften Erneuerung der Sanierungsbauwerke.

 

b) Straßen.NRW haftet gegenüber der Stadt, der BRE sowie der FBRE für alle Schäden, die durch die Umlegung der Gashochdruckleitung einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten verursacht werden gemäß den gesetzlichen Be-stimmungen und auch bei Vertragsverletzung. Straßen.NRW hat dabei ein Verschulden der Open Grid Europe GmbH einschließlich beauftragter Dritter in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

 

c) Straßen.NRW stellt die Stadt, BRE und die FBRE von behördlicher und privatrechtlicher Inanspruchnahme, die durch die Umlegung der Gashochdruckleitung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten verursacht werden, frei.

 

3. Aufgrund der noch zu erfolgenden Abstimmung der vorgenannten Vereinbarungen wird ein Abschluss nicht zeitnah erfolgen können. Die Stadt wird Straßen.NRW die ersten Arbeiten, Rodungsarbeiten und Baufeldfreimachung, vorab mit einem gesonderten Vertrag gestatten, da Rodungsarbeiten aus naturschutzrechtlichen Gründen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar vorgenommen werden können. So kann eine zeitliche Verzögerung der Baumaßnahmen verhindert werden.

 

Parallel dazu hatte Straßen.NRW den Abschluss eines Bauerlaubnisvertrages gewünscht, mit dem sämtliche Baumaßnahmen inkl. Vorarbeiten unwiderruflich ohne nähere Regelungen genehmigt werden sollten. Der Abschluss einer solchen weitreichenden allgemeinen Gestattung entspricht nach Auffassung der Verwaltung nicht den Ansprüchen an die Inhalte von Verträgen der Stadt Leverkusen. Überdies ist ein solcher Vertrag obsolet, wenn die vorgenannten beiden öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen abgeschlossen werden. Das Ansinnen von Straßen.NRW wurde daher zurückgewiesen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Gardner, Kathrin / FB 30 / 3006

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Weiteres Vorgehen bzgl. Baumaßnahmen zum Ausbau der A1 im Bereich der Altablagerungen Dhünnaue-Nord und Dhünnaue-Mitte.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des umfassenden Abstimmungsprozesses innerhalb der Verwaltung hinsichtlich der Vereinbarungsentwürfe sowie der andauernden Vertragsverhandlungen mit den anderen beiden Parteien soll der derzeitige Sachstand noch im laufenden Sitzungsturnus vorab zur Kenntnis gegeben werden.