Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Werkstättenstraße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Werkstättenstraße bildete die Zufahrt zum Ausbesserungswerk. Sie war jedoch nur bis zur Hausnummer 5 im städtischen Besitz. Im Zuge des Projektes Neue Bahnstadt Opladen wurde die Weiterführung angekauft und insgesamt neu ausgebaut.
Für die Straße wird eine Widmung nach Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) erforderlich. Die Widmung des alten städtischen Teiles gilt nach den Übergangsvorschriften (§ 60 StrWG) lediglich als Rechtsvermutung. Der Besitzübergang der vorherigen Privatstraße führt nicht automatisch zu einer neuen Gemeindestraße. Zudem wurde dieser Teil wesentlich verbreitert. Somit ist eine rechtliche Neuregelung erforderlich. Als Hauptzufahrt des neuen Baugebietes ist die nach § 3 StrWG geforderte Einstufung der Gemeindestraße als Haupterschließungsstraße vorgesehen.
Der Umfang der zu widmenden Fläche ist in den Anlagen farblich hinterlegt. Zur besseren Orientierung wurde der Katastergrundlage die Planung hinzugefügt. Der Gesamtlageplan der 860 m langen Straße wurde für die Druckversion in zwei Teilen dargestellt.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Moser / FB Tiefbau / 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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