Betreff
Umgestaltung der Fußgängerzone Leverkusen-Opladen im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzepts (STEK) Opladen (Baubeschluss)
Vorlage
2016/1355
Aktenzeichen
V/612-mo
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Planung und die bauliche Umsetzung der Umgestaltung der Fußgängerzone Opladen.

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt die Ausführungen der Begründung zur Finanzierung der Herstellung der Anlagen zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Grundlage des vorliegenden Baubeschlusses sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111) sowie vom 25.10.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1319). Die Maßnahme wird voraussichtlich ab Herbst 2017 - vorbehaltlich einer Förderbewilligung der Bezirksregierung Köln und Genehmigung des Haushaltes 2017 - umgesetzt.

 

1.  Planungsbeschreibung

 

Der Planungsbereich umfasst die vorhandene Fußgängerzone der Kölner Straße von der Schillerstraße im Süden bis zur Gerichtsstraße im Norden sowie die Bahnhofstraße von der Kölner Straße im Westen bis zur Goethestraße im Osten. Mit der Entwurfsplanung wurde die Arge Wündrich / WES als Siegerbüro des im ersten Halbjahr 2016 durchgeführten Werkstattverfahrens zur Umgestaltung der Fußgängerzone beauftragt.

 

Der Entwurf sieht zwei Bauphasen vor, wobei in der ersten Bauphase alle maßgeblichen Gestaltungselemente in der Kölner Straße und Bahnhofstraße entstehen sollen. Im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung identifizierten die Vertreter der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in einer begleitenden Arbeitsgruppe ein Wasserspiel in Form eines Fontänenfeldes als entscheidendes Gestaltungsmerkmal der Planung mit hoher Wirkungskraft für die Bahnhofstraße, das zeitgleich mit den Umbaumaßnahmen der Kölner Straße und Bahnhofstraße bereits im ersten Bauabschnitt realisiert werden soll.

 

Damit eine übergreifende Gestaltungshandschrift erkennbar wird und eine ganzheitliche Aufwertung des gesamten Fußgängerbereichs entsteht, wird als „Intarsie“ ein neu gestalteter, streifenförmiger Funktionsbereich („Belagsteppich“) hergestellt, deren Materialität möglichst identisch mit dem des neuen Vorplatzes des geplanten Torhauses am Bahnhof sein sollte. Innerhalb des vorherrschenden roten Klinkerbelags entstehen streifenförmige Belagsinseln aus einem hochwertigen Betonpflaster, das sich in der Farbgebung und im Format von dem roten Klinker harmonisch absetzt. Die Neue Bahnstadt und vorhandene Strukturen der Fußgängerzone / Bahnhofstraße verknüpfen sich somit auf selbstverständliche Weise. Auf diesem „Nutzungsband“ sind neben sämtlichen neuen Ausstattungselementen wie Lichtstelen, Bänken und Spielgeräten auch die Bäume platziert. Vielfältige Nutzungen sind für alle Altersstufen möglich und laden zum Verweilen ein. Auch die Außengastronomie soll dort ihren Schwerpunkt haben (Sonnenschirme, mobile Tische und Stühle).

 

Besondere gestalterische Akzente bilden Sitzlounges in den Eingangsbereichen, eine attraktive hängende Beleuchtung („Kronleuchter“) im Kreuzungspunkt Kölner Straße / Bahnhofstraße und ein Fontänenfeld in der Bahnhofstraße.

 

Die genaue Beschreibung der Planung ist dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Die zeichnerische Darstellung ergibt sich aus den beigefügten Plänen und Schnitten (vgl. Anlagen 3 - 8).


2.  Kosten und Finanzierung

 

Für die Baumaßnahme ist eine obere Kostengrenze von rund 1.172.000,- Euro brutto festgesetzt (Planung und Bau), vorbehaltlich der Förderzusage der Mehrkosten für das Fontänenfeld von 202.000,- Euro sowie der Genehmigung des Haushalts 2017.

 

Darin enthalten sind Herstellungskosten für folgende Kostengruppen (vgl. Anlage 2):

 

Kostengruppe                                                                                               Herstellungskosten

 

Geländeflächen

(z. B. Klinkerflächen ausbauen,

Bäume roden, Leuchten ausbauen, etc.)                                                       80.120,00 Euro

 

Befestigte Flächen

(z. B. Betonsteinplatten, Fallschutzmatten,

Einfassungen Pflasterteppich, etc.)                                                              205.470,00 Euro

 

Technische Anlagen in Außenanlagen

(z. B. Versickerungsanlagen, Fontänenfeld,

Mastleuchten, Kronleuchter, etc.)                                                                  282.320,00 Euro

 

Allgemeine Einbauten

(z. B. Sitzbänke, Papierkörbe, Fahrradbügel, etc.)                                     162.200,00 Euro

 

Pflanz- und Saatarbeiten

(z. B. Blütenbaum, Wurzelschutz, etc.)                                                             64.286,00 Euro

 

Baustelleneinrichtung                                                                                         20.000,00 Euro

 

Summe netto                                                                                                       814.396,00 Euro

zzgl. Mehrwertsteuer 19 %                                                                                154.735,24 Euro

 

Summe brutto                                                                                                      969.131,24 Euro

 

 

Diese Kostenberechnung gilt vorbehaltlich möglicher Unwägbarkeiten z. B. entstehender Zusatzkosten, die gegebenenfalls Planungsanpassungen erforderlich machen. Zielsetzung ist jedoch die strikte Einhaltung des Kostenrahmens.

Mit der Förderbeantragung vom 14.12.2014 für das STEK Opladen sind u. a. für die Baumaßnahme der Umgestaltung der Fußgängerzone mit Beginn in 2016 bei der Bezirksregierung Köln Fördermittel in Höhe von 985.000,- Euro beantragt worden (hierin enthalten sind derzeit noch nicht verplante Mittel von 15.000,- Euro für eine Machbarkeitsstudie für das Bunkerareal in der Bahnhofstraße). Dies entspricht den Kosten der ersten Bauphase.

Das STEK Opladen ist im Jahr darauf in das Städtebauförderprogramm aufgenommen worden. Der Teilantrag über die Fördermittelzuwendung für 2016 wurde Ende 2015 gestellt. Die Bewilligung liegt zwischenzeitlich vor. Im Rahmen der Erarbeitung der Entwurfsplanung hat sich die Einplanung eines Fontänenfeldes, das ursprünglich erst für die zweite Bauphase angedacht war, als weiteres maßgebliches Gestaltungselement für die erste Bauphase herausgestellt. Die Mehrkosten für Planung und Bau von geschätzt 202.000,- Euro, die hierdurch entstehen, sollen über zusätzlich zu beantragende Fördermittel finanziert werden.

Diese Kosten waren aufgrund der bisherigen Beschlusslage zum STEK und dem Projekt Fußgängerzone unvorhersehbar und sind folglich in den bisherigen zur Förderung beantragten Kosten nicht enthalten. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass der nachträgliche Einbau (nach der fertiggestellten Bauphase 1) eines Fontänenfeldes am gewünschten Standort Bahnhofstraße aus bautechnischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist. Den Bezirksvertretern für den Stadtbezirk II wurde deshalb in einer eigenen Vorlage zur Einplanung und Bau eines Fontänenfeldes vorgeschlagen, dass die Verwaltung für die Mehrkosten einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln stellt, wenn die Bezirksvertretung II sich an den Kosten angemessen beteiligt. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.

Diesem Vorschlag sind die Bezirksvertreter des Stadtbezirks II in ihrer Sitzung am 25.10.2016 gefolgt und beauftragten die Verwaltung, für die Mehrkosten von
202.000,- Euro zusätzliche Fördermittel bei der Bezirksregierung zu beantragen.

 

3.     Weiteres Vorgehen und Zeitplan

 

Ü Fördermittelbeantragung für das Fontänenfeld bei der Bezirksregierung Köln bis zum 31.12.2016. Anlagen zum Antrag werden die Baubeschlüsse vom 06.07., 25.10. sowie 06.12.2016 sein.

 

Ü Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen an die Arge Wündrich / WES

 

Ü Bauausschreibung nach Fördermittelbewilligung

 

Ü Beginn der baulichen Umsetzung: voraussichtlich im Herbst 2017.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mohr, FB 61, 6124

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umgestaltung Fußgängerzone Opladen auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1111 zzgl. der Einplanung und des Baus eines Fontänenfeldes in der Fußgängerzone auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1319.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel von insges. 985.000,- Euro stehen im Finanzplan bei Finanzstelle 61000905011003/ Finanzposition 783200 in den Jahren 2016 bis 2018 zur Verfügung.

 

Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Mittel von 202.000,- Euro für die Herstellung des Fontänenfeldes werden mit dem Haushalt 2017 im Finanzplan bei Finanzstelle 65000170011155/ Finanzposition 783100 in den Jahren 2017 bis 2018 zur Verfügung gestellt.

 

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. Euro) enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.

 

Es sind 7.500,- Euro / Jahr geschätzte Unterhaltungskosten zu tragen über Finanzmittel des Stadtbezirks II für die Folgejahre 2018-2020.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

   [ja] 

  [nein]

     [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens:

 

Im Rahmen der Umsetzung der STEK-Projekte gibt es in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen für die Bürger in Opladen.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] 

[ja] 

[ja] 

[ja]  

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte erst zum Nachtragstermin fertig gestellt werden. Sie muss in diesem Turnus entschieden werden, da der entsprechende Förderantrag bis zum 31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden muss.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)