- Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Beschlussentwurf:
1.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
219/II "Alte Fabrik, Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße
und Zur Alten Fabrik" wird gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13a
Abs. 2 BauGB (beschleunigtes Verfahren) beschlossen.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“.
3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in der Flur 7 die Flurstücke 906, 907, 908, 909 und 912 sowie Teile aus den Flurstücken 834, 905 und 910. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
4. Dem städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 der Vorlage) zugestimmt.
5. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen.
6. Der städtebauliche Vorentwurf (Anlage 2) zum Bebauungsplan Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ wird zudem einen Monat öffentlich ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des
Plangebietes
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 219 / II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße,
Pommernstraße und Zur Alten Fabrik“ befindet sich im Stadtteil Opladen,
Stadtbezirk II, nordöstlich des Zentrums- und Bahnhofsbereiches und umfasst
ca. 1,1 ha.
Planungsanlass
Die Flächen im
Planbereich sind aufgrund der westlich und nördlich angrenzenden Wohnnutzungen
und der hiermit verbundenen emissionsschutzrechtlichen Vorgaben nur
eingeschränkt gewerblich nutzbar. Dies hat in der Vergangenheit zu einer
Unternutzung der Flächen geführt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 97/II
„Stauffenbergstraße“ unterteilt das Grundstück in ein Gewerbegebiet GE 1 im
Norden und ein Gewerbegebiet GE 2 im südlichen Bereich.
Ziel und Zweck
der Planung
Grundlage der
Planung ist das Ansinnen der Eigentümer, auf dem gesamten Gelände preiswerten
Wohnungsbau zu errichten. Ziel des Verfahrens ist es, eine Durchmischung des
Quartiers zu erreichen, wie mit Beschluss des Ergänzungsantrages Nr. 2016/1066
zur Vorlage Nr. 2016/1219 entschieden wurde. Ähnlich wie auf dem Gelände der
neuen bahnstadt opladen soll ca. 25 % geförderter Wohnungsbau entstehen. Um
die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 97/II „Stauffenbergstraße“ erforderlich.
Um die Umsetzung des
dem Bebauungsplan
Nr. 219/II „Opladen - zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten
Fabrik“ zugrunde liegenden
städtebaulichen Konzeptes sicherzustellen und damit eine geordnete
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den
Geltungsbereich erforderlich.
Im Vergleich zum
vorherigen Entwurf aus der Vorlage Nr. 2016/0865/1, der auch Wohnungen für die
Unterbringung von Flüchtlingen vorsah, wurde die grundlegende städtebauliche
Konzeption, insbesondere die Erschließung und die Anordnung der Baukörper,
nicht wesentlich verändert. Lediglich an der Stauffenbergstraße wurde der
größere mit dem kleineren Baukörper getauscht. Auch die Zahl der Vollgeschosse
wurde beibehalten. Der neue städtebauliche Entwurf sieht fünf Baukörper vor,
von denen drei mit vier Vollgeschossen und zwei mit drei Vollgeschossen geplant
sind. Die Anzahl der Stellplätze im Plangebiet wurde auf 88 reduziert. Zuvor
waren 90 Stellplätze geplant.
Der rechtskräftige
Flächennutzungsplan stellt den Planbereich als Gewerbegebiet GE dar. Er wird im
Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Verfahren
Die grundsätzliche Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten Fabrik wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 13.09.2016 beraten und in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen am 29.06.2016 beschlossen. Bisher wurde jedoch noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst.
Als erster
Verfahrensschritt im Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 219/II sollen auf
Grundlage der hier vorgelegten Unterlagen der Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und eine Bürgerinformationsveranstaltung beschlossen werden.
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Weiteres Vorgehen
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung zusammen mit einem Bebauungsplanentwurf den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Oliver Ahrendt / 61/ 6140
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den
pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für
die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im
konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um das vorgesehene Konzept des
Investors für den Bereich zwischen Stauffenbergstraße, Pommernstraße und Zur Alten
Fabrik zu verwirklichen und so zusätzliche Wohnbauflächen zu schaffen. Das
gesamte Plangebiet soll insbesondere nach der Art der baulichen Nutzung einer
städtebaulichen, geordneten Entwicklung zugeführt werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle
· Finanzstelle PN090502 - Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Zurzeit sind noch keine Angaben möglich.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Zurzeit sind noch keine Angaben möglich.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit
Bürgerinformationsveranstaltung und Aushang. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
nein |
nein |
nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Das Vorhaben soll kurzfristig realisiert werden. Um Verzögerungen im Aufstellungsverfahren zu vermeiden, muss die Vorlage im laufenden Turnus beraten werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)