Beschlussentwurf:

 

1.            Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“ werden zur Kenntnis

            genommen.

2.            Der Wirtschaftsplan 2017 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark

            Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:

 

2a.      Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

            Erträge:                                    10.233.000 €

            Aufwand:                                11.110.000 €

 

2b.      Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

            Einnahmen:                                434.000 €

            Ausgaben:                                   434.000 €

 

2c.       Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

2d.      Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

2e.       Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2016 wird auf

            15.000.000 € festgelegt.

 

2f.       Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2017 wird auf

            15.000.000 € festgelegt.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                                   In Vertretung

Richrath                                            Stein                                                 Adomat

Begründung:

 

1.  Der Eigenbetrieb Sportpark Leverkusen

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.

 

Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, den Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.

 

2.   Die Wirtschaftsplanung des SPL

 

Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der Wirtschaftsplan 2017 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.

 

3.   Finanzierung des SPL

 

Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca. 3,9 Mio. € (Prog. 4,1 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2016.

 

Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,3 Mio. (Prog. 10,5 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2016 gegenüber, da der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten wird und rund 650.000 € an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt werden. Darum ist der SPL mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.

 

Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH und Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL), die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG sowie die Ausschüttung der RW Holding AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2016 auf ca. 2,1 Mio. €.

 

Der SPL erwartet auch im Wirtschaftsjahr 2017 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i. H. v. 2,1 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2017 als Sportfördermittel rund 650.000  € zur Förderung des SportBund Leverkusen e. V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.

 

Im Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (unter Einbeziehung der Abschreibung für das Geschäftsjahr, den Steuern auf Einkommen und Ertrag und den sonstigen Steuern) erwartet der SPL einen Verlust von 877.000 €.

 

Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt.

 

4.   Ergebnisprognose 2016

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff.)

 

Das Geschäftsjahr 2016 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 4.064.000 € nach GuV ab. Dieses Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren. Außerdem werden im Wirtschaftsjahr 2016 die Auswirkungen der Überprüfung des Einsatzes von Abrufkräften bei der Stadt Leverkusen durch die Rentenversicherung und der Rückfall der Sportplatzanlage „Birkenberg“ zu Kostensteigerungen führen.

 

5.   Erfolgsplan 2017

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff.)

 

Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr zurückhaltend kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie bei den Personalkosten, angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.

 

Weitere Einschnitte in das Angebotsportfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch, auch auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung von Konsolidierungspotenzialen durch die Ernst & Young GmbH, nach weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren. Weiterhin werden die Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen führen.

 

Die Kostensteigerungen sind vor allem im Bäderbereich dadurch entstanden, dass seitens der Rentenversicherung bemängelt wurde, dass das Bäderangebot strukturell nur durch den Einsatz von Abrufkräften aufrechterhalten werden kann. Dies führt dazu, dass die für den Badbetrieb notwendigen Personalkapazitäten durch fest angestelltes Personal im Rahmen des TVöD bereitgestellt werden müssen. Auch der Rückfall der Sportplatzanlage „Birkenberg“ an den SPL hat dort zur entsprechenden Bereitstellung neuen Personals (Platzwart, Reinigung) geführt.

 

6.   Vermögensplan 2017

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 23 ff.)

 

Im Wirtschaftsjahr 2017 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in Höhe von insgesamt 434.000 € geplant. Neue Kredite müssen für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt. Die nicht im Jahr 2017 verausgabten Mittel der Sportpauschale sollen für die Sanierung von Sportplatzanlagen (Kunstrasen) angespart werden.

 

7.   Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2017

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 27 ff.)

 

Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt.

 

8.   Stellenübersicht 2017

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 38 ff.)

 

In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2017 eine Gesamtzahl von 75,36 und im Stellensoll 2016 eine Gesamtzahl von 71,76 ausgewiesen.

 

9.   Sportfördermittel

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 650.000 € verausgabt. Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.


 

10.   Stärkungspakt Stadtfinanzen für die Stadt Leverkusen - Optimierungs-

       potenziale des Sportpark Leverkusen

       - Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.02.2015 auf Wunsch der Bezirksregierung Köln beschlossen, den Sportpark Leverkusen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Herne dahingehend überprüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang zukünftig weitere Haushaltskonsolidierungspotenziale aufgedeckt bzw. umgesetzt werden können. Die Gemeindeprüfungsanstalt Herne hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young mit der Untersuchung des SPL beauftragt. Ernst & Young hat am 25.04.2016 in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses und des Betriebsausschusses SPL den Mitgliedern sämtliche Optimierungspotenziale des SPL vorgestellt.

 

Die Auswertung des Berichtes erfolgte durch den SPL und wurde in der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“ am 14.06.2016 diskutiert. Die in der Sitzung an den SPL gerichteten Nachfragen und Prüfungswünsche wurden in einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“ am 02.09.2016 vorgestellt. Die erzielten Ergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen wurden einvernehmlich verabschiedet.

 

Die entsprechende Niederschrift und die Bewertung der Maßnahmen sind als Anlage 9 beigefügt. Bereits in 2016 konnten entsprechende Einsparungen / Optimierungen umgesetzt werden. Die im Einvernehmen vereinbarten Maßnahmen werden im Wirtschaftsplan 2017 und ff. entsprechend berücksichtigt.

 

11.    Erhöhung der Kassenkredite

 

Bisher erfolgte die Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung an den SPL am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres. Zukünftig soll die Verlustabdeckung erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses im Folgejahr erfolgen, da erst dann abschließend die konkreten Zahlen feststehen. Um in diesem Zeitraum (ca. 6 Monate) liquide zu bleiben, sind die Kassenkredite entsprechend anzuheben.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in /Fachbereich/Telefon: Herr Boßhammer, SPL,

Tel. 0214-868-4010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Wirtschaftsplan 2017

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe Wirtschaftsplan 2017

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe Wirtschaftsplan 2017

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]