Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ für 2015 einen Betrag in Höhe von 33.783,35 € anzuweisen.
Die Mittel stehen unter Innenauftrag 510006150103 - Sachkonto 53 34 00 zur Verfügung.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 das Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ (Vorlage Nr. 0264/2010) u.a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Zeitraum 2011 - 2015 mit bis zu 50.000 € jährlich zu fördern. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.
Die Fortsetzung der Konzeption „Frühe Hilfen“ und die damit verbundene Förderung des o. g. Projekts wurde vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 (Vorlage Nr. 2015/0842) für die Dauer von weiteren 5 Jahren bis zum 31.12.2020 beschlossen.
Projektträger ist das Diakonische Werk in Leverkusen.
Drittmittel konnten für 2015 nicht eingeworben werden (s. Anlage).
Die in 2015 aufgewendeten Personal- und Sachkosten für die mit der Durchführung des Projektes betraute Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werkes betragen insgesamt 33.783,35 €.
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon:
Frau Zimmermann/FB 51/Telefon: 51 67
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.10.2010 i. R. des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung
- der Zunahmen von Kindeswohlgefährdung,
- der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen,
- der wachsenden Kinderarmut.
Die Voraussetzungen des § 82 GO sind erfüllt.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 0615/730000 - Innenauftrag 510006150103
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
Einmalig 33.783,35 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
Die Konzeption „Frühe Hilfen“ war befristet bis 31.12.2015. Die Fortsetzung der Konzeption wurde vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 für die Dauer von weiteren 5 Jahren bis zum 31.12.2020 beschlossen. Die Höhe der jährlichen Förderung beträgt max. 50.000 €.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
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