Betreff
Durchgangssperre Burgweg
Vorlage
2016/1376
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 24.10.2016, auf die Durchgangssperre auf dem Burgweg zu verzichten, wird aufgehoben.

 

2.    Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 30.11.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0757 zum Endausbau der Straße Burgweg einschließlich der Errichtung einer Durchgangssperre tritt wieder in Kraft.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage

Am 30.11.2015 hatte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Vorlage Nr. 2015/0757 „Endausbau der Straße Burgweg“ beschlossen (siehe Anlage 1). Grundlage der beschlossenen Straßenplanung waren die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne 196/I „Kita Burgweg“ und 39/77/II „Rheindorf Unterstraße“.

 

Bestandteil der beschlossenen Planung war u. a. die Durchgangssperre vor Haus-Nr. 34. Diese Durchgangssperre war nicht nur im Lageplan dargestellt, sondern auch in der Begründung zur Vorlage textlich ausführlich erwähnt.

 

Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I trat die Verwaltung in Grunderwerbsverhandlungen für ein ca. 210 m² großes Grundstück, welches gemäß Straßenplanung für die Herstellung einer Gehwegfläche und mehrerer öffentlicher Stellplätze notwendig ist (siehe Anlage 2). Die Grunderwerbsverhandlungen gestalteten sich langwierig, da der Grundstückseigentümer einem Grundstücksverkauf aus unterschiedlichen Gründen kritisch gegenüber stand.

 

In einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Grundstückseigentümer und seinen Mietern wurde vonseiten der Verwaltung die von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschlossene Straßenplanung und Verkehrsführung mit Durchfahrtssperre ausführlich erläutert. Unter diesen straßenplanerischen Voraussetzungen war der Grundstückseigentümer nach Rücksprache mit seinen Mietern schließlich bereit, einem Grundstücksverkauf an die Stadt zuzustimmen; ein entsprechendes Notariat wurde mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt.

 

Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 24.10.2016 zum Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen, Nr. 2016/1312 „Verzicht auf die Durchfahrtssperre auf dem Burgweg“ hat der Grundstückseigentümer der Verwaltung mitgeteilt, dass er unter diesen Voraussetzungen nicht bereit ist, das Grundstück an die Stadt zu verkaufen. Sollte jedoch sichergestellt werden, dass die ursprünglich beschlossene Planung mit Durchgangssperre umgesetzt wird, würde lt. Mitteilung des Grundstückseigentümers der Grunderwerb zustande kommen.

 

Auch in weiteren Gesprächen des Oberbürgermeisters mit dem Grundstückseigentümer konnte dieser nicht dazu bewegt werden, sein Grundstück an die Stadt Leverkusen zu veräußern, auch wenn es keine Durchgangssperre geben würde.

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Wenn der Grunderwerb für die ca. 210 m² große Fläche nicht zustande kommen sollte, müsste in diesem Bereich eine Umplanung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgen. Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass gegenüber der ursprünglichen Planung aufgrund des verminderten Straßenquerschnitts ca. 14 öffentliche Stellplätze entfallen würden. Erfahrungsgemäß wird eine Reduzierung von öffentlichen Stellplätzen vonseiten der Anwohner kritisch gesehen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss vom 24.10.2016 aufzuheben.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Der Grundstückseigentümer hat sich schriftlich bereit erklärt, der Stadt das Grundstück zu verkaufen, falls die Durchgangssperre gemäß dem politischen Beschluss vom 30.11.2015 errichtet wird. Somit könnte der Baubeginn für den Endausbau der Straße Burgweg voraussichtlich in 2018, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung, erfolgen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen 1 und 2 sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 406 - 6610

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme: 66611205021117 Ausbau Burgweg

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]