- Erneuerung des Vertrages zur Betriebsführung des Bürgerzentrums durch die JSL zum 01.01.2017
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den beigefügten Betriebsführungsvertrag mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) zum 01.01.2017 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 sowie mit einer Optionsmöglichkeit zugunsten der JSL zur Verlängerung um weitere 5 Jahre abzuschließen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Deppe
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 28.11.2016 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
Die Villa
Wuppermann ist seit dem 01.07.2008 vertraglich in die Betriebsführung der JOB
Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) übergegangen
(s. Ratsbeschluss vom 28.04.2008, Vorlage Nr. 1176/2008). Zum 01.01.2013 wurde ein
neuer Betriebsführungsvertrag mit geänderten Konditionen geschlossen (Ratsbeschluss
vom 10.12.2012, Vorlage Nr. 1887/2012). Damit einhergehend trat eine neue
Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft, die zum jetzigen Zeitpunkt keiner
Anpassung bedarf. Der derzeitige Betriebsführungsvertrag läuft zum 31.12.2016
aus.
Aufgrund der
bestehenden Rückzahlungsverpflichtung von Fördergeldern der Bezirksregierung im
Falle des Verstoßes gegen die Zweckbindung der Villa Wuppermann als Bürgerhaus
bis zum Jahr 2020, ist die Stadt als Eigentümer bestrebt, den Betrieb mit
möglichst geringem Zuschussbedarf aufrechtzuerhalten.
Vor diesem
Hintergrund beabsichtigen die Stadt Leverkusen und die JSL weiterhin an der
Betriebsführung festzuhalten und zum 01.01.2017 einen neuen Betriebsführungs- vertrag
mit einer Laufzeit von 5 Jahren bis zum 31.12.2021 sowie mit einer Option zugunsten
der JSL für weitere 5 Jahre abzuschließen:
Vorrangige Ziele
für die weitere Bewirtschaftung der Villa sind:
-
Erhalt als Bürgerhaus in erkennbarer Form,
-
Gebäudeinstandhaltung unter Berücksichtigung des
Denkmalschutzes in angemessener Form,
-
Wahrung der Vereinbarung der Klauseln aus dem
Kaufvertrag mit dem Voreigentümer (Wuppermann),
-
geringstmöglicher Zuschuss aus städtischen Mitteln.
Durch die
Weiterführung der Villa wird die Nutzung des Gebäudes als Bürgerhaus gewährleistet.
So steht die Villa gemäß bestehender Benutzungsordnung den Bürgerinnen und Bürgern
für private Feiern und Vermietungen und als stilvolle Location für Trauungen
zur Verfügung. Die Auslastung der Räume im OG und DG belaufen sich auf rund
2.800 Std./Jahr, im Kaminzimmer und im Gewölbekeller finden ca. 160
Veranstaltungen/Jahr statt. Im Laufe des Betriebsführungsvertrages konnte die
JSL immer wieder Vereine und Institutionen, u. a. Schachverein und VHS (2016:
18), als Dauernutzer gewinnen.
Die JSL als 100%ige Tochter der Stadt Leverkusen nimmt wichtige Aufgaben der kommunalen Beschäftigungsförderung wahr und führt in diesem Zusammenhang umfangreiche Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen durch. Unter anderem soll im Rahmen von projektbezogenem Arbeiten und Praxisqualifizierung ein Veranstaltungsservice entwickelt und eingeführt werden, der in den Räumlichkeiten optional zum Einsatz kommen kann.
Darüber hinaus
besteht eine Vereinbarung mit der Stadt, dass ein Büro für den Bezirksvorsteher
für den Stadtbezirk III, das gleichzeitig auch von den Schiedsleuten genutzt
wird, Räumlichkeiten für Sitzungen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk
III und Informationsveranstaltungen städtischer Dienststellen für Bürgerinnen
und Bürger sowie Räumlichkeiten für ca. 20 Seminartage dem Fachbereich Personal
und Organisation für Interne Fortbildungen zur Verfügung gestellt werden.
Hierfür erhält die JSL als Betriebsführer jährlich eine Nutzungspauschale (s.
Ziffer 10 des derzeitigen Betriebsführungsvertrages).
Der Betrieb wird
mit Beschäftigten der JSL (u. a. einem Hausmeister) geführt, die für die
Vermarktung und Verwaltung zuständig sind. Die im Haus befindliche Wohnung wird
unmittelbar durch die JSL im Namen der Stadt an den o. g. Hausmeister
vermietet. Durch seine ganztägige Präsenz steht den Bürgerinnen und Bürgern
insbesondere bei Abendveranstaltungen und an den Wochenenden stets ein
Ansprechpartner zur Klärung von eventuellen Fragen zur Verfügung.
Entsprechend der
Vereinbarung aus dem bestehenden Betriebsführungsvertrag erhielt die JSL
jährlich bisher einen Gesamtbetrag in Höhe von 93.000,00 €, der sich wie
folgt zusammensetzte:
Entgelt für die
Betriebsführung 18.000,00 €,
Nutzungspauschale 5.000,00 €,
Treuhänderische
Mittel zur Betriebsführung 70.000,00
€.
Mit den o. g.
treuhänderischen Mitteln finanziert die JSL die laufende Unterhaltung (Grundbesitzabgaben,
Energiekosten etc.) sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der Villa. Dies
schließt Maßnahmen zur Modernisierung und Ergänzung des Inventars ein.
Nicht verausgabte
Mittel wurden bisher zur Tilgung des 2008 von der JSL gewährten Darlehens für
die Renovierung und Modernisierung des Gebäudes verwendet. Vor dem Hintergrund,
dass das Darlehen mittlerweile vollständig getilgt ist, können diese Mittel zur
Kostendeckung der Betriebsführung herangezogen werden.
Die JSL hat ihre
Buchhaltung von DATEV auf das SAP-System umgestellt. Dabei hat sie für die
Verwaltung der Villa einen zusätzlichen SAP-Mandanten anlegen müssen, für den monatlich
Lizenzgebühren fällig werden. Die Einrichtung dieses Mandanten ist notwendig,
da der neu abzuschließende Vertrag vorsieht, dass die JSL die vollständige
Buchhaltung zum Zweck der zwingend zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen,
der Umsatzsteuerjahreserklärung, der anderen ertragssteuerlich relevanten
Steuererklärungen (Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer) und zur Erstellung des
Jahresabschlusses des Betriebes gewerblicher Art für die Konsolidierungsbilanz
der Stadt führt. Aus den vorgenannten Gründen ist das Entgelt für die
Betriebsführung um 10.000,00 Euro zu erhöhen. Damit werden über die Laufzeit
des Vertrages die zusätzlichen Personalkosten inklusive der bisherigen und der
kommenden Tariferhöhungen und der erhöhte Verwaltungsaufwand abgegolten.
Demzufolge sieht
der neue Betriebsführungsvertrag in Abstimmung beider Vertragspartner eine
Reduzierung der jährlichen Betriebsführungspauschale um 10.000,00 € von
70.000,00 € auf 60.000,00 € zugunsten der Erhöhung des
Betriebsführungsentgeltes um 10.000,00 € vor, sodass ab 2017 weiterhin ein
Gesamtbetrag von 93.000,00 € gemäß nachstehender Auflistung an die JSL ausgezahlt
wird:
Entgelt für die
Betriebsführung 28.000,00 €,
Nutzungspauschale 5.000,00 €,
Treuhänderische
Mittel zur Betriebsführung 60.000,00
€.
Im Rahmen einer
Bonusregelung wurde der Betriebsführer bisher an den im Namen der Stadt
erhobenen Einnahmen wie folgt beteiligt:
-
an den jährlichen Einnahmen von bis zu 40.000,00 €
zu 100 %,
-
an den jährlichen Einnahmen von über 40.000,00 € zu
50 %.
Diese Bonusregelung
wurde mit Beginn des laufenden Betriebsführungsvertrages
festgelegt und soll
beibehalten werden, um eine kostenneutrale Betriebsführung zu gewährleisten.
Sofern der
Betriebsführungsvertrag zum 01.01.2017 nicht zum Abschluss kommen würde, wären
zur weiteren Bewirtschaftung der Villa durch die Stadt die Einrichtung und
Unterhaltung von mindestens 1,5 Vollzeitstellen im Verwaltungsbereich und die
Einstellung eines Hausmeisters erforderlich (Kosten eines Arbeitsplatzes nach
Entgeltgruppe E 6 = 72.100,00 € x 2,5 Vollzeitstellen = 180.250,00
€). Berücksichtigt hierbei sind die Kosten einer Teilzeitstelle als
zusätzliches Personal während der Abend- und Wochenendveranstaltungen.
Eine
Gegenüberstellung der Kosten der Bewirtschaftung der Villa durch die JSL auf
der einen Seite und der Stadt auf der anderen ergibt folgende Darstellung:
Jährliche |
Kosten zur Bewirtschaftung der Villa Wuppermann |
||
|
bei einer |
Betriebsführung |
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durch die JSL |
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durch die Stadt |
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|
€ |
€ |
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Betriebsführungsentgelt |
28.000,00 |
Kosten einer Vollzeitkraft (HM) |
72.100,00 |
Nutzungspauschale |
5.000,00 |
Kosten von 1,5 Vollzeitkräften
(Verw.) |
108.150,00 |
Kosten des Betriebes und der
Instandhaltung (Betriebsführungsmittel) |
60.000,00 |
Kosten des Betriebes und der Instandhaltung |
60.000,00 |
|
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|
|
|
|
Kosten gesamt |
93.000,00 |
Kosten gesamt |
240.250,00 |
Auch unter
Berücksichtigung der o. a. Bonusregelung ist eine Fortführung des
Betriebes durch die JSL wirtschaftlicher.
In den Jahren 2013
- 2015 (für 2016 liegt noch kein verbindliches Zahlenmaterial vor) wurden Gewinne
in Höhe von durchschnittlich 60.200,00 € (bereinigt um Schadensersatzzahlungen)
aus der Vermietung der Villa erzielt.
Bei einem wie oben
dargestellten Aufwand in Höhe von ca. 240.250,00 €/Jahr und einem
durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 60.200,00 €/Jahr müssen für den Betrieb
der Villa durch die Stadt selbst mindestens 180.000,00 €/Jahr aufgewendet
werden.
Vor diesem
wirtschaftlichen Hintergrund, dem Aspekt der Fortführung der Villa als
beliebtes Bürgerzentrum und den sozialen Aufgaben der JSL schlägt die
Verwaltung vor, einen erneuten Betriebsführungsvertrag mit der JSL wie
erläutert abzuschließen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Anke Luchterhand-Homberger / 65 / 65 90
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erneuerung des Vertrages zur Betriebsführung der Villa Wuppermann durch die JSL.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Für den Haushalt 2017 bis 2020 wurden auf dem Innenauftrag 650001700109, Finanzstelle PN0170, Finanzposition 720000, Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro angemeldet.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die genannte Mittelanmeldung ist wie folgt zu ändern:
2017 - Verringerung um 7.000,00 Euro
2018 - Verringerung um 7.000,00 Euro
2019 - Verringerung um 7.000,00 Euro
2020 - Verringerung um 7.000,00 Euro
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der besonderen
Dringlichkeit:
Der bisherige Betriebsführungsvertrag läuft zum 31.12.2016 aus. Um Vertragssicherheit zu schaffen und den Betrieb der Villa Wuppermann als Bürgerzentrum gewährleisten zu können, sollte die Vorlage kurzfristig beraten und der Betriebsführungsvertrag noch in 2016 geschlossen werden.