Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2016/1398
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. a) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW mit Wirkung zum 31.12.2016 nachfolgendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG) ab:

 

Herrn Sebastian Newiadomsky

 

1. b) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. a) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW mit Wirkung zum 01.01.2017 nachfolgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der LPG:

 

Herrn Frank Schmitz

 

2. a) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW mit Wirkung zum 31.12.2016 nachfolgendes Mitglied aus der Mitgliederversammlung des Region Köln-Bonn e. V. ab:

 

Herrn Sebastian Newiadomsky

 

2. b) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 2. a) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m.

§ 50 Abs. 4 und 2 GO NRW mit Wirkung zum 01.01.2017 nachfolgendes Mitglied in die Mitgliederversammlung des Region Köln-Bonn e. V.:

 

Ratsherrn Frank Schönberger

 

3. a) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) ab:

 

Frau Andrea Lunau

 

3. b) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 3. a) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der nbso:

 

Ratsherrn Dirk Löb

 

4. a) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) ab:

 

Ratsfrau Andrea Lunau

 

4. b) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der JSL ab:

 

Ratsherrn Oliver Ruß

 

4. c) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 4. a) und 4. b) gem. § 113 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der JSL:

 

Ratsherrn Oliver Ruß

 

4. d) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 4. b) gem. § 113 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der JSL:

 

Ratsfrau Heike Bunde

 

4. e) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 4. a) als Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der JSL:

 

Herrn Alexander Finke

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 25.11.2016 gibt die CDU-Fraktion und mit Mail vom 29.11.2016 gibt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen Umbesetzungen in Organen von Unternehmen und Einrichtungen bekannt.

 

Die GO NRW regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.

 

 

Zu 1.:

Gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages der LPG haben die Vertreter der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.

 

 

Zu 2..

Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Vereins Region Köln/Bonn e. V. werden die Kreise und kreisfreien Städte in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt durch ihre Landrätin/ihren Landrat bzw. ihre Oberbürgermeisterin/ihren Oberbürgermeister vertreten. Darüber hinaus erhalten die Kreise und kreisfreien Städte je sieben weitere Stimmrechte, welche durch sieben Vertreter wahrgenommen werden können. Diese Vertreter werden von den jeweiligen Vertretungskörperschaften (Rat oder Kreistag) gewählt.

 

 

Zu 3.:

Gem. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der nbso besteht der Aufsichtsrat aus dem Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen als geborenem Mitglied sowie siebzehn sachkundigen Mitgliedern, die durch den Rat der Stadt Leverkusen bestellt werden. Mitglieder des Aufsichtsrates der nbso können gem. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der nbso jederzeit durch Beschluss des Rates abberufen werden. Eine Ersatzwahl erfolgt für die restliche Amtsdauer des/der Abberufenen.

 

 

Zu 4.:

Gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages der JSL entsendet die Stadt Leverkusen in die Gesellschafterversammlung fünf nach den Vorschriften der GO NRW gewählte Mitglieder.

 

Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages bestimmt der Rat den Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung aus dem Kreise der Mitglieder der Gesellschafterversammlung.

 

Nachfolgende Tabellen verdeutlichen die sich aus den Beschlussfassungen zu 4. ergebenden Veränderungen bei der Besetzung der Gesellschafterversammlung JSL:


 

Bisherige Besetzung

 

 

Vorsitz: Andrea Lunau

Stellv. Vorsitz: Dietrich Volberg

 

 

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

 

 

Dietrich Volberg

Jürgen Pröpper

Andrea Lunau

Petra Haase

Alexander Finke

Rh. Oliver Ruß

Rh. Stefan Baake

Oliver Brüske

Beig. Markus Märtens

Dr. Hans-Eckhard Linstaedt

 

 

Neue Besetzung

 

 

Vorsitz: Alexander Finke

Stellv. Vorsitz: Dietrich Volberg

 

 

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

 

 

Dietrich Volberg

Jürgen Pröpper

Rh. Oliver Ruß

Petra Haase

Alexander Finke

Rf. Heike Bunde

Rh. Stefan Baake

Oliver Brüske

Beig. Markus Märtens

Dr. Hans-Eckhard Linstaedt

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB Finanzen / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]