Betreff
Erarbeitung einer Baumschutzsatzung als Bestandteil des Luftreinhalteplans für die Stadt Leverkusen
- Bürgerantrag vom 14.11.16
Vorlage
2016/1422
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Erarbeitung einer Baumschutzsatzung als Bestandteil des Luftreinhalteplans für die Stadt Leverkusen ab.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 14.11.2016 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten die Erarbeitung einer Baumschutzsatzung als relevanter Bestandteil des künftigen Luftreinehalteplans für die Stadt Leverkusen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Baumschutzsatzungen sind bei den Luftreinhalteplänen nahezu nicht relevant. Die Notwendigkeit der Einführung einer Baumschutzsatzung lässt sich daher mit der Aufstellung eines Luftreinhalteplans nicht begründen.

 

Eine Auswertung im Auftrag des Umweltbundesamtes aller Luftreinhaltepläne bis 11/2012 erfasst insgesamt 2.100 Maßnahmen; die Maßnahme „Baumschutzsatzung“ wurde einmal erwähnt, das entspricht 0,0 Prozent. Eine aktuelle, bundesweite Internetrecherche ergab, dass 2016 lediglich in zwei hessischen Luftreinhalteplänen die Maßnahme genannt wird. Es handelt sich hierbei um schon seit Jahren bestehende Baumschutzsatzungen.

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat letztmalig in seiner Sitzung am 07.05.2015 die Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Leverkusen abgelehnt (Vorlage Nr. 2015/0551).