Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung des Geschäftsführers der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG)
Vorlage
2016/1435
Aktenzeichen
201-01-10-15-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der LPG die Weisung,

 

a) Herrn Rainer Häusler mit Wirkung zum 31.12.2016 als Geschäftsführer der LPG abzuberufen.

 

b) Herrn Stadtkämmerer Frank Stein als Geschäftsführer der LPG mit Wirkung zum 01.01.2017 zu bestellen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Herr Rainer Häusler war als Stadtkämmerer der Stadt Leverkusen Geschäftsführer der LPG. Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Leverkusen im August 2013 nahm er diese nebenamtliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes „Revitalisierung des City-Centers Wiesdorf“ weiterhin wahr (s. Vorlage Nr. 2200/2013, Rat vom 15.07.2013).

 

Zum 31.12.2016 wird Herr Häusler altersbedingt seine Tätigkeit für das Projekt beenden und als Geschäftsführer der LPG ausscheiden (s. Begründung zu Vorlage Nr. 2016/1313, Rat vom 07.11.2016).

 

Die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern obliegt gem. § 8 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrags der LPG der Gesellschafterversammlung. Es ist beim Abschluss eines Anstellungsvertrages darauf zu achten, dass die Vorschriften des Transparenzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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