Betreff
Morsbroicher Sommer 2017
Vorlage
2016/1455
Aktenzeichen
415-20-00
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Programmplanung Morsbroicher Sommer 2017 wird zugestimmt.

 

2.    Verträge können bis zu einer Höhe von 26.000 € abgeschlossen werden. Darüber hinausgehende zweckgebundene Sponsorengelder und Zuschüsse sowie Einnahmen aus Konzessionen erhöhen das Budget entsprechend. Vereinbarungen mit Sponsoren, die zu einem verminderten Eintrittsgeld, zum Beispiel für Inhaber einer Kundenkarte des Sponsors, führen, können getroffen werden, wenn die Sponsorenleistung höher zu bewerten ist, als die zu erwartende Einnahmeminderung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Das Kultur-Sommerfestival Morsbroicher Sommer ist eine traditionsreiche und seit ihrer Entstehung überaus beliebte und erfolgreiche Veranstaltungsreihe. Das Festival findet 2017 zum 39. Mal statt. Als buntes, gemischtes Programm für die ganze Familie (Kinder, Eltern, Senioren) konzipiert, konzentrierte man sich zunächst auf den Sonntagnachmittag als Veranstaltungstermin. Über die Jahre wurde das Konzept den veränderten Wünschen und Sehgewohnheiten des Publikums angepasst und so wurden auch Nachtlesungen, Hörspielnächte, Varietéshows und andere Veranstaltungen in das Programm eingebracht, die nur am Abend und nach Einbruch der Dunkelheit zu realisieren sind. Mit den neuen Veranstaltungselementen konnten auch jüngere Gäste angesprochen werden.

 

Mit der Vorlage aus 2007 wurde beschlossen, das Veranstaltungskonzept inhaltlich anzupassen, da eine deutliche Abgrenzung geschaffen werden sollte zum Open-Air-Unterhaltungsprogramm im Neuland-Park. So wurde der Schwerpunkt noch stärker auf die professionellen künstlerisch-kulturellen Inhalte gelegt.

 

Zudem wurde beschlossen, alle Veranstaltungen, mit Ausnahme der Veranstaltungen für Kinder, mit Eintritt zu belegen, um möglichst eine Kostendeckung zu erzielen. In 2014 fand eine Erhöhung der Kartenpreise um 0,50 € statt, da sich die System-Ticketkosten erhöht haben (Eintrittskarte = Fahrausweis und Finanzierung des allgemeinen Vorverkaufs über Ticketsysteme). Ferner wurde ein Abend-/Tageskassenpreis eingeführt, der geringfügig über dem Preis für die im Vorverkauf erworbene Karte liegt. Die Preiserhöhung wurde von den Gästen des Morsbroicher Sommers angenommen.

 

Einbindung von Sponsoren:

Die KSL steht derzeit noch in Verhandlung mit den Sponsoren des Vorjahres. Einer der Sponsoren ist wie in den Jahren zuvor bereit, den Morsbroicher Sommer finanziell zu unterstützen, wenn eine ca. 10%ige Ermäßigung für Besitzer der Kundenkarte für das eigene Haus möglich ist. Kundenkartenbesitzer werden per Direktmailing auf die Veranstaltungen hingewiesen, sodass ein zusätzlicher Werbeeffekt entsteht, der wiederum der Auslastung der Veranstaltungen zugutekommt.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1455

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 4170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Kulturfestival, durch Drittmittel finanziert

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Etatisiert im Wirtschaftsplan 2017.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein