Betreff
Errichtung einer Fitnessstation in der Hitdorfer Laach
Vorlage
2016/1456
Aktenzeichen
01-40-2016/1456-rm
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Errichtung einer Fitnessstation in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form bei einem städtischen Baukostenanteil in Höhe von 20.500 € zu. Die Ausführungen zu den bewilligten Fördermitteln für den städtischen Baukostenanteil und zum Anteil des Sponsorings durch den TV Hitdorf e. V. werden zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Anfang des Jahres 2015 trat der TV Hitdorf e. V. an die Bezirksvorsteherin Frau Sidiropulos und die Verwaltung heran und schlug vor, unter finanzieller Beteiligung des Vereins einen öffentlichen Fitnessparcours in Hitdorf zu errichten. Bei einem Ortstermin mit Vereinsvertretern unter Beteiligung diverser Vertreter aus der Politik und der Verwaltung sowie Sportbund und SPL wurde die mit dieser Planung vorgestellte Fläche als der am besten geeignete Standort identifiziert.

 

In der Zwischenzeit zeichnete sich im Verlauf des Jahres 2016 die Möglichkeit ab, für die Maßnahme Fördermittel des Landes aus dem Stadterneuerungsprojekt „Integriertes Handlungskonzept (IHK) - Leverkusen-Hitdorf“ bekommen zu können, wenn diese insgesamt als städtisches Projekt ausgeführt würde. Daraufhin wurde die Maßnahme soweit geplant und im Hinblick auf das IHK Hitdorf so begründet, dass sie im Sommer in die baufachliche Vorprüfung der Bezirksregierung eingebracht werden konnte. Der Förderbescheid der Bezirksregierung über 80 % der Baukosten in Höhe von 20.500 € liegt inzwischen vor. Der aus Eigenmitteln zu finanzierende städtische Kostenanteil wird also lediglich 4.100 € betragen.

 

Daraufhin entschloss sich der TV Hitdorf e. V. seine nach wie vor bestehende Spendenabsicht in eine Erweiterung der Fördermaßnahme einzubringen und zahlte eine zweckgebundene Spende in Höhe von 12.367,67 € an die Stadt Leverkusen, mit der zwei weitere Geräte auf der Fläche finanziert und eingebaut werden können.

 

Insgesamt sind also für die Maßnahme folgende Beträge derzeit fest eingeplant:

 

Städtischer Baukostenanteil:                                            20.500,00 €

zweckgebundene Spende des TV Hitdorf e. V.             12.367,67 €

Summe                                                                                  32.867,67 €

 

Kurzfristig hat der TV Hitdorf e. V. nun noch den Vorschlag eingebracht, weitere 1.900 € aus eigenen Mitteln für die Erweiterung eines der geplanten Geräte zu spenden. Da dieser Betrag jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht eingegangen war, kann diese Ergänzung an dieser Stelle nur informativ und optional genannt werden. Möglicherweise kann hierzu in der Sitzung der Bezirksvertretung I am 06.02.2017 konkret vorgetragen werden.

 

Da die Arbeiten am Kunststofffallschutz nur bei trockener Witterung und dauerhaften Temperaturen von möglichst deutlich über 10° C durchgeführt werden können, ist mit einer Fertigstellung nicht vor Mai/Juni 2017 zu rechnen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: H. Witowski, 67, 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme wird aus Landesmitteln der Stadterneuerung im Rahmen des IHK Hitdorf mit 80 % gefördert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsplan 2017 wie folgt vorgesehen:

Finanzstelle 67001305011027

Finanzposition 783300 - Haushaltsjahr 2017: 20.500,00 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

s. o.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]