Betreff
Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken
i. S. des § 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen
Vorlage
2016/1467
Aktenzeichen
Stk. Stein
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Für die in der Begründung unter Ziffer II aufgeführten Flächen ist für einen      Testzeitraum von 6 Monaten (vom 01.04.2017 bis 30.09.2017) das Grillen          erlaubt.

 

2.         Die Testphase wird insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung,       Lärm und Vandalismus bis zum Jahresende evaluiert.

 

 

gezeichnet:

                                           In Vertretung                 In Vertretung                 In Vertretung

Richrath                           Stein                               Märtens                          Deppe

Begründung:

 

I.        Ausgangssituation

Die Verwaltung wurde gemäß des Ratsbeschlusses vom 26.09.2016 zum Bürgerantrag vom 25.05.2016 (Vorlage Nr. 2016/1155) beauftragt, zu prüfen, wie das generelle Grillverbot im Stadtgebiet (§ 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen) eingegrenzt werden kann. Dabei soll zugrunde gelegt werden, dass je Stadtbezirk eine Fläche ausgewiesen wird, die im Bereich der aktuellen Freizeit-Hotspots liegen, z. B. in Parks, an Seen oder an Flüssen.

 

II.        Flächen

Vorgeschlagen werden drei Flächen, eine je Stadtbezirk:

 

Stadtbezirk I:      ein Bereich in der Hitdorfer Laach,

Stadtbezirk II:     eine Fläche an den Wupperwiesen

                             in der Nähe der Düsseldorfer Straße,

Stadtbezirk III:    eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers

                             zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem

                             Ophovener Weiher.

 

Alle Flächen sind gut erreichbar. Darüber hinaus liegen sie zum Schutz der Anwohner in einiger Entfernung von Wohnbaugebieten und werden bereits heute zwecks Entsorgung angefahren. Die genauen Flächen sind in den Anlageplänen erkennbar.

 

III.        Umsetzung

Das Konzept basiert auf dem Grundgedanken, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubringen.

 

Alle vorgeschlagenen Grillplätze liegen im Landschaftsschutzgebiet. Für die geplante Testphase ist kein Eingriff in Natur und Landschaft zu erwarten; es wird lediglich eine Beschilderung aufgestellt, auf der die Regeln für die Nutzung zum Grillen enthalten sind. Weitere bauliche Maßnahmen sowie zusätzliche, über das bereits bisher übliche Maß hinausgehende Reinigungen und Kontrollen werden nicht durchgeführt. Abfälle sind von den Nutzern wieder mitzunehmen und mit dem persönlichen Hausmüll zu entsorgen.

 

Hiermit wird im Sinne des Leitbildes der verantwortungsbewussten und mündigen Bürgerschaft eine neue Handlungsfreiheit eröffnet, die verantwortungs- und rücksichtsvoll genutzt werden muss. Das Errichten baulicher Anlagen (Grillhütte, Grillplatz o. ä.) und das Durchführen intensiverer Kontrollen wäre schon aus haushaltsrechtlichen Gründen bis in den Sommer hinein nicht möglich: Vor Erteilung der Haushaltsgenehmigung dürfen neue investive Maßnahmen nicht begonnen werden und eine freiwillige Erweiterung des Einsatzes des Sicherheitsdienstes wäre ebenfalls haushaltsrechtlich nicht darstellbar.

 

Nach telefonischer Absprache mit dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates wird die Maßnahme im Naturschutzbeirat unter ‚Mitteilungen Untere Naturschutzbehörde‘ bekannt gegeben.

 

Sollte sich diese Vorgehensweise nach Ablauf des Testzeitraumes bewähren, so kann sie entfristet werden. Anderenfalls wird zum bisherigen ausschließlichen Verbot zurückzukehren sein.

 

IV.        Kosten

Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme werden je ausgewiesener Fläche Beschilderungen in doppelter Ausfertigung notwendig. Die Kosten für die Beschilderung der drei Grillplätze inklusive Rohr und Fundamentierung belaufen sich auf 3.570 Euro brutto.

 

V.        Evaluation

Die Testphase wird bis zum Jahresende unter dem Gesichtspunkt evaluiert, welche positiven und negativen Effekte in Bezug auf Müll und Lärm beobachtet wurden. Der Evaluationsbericht wird der Politik zur Kenntnis gegeben.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Zimmer / Dez.II / 8824

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Grillen auf einer je Stadtbezirk ausgewiesenen Fläche.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

67001305012020

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die einmaligen Kosten für die Beschilderung des Grillplatzes inkl. Rohr und Fundamentierung belaufen sich auf 3.570 Euro brutto.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]