Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs.1 GO NRW
- Ausschreibung zur Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Vorlage
0404/2010
Aktenzeichen
201-17-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung,

 

1.        den Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender mit einem kurzfristigen Ausschreibungsverfahren zur Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers zu beauftragen,

 

2.        Herrn Beigeordneten Wolfgang Mues als Geschäftsführer der WFL zeitgleich mit der Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers abzuberufen und den Anstellungsvertrag entsprechend zu kündigen.

 

Die konkrete Auswahl der hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. des hauptamtlichen Geschäftsführers wird durch die Gesellschafter vorgenommen. Die anschließende Bestellung erfolgt auf Grundlage eines weiteren Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer fällt nach § 11 Abs. 1 Buchstabe h) des Gesellschaftsvertrags der WFL unter die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, wobei die Vertreter der Stadt Leverkusen gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags nur einheitlich für die Stadt nach Weisung handeln dürfen.

 

Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WFL haben am 19.03.2010 die Angelegenheit vorberaten und einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Weitere Ausführungen zur Begründung

 

Das Projekt Wirtschaft Leverkusen 2020 basiert auf einem Gutachten des Beratungsunternehmens ExperConsult. In dem Gutachten wird herausgestellt, dass eine nachhaltige Profilierungsstrategie der Wirtschaft Leverkusens angezeigt ist. Das Gutachten belegt, dass hierbei die Besetzung eines hauptamtlichen Geschäftsführers ein entscheidendes Erfolgskriterium darstellt.

 

Die aktuellen Herausforderungen, insbesondere das Handlungsfeld „Innovative Werkstoffe“, drängen auf eine Neuausrichtung der WFL.

 

Die Initiative im Bereich der „Innovativen Werkstoffe“ ist bisher maßgeblich durch Herrn Beigeordneten Mues vorangetrieben worden. Der jetzt festzustellende Aufgabenzuwachs und die benötigten Wachstumsimpulse verlangen einen erhöhten Einsatz der Geschäftsführung sowie eine deutliche und kontinuierliche Präsenz bei der Wahrnehmung der neuen Aufgabenausrichtung. In der bisherigen Doppelfunktion von Herrn Beigeordneten Wolfgang Mues als Baudezernent und nebenamtlichem Geschäftsführer der WFL ist diese notwendige Stärkung der Aufgabenwahrnehmung nicht in dem Maße umsetzbar. Die Gegenwart und die Zukunft verlangt für die Wirtschaft von Leverkusen eine neue Struktur innerhalb der WFL.

 

Aus den genannten Gründen ist die Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers der WFL zwingend erforderlich.

 

Die finanziellen Konsequenzen sind nach Darstellung der WFL durch zusätzliche Einnahmen abgesichert, ohne den Wirtschaftsplan zu belasten. Dies wird dadurch sichergestellt, dass der Anteilseigner Sparkasse Leverkusen für die in der WFL erfolgende Werbung zugunsten der Sparkasse Leverkusen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 100.000 € p. a. leistet.

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit

 

Die Erstellung der Vorlage erfolgte auf Grundlage der durch die WFL am 09.03.2010 übersandten Unterlagen für die Sitzungen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung. Eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen im aktuellen Turnus ist erforderlich, damit die Ausschreibung der hauptamtlichen Geschäftsführerstelle zeitnah umgesetzt werden kann.