- Ausschreibung zur Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung,
1. den Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender mit einem kurzfristigen Ausschreibungsverfahren zur Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers zu beauftragen,
2. Herrn Beigeordneten Wolfgang Mues als Geschäftsführer der WFL zeitgleich mit der Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers abzuberufen und den Anstellungsvertrag entsprechend zu kündigen.
Die konkrete Auswahl der hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. des hauptamtlichen Geschäftsführers wird durch die Gesellschafter vorgenommen. Die anschließende Bestellung erfolgt auf Grundlage eines weiteren Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer fällt nach § 11 Abs. 1 Buchstabe h) des Gesellschaftsvertrags der WFL unter die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, wobei die Vertreter der Stadt Leverkusen gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags nur einheitlich für die Stadt nach Weisung handeln dürfen.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WFL haben am
19.03.2010 die Angelegenheit vorberaten und einen entsprechenden Beschluss
gefasst.
Weitere Ausführungen zur
Begründung
Das
Projekt Wirtschaft Leverkusen 2020 basiert auf einem Gutachten des
Beratungsunternehmens ExperConsult. In dem Gutachten wird herausgestellt, dass
eine nachhaltige Profilierungsstrategie der Wirtschaft Leverkusens angezeigt
ist. Das Gutachten belegt, dass hierbei die Besetzung eines hauptamtlichen
Geschäftsführers ein entscheidendes Erfolgskriterium darstellt.
Die
aktuellen Herausforderungen, insbesondere das Handlungsfeld „Innovative
Werkstoffe“, drängen auf eine Neuausrichtung der WFL.
Die
Initiative im Bereich der „Innovativen Werkstoffe“ ist bisher maßgeblich durch
Herrn Beigeordneten Mues vorangetrieben worden. Der jetzt festzustellende
Aufgabenzuwachs und die benötigten Wachstumsimpulse verlangen einen erhöhten
Einsatz der Geschäftsführung sowie eine deutliche und kontinuierliche Präsenz
bei der Wahrnehmung der neuen Aufgabenausrichtung. In der bisherigen
Doppelfunktion von Herrn Beigeordneten Wolfgang Mues als Baudezernent und
nebenamtlichem Geschäftsführer der WFL ist diese notwendige Stärkung der
Aufgabenwahrnehmung nicht in dem Maße umsetzbar. Die Gegenwart und die Zukunft verlangt
für die Wirtschaft von Leverkusen eine neue Struktur innerhalb der WFL.
Aus
den genannten Gründen ist die Bestellung und Anstellung einer hauptamtlichen
Geschäftsführerin bzw. eines hauptamtlichen Geschäftsführers der WFL zwingend
erforderlich.
Die
finanziellen Konsequenzen sind nach Darstellung der WFL durch zusätzliche
Einnahmen abgesichert, ohne den Wirtschaftsplan zu belasten. Dies wird dadurch
sichergestellt, dass der Anteilseigner Sparkasse Leverkusen für die in der WFL
erfolgende Werbung zugunsten der Sparkasse Leverkusen einen finanziellen Ausgleich
in Höhe von 100.000 € p. a. leistet.
Begründung der besonderen
Dringlichkeit
Die Erstellung der Vorlage erfolgte auf Grundlage der durch die WFL am 09.03.2010 übersandten Unterlagen für die Sitzungen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung. Eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen im aktuellen Turnus ist erforderlich, damit die Ausschreibung der hauptamtlichen Geschäftsführerstelle zeitnah umgesetzt werden kann.