Betreff
Teilnahme Förderprogramm Gute Schule 2020
Vorlage
2017/1482
Aktenzeichen
200-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Förderbestimmungen des Programms „Gute Schule 2020“ und auf der Basis der Anlagen 1 und 2 beauftragt, ein zuschussfähiges Konzept zu erarbeiten und die entsprechenden Förderanträge fristwahrend zu stellen.

 

2.    Eine Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach vorheriger Beschlussfassung im Schulausschuss.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung                 In Vertretung            In Vertretung

Richrath             Stein                               Adomat                      Deppe

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 beschlossen:

 

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, aus den für Leverkusen bereitgestellten Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ein Drittel für „Lernen im digitalen Wandel“ zu verwenden. Die Fachverwaltung legt dazu einen Maßnahmenkatalog vor, der mit der Schulleiterkonferenz der Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie dem AK SL LEV, den Schulleiterinnen und Schulleitern der weiterführenden Schulen abgestimmt wurde.

3.    Die restlichen zwei Drittel der Fördermittel werden entsprechend des ausgewiesenen Bedarfs des verwaltungsseitig bereits vorgelegten „Konzeptes“ notwendiger baulicher Maßnahmen (Anlagen 1 - 12 der Vorlage Nr. 2016/1311) verwendet.

 

4.    Die Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff. entsprechend zu etatisieren.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu eruieren, welcher (finanzielle) Aufwand notwendig ist, um alle Schulen mit WLAN / einem Breitbandnetz auszustatten.

In diesem Zusammenhang soll zugleich geprüft werden, welche bisher aufgenommenen Sanierungsprojekte in spätere Jahre verschoben werden können, um die o. g. IT-Ausstattung zu realisieren.

 

Zu 2 - 5.

Aufgrund der sich in den politischen Beratungen ergebenen Diskussion und der hieraus resultierenden Beschlusslage wurde die Verwaltung beauftragt „nachzubessern“ und nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, 5,4 Mio. € aus dem Förderprogramm für „Lernen im digitalen Wandel“ zur Verfügung zu stellen.

 

Konsequenterweise bedeutet die Umsetzung des Beschlusses bei gleichzeitiger Beachtung der schwierigen Haushaltssituation eine Prioritätenabwägung der einzelnen Maßnahmen. Nach intensiver verwaltungsinterner Diskussion führte diese Abwägung zu dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungsvorschlag des Maßnahmenpaketes.

 

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung nunmehr vor, einzelne Maßnahmen zu verschieben (in der Anlage 1 als gestrichen markiert).

 

Der Vorschlag beinhaltet nun die Etatisierung von

 

  • konsumtiven Mitteln für Digitalisierungsmaßnahmen in den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von insgesamt 3,945 Mio. € und

 

  • eine pauschale investive Veranschlagung von 900.000 € (jeweils 300.000 € für die Jahre 2018 - 2020).

 

Eine weitere Ausweitung bis auf 5,4 Mio. € wird aufgrund der oben beschriebenen und verwaltungsintern vorgenommenen Priorisierung nicht empfohlen, zumal mit den o. g. Beträgen fast 5 Mio. € zur Verfügung stehen.

 

Einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der ausschließlich die Maßnahmen zum WLAN-/ Breitbandausbau darstellt, ist aus der Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da diese Maßnahmen die gesamte IT einer Schule tangieren. Die Verwaltung wird deshalb im 1. Halbjahr 2018 ein Gesamtkonzept zur Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologien vorlegen, das die Vernetzungen (einschließlich WLAN) und Breitbandanschlüsse berücksichtigt sowie mit den Schulleiterkonferenzen der Grundschulen und mit dem Arbeitskreis der Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen abgestimmt ist.

 

Mit Blick auf den Umfang der Maßnahme, die sowohl das pädagogische Netzwerk einer Schule als auch das Verwaltungsnetzwerk betreffen; aber auch Auswirkungen auf Telefonie, Gebäudeleittechnik, Brandschutz u. ä. haben und vor dem Hintergrund, dass die Zeitfenster für bauliche Maßnahmen praktisch auf die Ferien begrenzt sind, sollte mit den Arbeiten zum Ausbau und Ergänzung der strukturierten Vernetzung und den Arbeiten zum Breitbandanschluss der Schulen unmittelbar nach Bereitstellung der Mittel begonnen werden

 

Was dem Grunde nach alles unter Digitalisierung erfasst werden kann, ist aus Anlage 2 ersichtlich.

 

Damit es nicht zu Verzögerungen in der bautechnischen Realisierung von Maßnahmen kommt, sollte das Programm „Gute Schule 2020“ in der Sitzung des Rates am 20.02.2017 beschlossen werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Achim Krings, FB 20, 2012

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Im Rahmen der Finanzplanung erfolgt die Veranschlagung der Mittel über die Veränderungsliste zur Beschlussfassung des Rates am 20.02.2017 und wird somit Bestand des Haushaltsplans 2017. Insgesamt erhält die Stadt Leverkusen in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils 4.078.598 €, was einer Gesamtförderung von 16.314.392 € entspricht.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe unter A)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 40 / FB 65 / FB 20

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage erst kurzfristig fertiggestellt werden. Eine Beratung in diesem Turnus wird empfohlen, um die Teilnahme an dem genannten Förderprogramm rechtzeitig in die Wege zu leiten und die angestrebten Maßnahmen zeitnah zu realisieren.