Betreff
Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
Vorlage
2017/1500
Aktenzeichen
010-hei
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass die Stadt Leverkusen auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet.

 

  1. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt für die Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ folgende Personen:

 

Mitglied:                                                       Vertreter:

 

1. __________________________        1. __________________________

2. __________________________        2. __________________________

3. __________________________        3. __________________________

4. __________________________        4. __________________________

5. __________________________        5. __________________________

6. Herr Oberbürgermeister Richrath       6. Herr Stadtkämmerer Stein

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrhein-westfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen Metropolregionen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschafts- und Wohnstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden.

 

Die Akteure im Rheinland haben daher vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ das Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängenden und gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie international) effektiver zu positionieren und zu stärken.

 

Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am 12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1) einstimmig verabschiedet. Zur Erläuterung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage 2). Ebenso wurde ein Arbeitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt (siehe Anlage 3).

 

Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in den politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus.

 

Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat im Juli 2016 den möglichen Gründungsmitgliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen Gremien vor Ort zu beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren. Über die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe beraten und den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der dritten Vollversammlung am 12.01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt.

 

Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden Vorstand sichergestellt werden.

 

Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören.

 

Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im Regionalverband Ruhr (RVR) werde nach Mehrheitsvotum der erfolgreichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen.

 

Bestellung der Vertreter für die Mitgliederversammlungen des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“:

 

Die Stadt Leverkusen ist gemäß § 3 Abs. 2 des Satzungsentwurfes Mitglied in der Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ und hat in der Versammlung eine Stimme.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 des Satzungsentwurfes entsendet die Stadt Leverkusen sechs Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Mitgliederversammlung. Davon ist ein Vertreter der Oberbürgermeister oder ein(e) von der kommunalen Gebietskörperschaft benannte(r) Vertreterin/Vertreter. Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter sind Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen. Es dürfen auch Stellvertreter benannt werden. Die Vertreterinnen und Vertreter haben die Stimme der Stadt Leverkusen in der Mitgliederversammlung gemäß § 3 Abs. 5 des Satzungsentwurfes einheitlich abzugeben.

 

Die Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter für die Mitgliederversammlung des „Metropolregion Rheinland e.V.“ erfolgt durch Wahl gemäß §§ 63 Abs. 2, 113 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 50 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter sind durch die Stadt Leverkusen im Vorfeld der Gründungsversammlung des „Metropolregion Rheinland e.V.“ am 20.02.2017 zu benennen und könnten an dieser Veranstaltung bereits teilnehmen. Aufgrund der parallel stattfindenden Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen sowie dem gebundenen Abstimmungsverfahren ist eine Teilnahme aller Vertreterinnen und Vertreter an der Gründungsversammlung jedoch nicht erforderlich.

 

Finanzwirksamkeit:

 

Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.

 

Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden. Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Leverkusen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten genannten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Marondel, Marius / FB 01 / 8807

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]