Betreff
Weitere Rodungs- und Baumfällarbeiten im Baufenster der "Neuen Bahnallee" und der zukünftigen Nutzung des Geländes der "Neuen Bahnstadt West"
Vorlage
2017/1502
Aktenzeichen
01-40-2017/1502-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den in der Begründung und in den Anlagen beschriebenen Rodungs- und Baumfällarbeiten auf der Fläche zwischen der Campusbrücke und der Lützenkirchener Straße zur Vorbereitung des Baufensters für die „Neue Bahnallee“ und der Baufeldfreimachung für die zukünftige Nutzung der Flächen im Bereich der Neuen Bahnstadt West zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die nbso GmbH hat am 26.10.2016 das Büro Pöyry mit der Planung der Rodung auf der Westseite der nbso beauftragt.

 

Im Rahmen des Neubaus der Neuen Bahnallee (der im Juni 2017 starten soll), dem notwendigen Rückbau des Bahndamms und dem Neubau des Campusplatzes ist die Rodung der Gehölze nördlich der Campusbrücke wie im Plan vermerkt notwendig. Sie muss in der derzeitigen Rodungsphase zwischen dem 1.10. bis 28.2. stattfinden.

 

Insgesamt sollen 44 Laubbäume im Umfang (in Brusthöhe gemessen) von 10 bis 60 cm und 6 Laubbäume über 60 cm gerodet werden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Birken, Hainbuchen, Robinien und Ahornarten. Die Mehrzahl der Bäume ist als Spontanaufwuchs zu bezeichnen.

 

Im Rahmen des Neubaus der Neuen Bahnallee sowie der Freiflächen des Quartiers ist sowohl die Pflanzung von über 100 neuen Straßenbäumen als auch weiterer Bäume auf den Freiflächen geplant.

 

Da die nbso GmbH nicht an die Software Session zur Erstellung von Beschlussvorlagen angeschlossen ist, wird diese Vorlage vom Fachbereich Stadtgrün eingebracht. Die textlichen Inhalte, Pläne und sonstige Unterlagen wurden durch die nbso GmbH erstellt und in diese Vorlage übernommen bzw. als Anlage beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Vera Rottes, Geschäftsführerin neue bahnstadt opladen GmbH; 02171/406-6011

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rodung von Bäumen und Gehölzen auf Gelände der nbso.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten der Fäll- und Rodungsarbeiten werden über den Etat der nbso GmbH gedeckt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kosten sind im Zuwendungsantrag Stadtumbau West der nbso GmbH berücksichtigt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine, da die Kosten im Etat der nbso GmbH berücksichtigt sind.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

nbso GmbH, Herr Michael Schröder

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

Im Rahmen der B-Pläne erfolgt:

 

  • Stadt Leverkusen, Opladen - Neue Bahnstadt, Bebauungsplan Nr. 208 A_II_III_01.1 ''Opladen_nbso_Westseite_Neue Bahnallee'' (01.07.2015 BauNVO 1990)
  • Stadt Leverkusen, Opladen - Neue Bahnstadt, Bebauungsplan
    Nr. 208 B/II ''Quartiere“ (01.07.2015 BauNVO 1990)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Im Rahmen der B-Pläne:

 

  • Stadt Leverkusen, Opladen – Neue Bahnstadt, Bebauungsplan Nr. 208 A_II_III_01.1 ''Opladen_nbso_Westseite_Neue Bahnallee''  (01.07.2015 BauNVO 1990)
  • Stadt Leverkusen, Opladen – Neue Bahnstadt, Bebauungsplan
    Nr. 208 B/II ''Quartiere“ (01.07.2015 BauNVO 1990)

 

soll die Pflanzung von Gehölzen und Straßenbegleitgrün, mit Bäumen, Sträuchern und Kleingehölzen erfolgen.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Fäll- und Rodungsarbeiten müssen noch vor Beginn der Vogelschutzzeit am 01.03.2017 durchgeführt werden, um den Baubeginn für die „Neue Bahnallee“ im Sommer 2017 zu ermöglichen. Die Planungen für die Rodungsarbeiten konnten nicht rechtzeitig zum normalen Abgabetermin abgeschlossen werden.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)