Beschlussentwurf:
Die Parkregelung für Mitarbeiter des Klinikums im nördlichen Teil der Paracelsusstraße zwischen dem Wendehammer an der Bahnlinie und der Zufahrt zum Parkplatz Küche/Labor im bestehenden Sonderparkgebiet wird ab dem 01.04.2017 aufgehoben, sofern bis dahin die Parkplätze auf dem Gelände „Auermühle“ zur Verfügung stehen, ansonsten spätestens ab dem 01.06.2017.
gezeichnet:
In Vertretung:
Märtens
Begründung:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am
18.02.2016 (Vorlage Nr. 2016/0936, Pkt. 1) folgenden Beschluss gefasst:
„Auf der Paracelsusstraße wird im nördlichen Teil der Paracelsusstraße zwischen dem Wendehammer an der Bahnlinie und der Zufahrt zum Parkplatz Küche/Labor im bestehenden Sonderparkgebiet das Parken nur für Mitarbeiter des Klinikums mit entsprechender Ausnahmegenehmigung erlaubt.“
Insgesamt wurden 35 Ausnahmegenehmigungen ausgestellt, die zunächst für den
Zeitraum vom 01.04.2016 - 31.03.2017 befristet wurden.
Hintergrund für die Entscheidung war der Parkdruck rund um den
Gesundheitspark. Es kam sehr häufig zu Rückstaubildungen in der
Krankenhauszufahrt in der Straße „Am Gesundheitspark“. Hinzu kam jedoch auch,
dass der untere Parkplatz der „Auermühle“ aufgrund der Einrichtung einer
Flüchtlingsunterkunft nicht mehr genutzt werden konnte. Dieser Parkplatz wurde
sehr stark von Mitarbeitern des Klinikums in Anspruch genommen. Um den
Parkdruck weiter zu entschärfen, wurde auch auf dem Karl-Carstens-Ring noch
eine Fahrspur in Fahrtrichtung Alkenrath zum Parken freigegeben, wie bereits
auf der gegenüberliegenden Seite.
Der untere Parkplatz „Auermühle“ ist wieder von der Bezirksregierung
Köln an den Sportpark Leverkusen (SPL) zurückgegeben worden. Vorgesehen ist
zukünftig eine eigenständige Bewirtschaftung der Fläche durch das Klinikum, an
das der SPL die Fläche verpachten wird. Es soll eine bevorzugte Vermietung an
Mitarbeiter des Klinikums erfolgen.
Die dort vorhandenen ca. 160 Plätze können voraussichtlich im März wieder
genutzt werden. Weiterhin plant das Klinikum auf einem Teilgelände des
ehemaligen Schwesternwohnheimes, welches abgerissen werden soll, den Bau einer
Tiefgarage mit rd. 120 Plätzen. Die derzeitige Planung sieht eine
Fertigstellung Mitte 2018 vor. Nach Fertigstellung der Tiefgarage sollen dann
oberirdisch auf der Tiefgarage noch zusätzlich rd. 70 Parkplätze angelegt
werden.
Dadurch wird in Kürze, bzw. in absehbarer Zeit, wieder ausreichender Parkraum
für die Mitarbeiter des Klinikums zur Verfügung stehen, sodass die
Parksonderregelung in der Paracelsusstraße nicht mehr benötigt wird und somit
aufgehoben werden kann. Die separat den Mitarbeitern des Klinikums per
Ausnahmegenehmigung zur Verfügung gestellten Parkflächen können wieder der
Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Es war ohnehin nicht vorgesehen, diese
Plätze dauerhaft den Mitarbeitern des Klinikums zur Verfügung zu stellen, da
bekannt war, dass das Klinikum in der nächsten Zeit die Errichtung zusätzlicher
Parkmöglichkeiten plante.
Die Parksonderregelung soll daher ab dem 01.04.2017 aufgehoben werden.
Die entsprechenden Nutzer wurden bereits vorsorglich hierüber informiert. Sollten
wider Erwarten die neuen Parkflächen nicht ab dem 01.04.2017 genutzt werden
können, bestehen keine Bedenken, die noch bestehende Ausnahmeregelung für max.
2 Monate - je nach Bedarf - zu verlängern.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in Frau Samusch /
Fachbereich 36 / Telefon: 406 - 36 40
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Aufhebung der Parkregelung im Sonderparkgebiet Klinikum
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
IA 36 000 230 0102, Sachkonto: 523600 - Entfernung der Beschilderung - geschätzt 200 €.
Einnahmen:
Die Gebühr für die
Ausnahmegenehmigung pro Stellfläche in Höhe von 360 €/Jahr bzw. 30 €/Monat
entfällt ab dem 01.04.2017.
Ausgaben:
Da die angefallenen
Kosten für die Beschilderung im letzten Jahr vom Klinikum getragen wurden und
von hiesiger Seite die Regelung aufgehoben wird, werden die Kosten für die
Entfernung der Beschilderung von hier übernommen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
./.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |