Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die
Instandsetzung der Oberen Lindenstraße im Anschluss an den Kanalbau.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
1. Instandsetzung der Oberen
Lindenstraße
Ausgangslage:
Mit dem Projekt PK.706.2.030 (s. Anlage 1) werden die TBL beginnend im April dieses Jahres einen Kanalneubau in der Oberen Lindenstraße durchführen. Der Straßenzustand der Oberen Lindenstraße wurde 2016 im Rahmen einer erneuten Zustandserfassung des Leverkusener Straßennetzes untersucht und bewertet. Die Obere Lindenstraße wird als Anliegerstraße geführt. Das Ergebnis der Zustandserfassung ergibt ein Schadensbild, das eine theoretische Restnutzungsdauer von 3 Jahren ausweist. Die Obere Lindenstraße würde ab 2021 grundsätzlich in die Vorschlagsliste der Straßen für das Straßeninstandsetzungskonzept der TBL aufgenommen werden.
Maßnahmenumfang:
Wie aus der Anlage ersichtlich ist, betrifft der Kanalneubau in der Straße „Obere Lindenstraße“ den Bereich ab Hausnummer 13 absteigend bis in das Sackgassenende an der Burscheider Straße. Der durch den Kanalneubau betroffene Bereich umfasst rd. 40 % der gesamten Straßenlänge der Oberen Lindenstraße. Aus diesem Grund wird eine Instandsetzung der kompletten Straße nach Abschluss der Kanalarbeiten als sinnvoll betrachtet.
Die Instandsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist sinnvoll und führt zu Kostenvorteilen, da der Kanalbaumaßnahme ein Teil der Kosten zugerechnet werden kann. Bis auf die beiden Sackgassenenden, die in Form von Wendeanlagen vorliegen, die parziell einschließlich der Tragschichten erneuert werden müssen, wird die Obere Lindenstraße durch Fräsen und Einbringen einer neuen Verschleißschicht instandgesetzt.
Finanzierung:
Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung, noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben. Auf den städtischen Haushalt hat diese Maßnahme keine Auswirkung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Rausch, TBL 6988
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Instandsetzung der Oberen Lindenstraße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Fahrbahninstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine Auswirkung für die Stadt Leverkusen
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Maßnahme wird über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Anliegerinformationen,
Pressemitteilung |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um einen reibungslosen Ablauf der Maßnahme gewährleisten zu können, ist eine Beschlussfassung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführte Anlage (Planskizze Obere Lindenstraße) ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)