Betreff
Instandsetzung Obere Lindenstraße
Vorlage
2017/1508
Aktenzeichen
TBL-ra
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Instandsetzung der Oberen Lindenstraße im Anschluss an den Kanalbau.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

1.  Instandsetzung der Oberen Lindenstraße

 

Ausgangslage:

 

Mit dem Projekt PK.706.2.030 (s. Anlage 1) werden die TBL beginnend im April dieses Jahres einen Kanalneubau in der Oberen Lindenstraße durchführen. Der Straßenzustand der Oberen Lindenstraße wurde 2016 im Rahmen einer erneuten Zustandserfassung des Leverkusener Straßennetzes untersucht und bewertet. Die Obere Lindenstraße wird als Anliegerstraße geführt. Das Ergebnis der Zustandserfassung ergibt ein Schadensbild, das eine theoretische Restnutzungsdauer von 3 Jahren ausweist. Die Obere Lindenstraße würde ab 2021 grundsätzlich in die Vorschlagsliste der Straßen für das Straßeninstandsetzungskonzept der TBL aufgenommen werden.

 

Maßnahmenumfang:

 

Wie aus der Anlage ersichtlich ist, betrifft der Kanalneubau in der Straße „Obere Lindenstraße“ den Bereich ab Hausnummer 13 absteigend bis in das Sackgassenende an der Burscheider Straße. Der durch den Kanalneubau betroffene Bereich umfasst rd. 40 % der gesamten Straßenlänge der Oberen Lindenstraße. Aus diesem Grund wird eine Instandsetzung der kompletten Straße nach Abschluss der Kanalarbeiten als sinnvoll betrachtet.

 

Die Instandsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist sinnvoll und führt zu Kostenvorteilen, da der Kanalbaumaßnahme ein Teil der Kosten zugerechnet werden kann. Bis auf die beiden Sackgassenenden, die in Form von Wendeanlagen vorliegen, die parziell einschließlich der Tragschichten erneuert werden müssen, wird die Obere Lindenstraße durch Fräsen und Einbringen einer neuen Verschleißschicht instandgesetzt.

 

Finanzierung:

 

Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung, noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben. Auf den städtischen Haushalt hat diese Maßnahme keine Auswirkung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Rausch, TBL 6988

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Instandsetzung der Oberen Lindenstraße

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Fahrbahninstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine Auswirkung für die Stadt Leverkusen

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Maßnahme wird über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

 

Anliegerinformationen, Pressemitteilung

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Maßnahme gewährleisten zu können, ist eine Beschlussfassung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführte Anlage (Planskizze Obere Lindenstraße) ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)