Betreff
Straßenendausbau "In der Hartmannswiese" in Leverkusen-Bürrig
Vorlage
2017/1511
Aktenzeichen
660-je
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Endausbau der Straße „In der Hartmannswiese“ von der Straße „Auf der Weide“ bis „Im Weidenblech“ wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

1.  Ausgangssituation

Die Straße „In der Hartmannswiese“ von der Straße „Auf der Weide“ bis „Im Weidenblech“ in Leverkusen-Bürrig soll erstmalig ausgebaut werden. Es handelt sich um eine ca. 155 m lange Erschließungsstraße, deren erschlossene Grundstücke überwiegend bebaut sind.

 

Der Zustand der vorhandenen Straße ist insgesamt unbefriedigend, sie ist unbefestigt und in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Ein regelgerechter Straßenaufbau und eine Straßenentwässerung sind nicht vorhanden, da die Straße noch nicht erstmalig hergestellt wurde. Eine Straßenbeleuchtung gibt es im Ausbaubereich nicht. Im Vorfeld haben sich Anwohner bereits mehrfach über den schlechten Zustand der Straße beschwert.

 

Die Straße „In der Hartmannswiese“ von „Auf der Weide“ bis „Im Weidenblech“ liegt im rechtskräftigen Bebauungsplangebiet Nr. 180 / II „Bürrig Nord“.

 

2.  Bürgerbeteiligung

Vom 22.06.2016 bis 29.07.2016 wurde eine Bürgerbeteiligung in Form eines Informationsschreibens durchgeführt, welches den Anwohnern und Grundstückseigentümern der Straße „In der Hartmannswiese“ als Hauswurfsendung oder per Post zugestellt wurde. Das Schreiben der Verwaltung informierte die Anwohner über den geplanten Ausbau und beinhaltete neben einem Lageplan auch die Möglichkeit der Rückantwort an den Fachbereich Tiefbau. Zudem konnten sich die Anwohner über die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge informieren. Durch die Möglichkeit der Rückantwort konnten Anregungen und Bedenken zum geplanten Straßenausbau bis zum 29.07.2016 mitgeteilt werden.

 

3.  Ergebnis der Bürgerbeteiligung

Von den 24 informierten Eigentümern und Anwohnern gab es 14 schriftliche Rückmeldungen, wobei sich eine Rückmeldung auf ein Mehrfamilienhaus bezieht und von 8 Eigentümern und Mietern unterschrieben wurde. Alle eingegangenen Rückantworten wurden geprüft und, wenn möglich, in die Planung übernommen.

 

Die Schwerpunkte der Rückmeldungen konnten in folgende Themengebiete gegliedert werden. Darüber hinausgehende Anregungen mit den dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage 1 angefügt.

 

Anregungen, die in die Planung übernommen werden konnten

 

·      Zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit zu den Grundstücken:

 

Alle Anwohner der Neubauten auf der Westseite der Straße fordern die nach Bebauungsplan mögliche zweite Zufahrt zu ihrem Grundstück.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Alle Anwohner der Neubauten auf der Westseite der Straße erhalten die gewünschte zweite Zufahrt zu ihrem Grundstück. Durch das Verschieben und Kürzen der geplanten Baumbeete wird die geforderte zweite Zufahrt bei allen Grundstücken auf der Westseite ermöglicht.

 

·      Keine Ausweisung von Stellplätzen:

 

Mehrere Anwohner möchten keine öffentlichen Stellplätze vor ihrem Grundstück. Ein Anlieger möchte allerdings insgesamt mehr öffentliche Stellplätze.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellplätze werden nicht mehr gesondert ausgewiesen. Die Planung aus der Bürgerbeteiligung sah die Ausweisung von Stellplätzen vor, indem diese in einem anderen Material (anthrazitfarbenem Pflaster) ausgeführt werden sollten. Die Planung wurde jetzt dahin gehend geändert, dass die Lage der Stellplätze nicht mehr vorgegeben wird, sondern dort geparkt werden kann, wo ausreichend Platz ist und die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt wird. Die vorher vorgesehenen Pflasterbereiche für Parken werden nun wie die Fahrbahn in Asphalt hergestellt.

 

Anregungen, die nicht in die Planung übernommen werden konnten

 

·      Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße):

 

Viele Anwohner wünschen die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigten Bereich. Ein Anwohner spricht sich allerdings ausdrücklich dagegen aus.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Straße wird nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße liegt in einer bestehenden Tempo 30-Zone, wobei auch alle umliegenden und angrenzenden Straßen in dieser Tempo 30-Zone liegen. Da es sich bei der Straße “In der Hartmannswiese“ um eine Straße mit geringem Durchgangsverkehr und nicht um eine Sackgasse handelt, ist das Kriterium der überwiegenden Aufenthaltsfunktion für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht gegeben.

 

·      Keine Bäume und Beete:

 

Mehrere Anwohner möchten keine Bäume und Beete. Als Hauptgrund wird hierfür angeführt, dass die Beete als Hundeklo dienen und nicht gepflegt würden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die geplanten Beete und Baumpflanzungen soll nicht verzichtet werden. In dem jetzt zum Ausbau anstehenden Bereich der Straße „In der Hartmannswiese“ befindet sich keine raumwirksame Vegetation. Diesem wird mit der Anpflanzung der acht Straßenbäume entgegengewirkt. Neben den bekannten Gründen bezüglich des Stadtklimas, der Luftreinigung und der Straßenraumgestaltung übernehmen die geplanten Bäume zudem die Funktion der Verkehrslenkung und ermöglichen eine konfliktfreie Nutzung der Erschließung. Durch die Bildung von „Baumtoren“ wird die Durchfahrtsgeschwindigkeit in der Straße reduziert. Diese verkehrslenkenden Maßnahmen müssten ansonsten durch feste Einbauten wie Poller und Baken erfolgen.

 

4.  Planung der Straße „In der Hartmannswiese“ von „Auf der Weide“ bis „Im Weidenblech“

Die vorliegende Planung (siehe Anlage 2) wurde unter Berücksichtigung der Abstimmung mit den Fachbereichen Straßenverkehr und Stadtgrün sowie der Auswertung der Anregungen und Änderungswünsche aus der Bürgerbeteiligung erstellt und enthält folgende wesentliche Planungsmerkmale:

 

Die Gesamtausbaubreite beträgt abschnittsweise ca. 9,00 m und 7,00 m.

 

Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der vorhandenen Bebauung ist folgende Querschnittsaufteilung von der West- zur Ostseite vorgesehen:

 

·      ca. 2,00 m breiter Gehweg

·      5,00 - 7,00 m breite Fahrbahn mit drei Fahrbahneinengungen (Breite = 3,50 m) und einem Fahrbahnversatz zur Verkehrsberuhigung sowie 1,50 m - 2,00 m breite Grün- und Baumbeete auf der West- und Ostseite

 

Die Fahrbahnbreite von 5,00 m ist für den Begegnungsfall Pkw/Müllfahrzeug erforderlich. Die Fahrbahn wird durch einen Rundbordstein mit ca. 3 - 5 cm Auftritt vom Gehweg getrennt. Aufgrund der Vielzahl der in kurzen Abständen aufeinander folgenden Einfahrten ist die Anordnung eines Hochbordsteines mit 12 cm Auftritt nicht sinnvoll.

 

Von dem Haus „Auf der Weide 13“ bis „In der Hartmannswiese 18“ sind in den Grünbeeten auf der Ostseite der Fahrbahn wegen der Lage der Versorgungsleitungen und des Abwasserkanales keine Baumpflanzungen möglich.

 

Geplante Materialien:

 

·      Die Fahrbahn wird aus Asphalt und im Bereich der Fahrbahneinengungen, am Ausbauanfang sowie am Ausbauende aus Betonsteinpflaster hergestellt.

·      Der Gehweg erhält eine Oberflächenbefestigung aus Betonsteinpflaster.

 

Das Niederschlagswasser wird in einer Pflasterrinne gefasst und über Straßenabläufe dem bestehenden Mischwasserkanal zugeführt. Die Straße erhält eine neue Beleuchtungsanlage, die auf der Seite des Gehweges (Westseite) angeordnet wird. Wie das gesamte angrenzende Straßennetz wird nach erfolgtem Ausbau auch dieser Bereich der Straße „In der Hartmannswiese“ innerhalb der bestehenden Tempo 30-Zone liegen.

 

Die in der Anlage 3 dargestellte Visualisierung zeigt schematisch die künftige Straßenraumgestaltung. Die Straßenbeleuchtung, die Bäume sowie die Form und Farbe der Oberflächenbefestigung im Bereich des Straßenraumes sind symbolisch. Im Bereich der privaten Grundstücke besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Geometrie sowie Farbe der vorhandenen Bebauung, Begrünung und Ausstattung.

 

5.  Kosten und Anliegerbeiträge

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich nach einer Kostenschätzung auf ca. 240.000 Euro.

 

Bei dem geplanten Ausbau handelt es sich um die erstmalige Herstellung der Straße. Dementsprechend fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Anliegerbeiträge an. Diese werden nach dem BauGB (Baugesetzbuch) errechnet und belaufen sich auf 90 % der beitragsfähigen Kosten. Die Anlieger westlich der Straße „In der Hartmannswiese“ haben bereits mit dem Grundstückskauf die Anliegerbeiträge für den Straßenausbau abgelöst.

 

6.  Weitere Vorgehensweise

Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses und der haushaltsrechtlichen Genehmigung soll der Ausbau voraussichtlich in 2018 erfolgen.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Jedlitzki / 66 / 6639

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe: 1205

Finanzstelle: 66511205021026 „Endausbau In der Hartmannswiese“

 

2016:              10.000 €

2017:              200.000 €

2018:              90.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Es fallen Erschließungsbeiträge gemäß BauGB an.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

 

Die Bürgerbeteiligung ist erfolgt.

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]