Betreff
Übertragung der städtischen Wochenmärkte auf die Deutsche Marktgilde eG
Vorlage
2017/1514
Aktenzeichen
II-30-301-dr-sö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat beschließt, die städtischen Wochenmärkte zum 01.07.2017 an die Deutsche Marktgilde eG zu vergeben.

 

2.    Der Rat beschließt die beiden Satzungen zur Aufhebung der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Leverkusen - Marktsatzung - vom 03. Oktober 1978 und zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren der Stadt Leverkusen vom 26. November 1975.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Stein

 

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.11.2016 die Verwaltung beauftragt, zur Neuausrichtung der städtischen Wochenmärkte einen geeigneten Organisator für die Durchführung sämtlicher Märkte im Wege eines Auswahlverfahrens zu finden.

 

Daraufhin erstellte die Verwaltung eine Leistungsbeschreibung, in der alle vom Rat vorgegebenen Kriterien (Erfahrung bei der Organisation von Wochenmärkten möglichst in mehreren Städten, vorrangige Berücksichtigung der bewährten Beschicker der Leverkusener Märkte, Nachweis eines größeren Reservoirs an Marktbeschickern, Produktvielfalt und Qualität bei den Marktständen - auch regionale Produkte -, ganzjährige Organisation der täglichen Wochenmärkte, Toiletten-, Abfallbeseitigungs- und Reinigungskonzept, Höhe des Standgeldes für die Marktbeschicker, Höhe des Entgeltes für die Stadt wegen der Nutzung der Marktflächen, innovative Lösungen, z. B. Essmeilen) eingearbeitet wurden.

 

Außerdem wurden, wie vom Rat erbeten, die Werbe- und Fördergemeinschaften vor dem weiteren Verfahren beteiligt und zu einem gemeinsamen Gespräch bei Herrn Oberbürgermeister Richrath am 06.12.2016 eingeladen.

 

Das Auswahlverfahren wurde am 11.01.2017 durch die Veröffentlichung der umfangreichen Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix in dem elektronischen Vergabemarktplatz und durch den Hinweis in dem städtischen Amtsblatt eingeleitet. Insgesamt drei Interessenten registrierten sich in dem elektronischen Vergabemarktplatz.

 

Der Interessent, der für die örtlichen Werbegemeinschaften tätig werden wollte, teilte der Verwaltung in der zweiten Januarhälfte telefonisch mit, dass er aus persönlichen Gründen von der Abgabe eines Angebotes Abstand nehme.

 

Bei dem Submissionstermin am 02.02.2017 lag der Zentralen Vergabestelle lediglich das Angebot der Marktgilde vor.

 

Dieses Angebot, das zur Kenntnisnahme beigefügt ist, entspricht in sämtlichen Punkten den von dem Rat in der Sitzung am 07.11.2016 vorgegebenen Kriterien und den Forderungen der Verwaltung in der Leistungsbeschreibung.

 

Wesentlich sind vor allem folgende Aspekte:

 

  • Die Wochenmärkte sollen weiterhin primär „grüne Märkte“ sein, bei denen Qualität, Frische und Regionalität, möglichst von Selbsterzeugern, im Vordergrund stehen sollen. Außerdem soll auf einen gelungenen Branchenmix geachtet werden, es soll ein attraktives, ausgewogenes Angebot, insbesondere im Frischebereich bereitgehalten werden.

 

  • Allen derzeit auf den einzelnen Märkten befindlichen Händlern wird die Marktgilde ein Übernahmeangebot unterbreiten, wobei deren Bedingungen gelten, und ihnen einen Standplatz auf dem jeweiligen Markt zuordnen. Eine Mitgliedschaft in der Marktgilde ist nicht notwendig.

 

  • Die Marktgilde hat sämtliche städtischen Wochenmärkte inspiziert, analysiert und das Entwicklungspotential aufgezeigt. Sie sieht für alle Märkte Optimierungsmöglichkeiten.

 

  • Die Marktgilde verfügt über ein sehr differenziertes Standgeldsystem; insoweit wird auf die Seiten 10 bis 12 des Angebotes verwiesen. In den umsatzstarken Sommermonaten wird ein höheres Standgeld erhoben als in den umsatzschwächeren Wintermonaten, ebenso werden die örtliche Lage des jeweiligen Wochenmarktes und die Wochentage, an denen die Märkte stattfinden, in der Kalkulation berücksichtigt.

 

Vertragshändler, die das ganze Jahr über ihren Markt beschicken, erhalten einen „Treuerabatt“ von 7,5% auf alle gezahlten Standgelder, so dass sie dann im Jahresdurchschnitt günstigere Standgebühren zahlen werden als zurzeit.

 

Die Berechnung der Standgelder erfolgt auf der Basis der Standfläche; es wird pro qm abgerechnet. Auch der städtische Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung fordert bereits seit einiger Zeit die Umstellung von dem Frontmeter- auf den Quadratmetermaßstab, weil dies den tatsächlichen Gegebenheiten gerechter wird. Die Marktgilde gewährt den Händlern mit besonders großen Standflächen einen „Maxirabatt“.

 

  • Die Reinigung der Standplätze und die Abfallbeseitigung regelt die Marktgilde immer direkt mit den Marktbeschickern, so dass in diesem Bereich erhebliche Kosten eingespart werden können. Soweit auf den Marktplätzen keine stationären Toilettenanlagen vorhanden sind, wird die Marktgilde für adäquate Alternativen vor Ort sorgen; auf dem Marktplatz in Lützenkirchen z. B. können die Händler schon derzeit die Toiletten eines örtlichen Getränkehandels nutzen.

 

  • Aufgrund der Anzahl von Marktplätzen und –tagen, die vor Ort zu betreuen sind, möchte die Marktgilde in Leverkusen vor Ort Personal einstellen und ein eigenes Marktbüro (wenn möglich in Marktnähe Opladen) einrichten.

 

·         Die Marktgilde führt die Märkte auf der Basis einer umfassenden Wochenmarktordnung, die mit der städtischen Marktsatzung vergleichbar ist, durch.

 

  • Die Marktgilde verfügt über eine großes Repertoire an Sonderaktionen auf den Märkten, die sie auch in Leverkusen zum Einsatz bringen kann. Interessant wären sicherlich ein Bürgerfrühstück am Markt oder jahreszeitlich angepasste Koch- und Verkostungsaktionen. Diese Aktionen werden immer durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

 

  • Die Marktgilde betreibt mittlerweile in über 120 Kommunen in Deutschland über 250 Markttage wöchentlich. Sie ist seit über 30 Jahren auf diesem Gebiet tätig. Sie verfügt über einen deutschlandweiten Adressenpool - viele davon aus dem Bereich Köln / Bonn / Düsseldorf -, aus dem noch nicht bzw. nicht mehr vorhandene Sortimente gesucht oder ergänzt werden können. Als Referenzprojekte hat die Marktgilde den täglichen Wochenmarkt vor dem Alten Rathaus in Bonn, den Sachsenmarkt in Dresden mit ca. 160 Händlern und den innerstädtischen Wochenmarkt in Mülheim an der Ruhr benannt.

 

  • Als Konzessionsabgabe bietet die Marktgilde einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 5.400,00 Euro an.

 

Dieser Betrag errechnet sich mit 3% aus dem erwarteten Jahresumsatz an Standgeldeinnahmen aus allen Leverkusener Märkten.

 

Mit der Deutschen Marktgilde eG hat die Verwaltung damit einen in jeder Hinsicht geeigneten und erfahrenen Organisator für die Durchführung sämtlicher städtischer Wochenmärkte gefunden. Der Rat sollte sie daher beauftragen, damit die Leverkusener Märkte auch in der Zukunft eine Chance haben und das Stadtbild weiterhin bereichern.

 

Gemäß § 48 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. 7 c) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen sieht die Geschäftsordnung einen Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Behandlung von Vergabeangelegenheiten vor. Dies gilt nach der Geschäftsordnung nicht, soweit schützenswerte Interessen von Personen oder Personenvereinigungen einer öffentlichen Behandlung im Einzelfall nicht entgegenstehen.

Die Marktgilde hat einer öffentlichen Behandlung der Angelegenheit zugestimmt, damit die Angelegenheit offen diskutiert werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Zustimmung kann die von der Verwaltung vorgeschlagene Vergabe der städtischen Wochenmärkte zum 01.07.2017 an die Deutsche Marktgilde eG aufgrund des öffentlichen Interesses in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Die Vorlage nebst Anlagen ist daher „öffentlich“ ausgezeichnet.

 

Die Vergabe der Wochenmärkte an die Marktgilde stellt eine „Privatisierung“ einer städtischen Aufgabe dar, die nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 22 Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist. Der Personalrat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 der Maßnahme zugestimmt.

 

 

Zu 2.:

 

Die Marktsatzung wendet sich an die Stadt als Betreiberin der Wochenmärkte und gibt ihr für die Durchführung Regularien vor. Da die Stadt nun die Organisation an die Marktgilde abgibt, sind die Bestimmungen in der Marktsatzung nicht mehr zutreffend. Die Satzung ist daher zum 01.07.2017 aufzuheben.

 

Für die Marktgilde gelten die §§ 67 ff Gewerbeordnung. Sie hat ihre Wochenmarktordnung, die mit der städtischen Marktsatzung vergleichbar ist, an diesen Vorschriften ausgerichtet.

 

Mit der Abgabe der Wochenmärkte an die Marktgilde kann die Stadt keine Marktstandsgebühren mehr erheben. Die entsprechende Gebührensatzung ist daher ebenfalls zum 01.07.2017 aufzuheben.

 

Für die Aufhebung einer Satzung bedarf es als „actus contrarius“ des Erlasses einer gesonderten Satzung; daher müssen die beiden Aufhebungssatzungen formell beschlossen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Drescher / 30 / 3000

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Wegfall der seit 2010 bestehenden permanenten Unterdeckung bei den Einnahmen an Marktstandgebühren;

zukünftig jährliche Einnahme - Konzessionsabgabe - in Höhe von 5.400,00 Euro

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]