Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine
Ausfallbürgschaft in Höhe von 4.000.000,00
€ für die Umschuldung eines
Investitionskredites, der im Jahr 2006 für verschiedene Baumaßnahmen aufgenommen
wurde.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Das Klinikum hatte am 20.06.2006 ein Darlehen in Höhe von 6,3 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 30.04.2017 abgeschlossen. Zum 30.04.2017 beträgt der Stand des Darlehens 4.005.508,31 € und ist u. a. für den Rückbau, die Aufstockung und den Ausbau des Gebäudes 1 O (Zentralambulanz) eingesetzt worden. Aufgrund der auslaufenden Zinsbindung wird seitens des Klinikums eine Umschuldung unter Absicherung einer städtischen Bürgschaft angestrebt. Die Höhe der benötigten Bürgschaft beträgt 4,0 Mio. €.
Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der
Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht
erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen
Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut.
Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der
Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Die Darlehen können somit in
voller Höhe verbürgt werden.
Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik
Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede
einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Es ist beabsichtigt, die Darlehensumschuldung inkl. der
Bürgschaftserklärung unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens zu den
wirtschaftlichsten Konditionen herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden
Vertragsbestandteile werden zusammen mit der Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung
ausgehändigt.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung von Bürgschaftsrisiken/Chancen die Zustimmung zur Vorlage empfiehlt. Die Stadt Leverkusen erfüllt mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsauftrag. Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen Konsolidierungsprozess - keine Verluste seit 2008 - unterstützt. Insofern wird die Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für den Gesellschafter Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1531
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Thiele/ FB 20/ 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |