Betreff
A1 Ausbau zwischen AK Leverkusen-West und AK Leverkusen: Machbarkeitsstudie zum Transport von Gefahrgütern im Fall einer Tunnellösung
Vorlage
2017/1553
Aktenzeichen
60-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Machbarkeitsstudie zum Transport von Gefahrgütern im Fall einer Tunnellösung beim Ausbau der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen zur Kenntnis und begrüßt insbesondere die Aussage im Gutachten, dass der Tunnel uneingeschränkt befahrbar ist.

 

2.    Die Stadt Leverkusen fordert Straßen.NRW auf, auf Grundlage dieses Gutachtens ausschließlich die Tunnelvariante zu planen und umzusetzen. Die Stadt Leverkusen erwartet vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund, nur noch die Tunnellösung in das weitere Verfahren einzubringen und die benötigten Mittel zur Umsetzung der Tunnelvariante zeitnah zur Verfügung zu stellen.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Märtens                                 Deppe

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 mit Beschluss zum Antrag Nr. 2016/1122 die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Planungen zu Gefahrguttransporten in einem möglichen Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze dahingehend zu begleiten, dass die notwendigen Bedingungen aufgezeigt werden, unter denen die auftretenden Gefahrguttransporte durch eine Tunnellage im Bereich der heutigen Stelzenautobahn uneingeschränkt möglich sind.

 

Diese Untersuchung ist zwischenzeitlich durch die beauftragten Gutachter Ing.-büro Vössing, Düsseldorf, sowie PTV Transport Consult GmbH, Stuttgart, vorgenommen worden. Der Schlussbericht ist in der Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Zu dem in der Anlage beigefügten Abschlussbericht hat für die beteiligten Gremien am 02.03.2017 bereits eine Informationsveranstaltung stattgefunden, in der der Bericht und dessen Ergebnisse von den beauftragten Büros ausführlich präsentiert wurden.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, Straßen.NRW aufzufordern, auf der Grundlage des Gutachtens ausschließlich die Tunnelvariante zu planen und umzusetzen. Zudem erwartet die Stadt Leverkusen vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund, nur noch die Tunnellösung in das weitere Verfahren einzubringen und die benötigten Mittel zur Umsetzung der Tunnelvariante zeitnah zur Verfügung zu stellen.

 

Da in dem genannten Informationstermin bereits eine Präsentation der Ergebnisse für die Mitglieder der politischen Gremien stattgefunden hat, ist in der Sitzungsfolge keine weitere Präsentation seitens der Gutachter vorgesehen. Die genannten Büros stehen jedoch in der Sitzung des Rates am 03.04.2017 für Fragen zur Verfügung. Soweit aus den Vorberatungen des Bürger- und Umweltausschusses, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen sowie den Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I – III offene Fragen bestehen, werden diese bis zur bzw. in der Sitzung des Rates beantwortet.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Büro 60 / 88 56

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Vorlage erst nach Abschluss des Gutachtens fertiggestellt werden konnte, ist sie erst über die Nachträge auf die Tagesordnung der jeweiligen Vorberatungsgremien genommen worden.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführte Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)