Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen beteiligt sich am Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“ mit folgenden Projektanträgen:
- Neubau der Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße,
- Umgestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße.
2. Die Projektförderung Neubau Jugendwerkstatt ist mit Priorität I zu beantragen. Die Anträge sind fristgerecht zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Deppe
Begründung:
Mit Projektaufruf vom 16.01.2017 wurde vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW [MBWSV NRW] das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ veröffentlicht. Für das Haushaltsjahr 2017 stehen insgesamt 55 Mio. € Zuweisungen von Bund und Land NRW zur Verfügung, das entspricht bei 90%iger Förderquote Projektkosten über 61,1 Mio. €.
Mit dem Förderprogramm werden folgende Ziele verfolgt:
- Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
- Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
- Einrichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen.
Der Schwerpunkt liegt bei Einzelmaßnahmen von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zur Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen (einschl. Ersatzneubau) sowie die Herstellung/Änderung von Plätzen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen. Zur sozialen Infrastruktur der Gemeinde zählen insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Sportanlagen, Kindertagesstätten, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, kulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Stadtteilzentren, Spielplätze und Parks.
Fristende zur Abgabe der Projektanträge bei der Bezirksregierung Köln ist der 03.05.2017. Evtl. Förderzusagen sind für Mitte des Jahres zu erwarten.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Projekte mit Priorität I und II anzumelden:
- Neubau der Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße,
- Umgestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße.
Neubau Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße (Anlage 1)
Die Jugendwerkstatt befindet sich derzeit noch am Standort Dhünnstraße. Es handelt sich um eine berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahme mit pädagogischer Begleitung unter der Trägerschaft der Stadt Leverkusen. In der Einrichtung werden Praktika sowie Bewerbungstrainings absolviert, um einen späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Da die derzeitigen Räumlichkeiten nicht den Anforderungen der Einrichtung entsprechen, ist eine Verlagerung erforderlich.
Zur Verlagerung wurden bisher mehrere Optionen geprüft, u. a. auch im Betrachtungsbereich des Integrierten Handlungskonzepts Wiesdorf, wo jedoch kein geeignetes Grundstück realisierbar und genehmigungsfähig ist.
Die geplante Ansiedlung der Jugendwerkstatt im Stadtteil Rheindorf stellt eine wichtige Einrichtung besonders für bildungsferne junge Menschen ohne Chancen auf berufliche Integration dar. Zielgruppe sind Jugendliche ab 16 Jahren ohne Schulabschluss/ohne Ausbildungsplatz. In einjähriger Maßnahme können zwei Gruppen mit je acht Teilnehmern den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben/optional nach Klasse 10.
Für die favorisierte städtische Fläche des ehemaligen Kindergartens an der Bodestraße wurden bisher Überlegungen geführt, hier eine Entwicklung für den Wohnungsbau vorzusehen. Die Entscheidung zugunsten der Realisierung der Jugendwerkstatt würde diese Fläche entsprechend reduzieren.
Die Fläche liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Rheindorf“. Der Neubau der Jugendwerkstatt entspricht den Sanierungszielen der Satzung und ist eine konsequente Ergänzung der sozialen Infrastruktur in Rheindorf-Nord. Planungsrechtlich wird der Gebietsbereich nach § 34 BauGB beurteilt. Im Flächennutzungsplan erfolgt eine Darstellung als Wohnbaufläche; entsprechend dem Bestand zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind zudem die Zweckbestimmungen „Bolzplatz“ und „Kindereinrichtung“ angegeben.
Die Projektkosten werden auf 3.500.000 € geschätzt. Zusätzlich wird die Anerkennung der Kosten für Abbruch und Freiräumen des Geländes als förderfähige Kosten beantragt; damit würden sich die Gesamtkosten um etwa 130.000 € erhöhen.
Von der Realisierung der Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße kann auch die Beratungseinrichtung Rheindorfer Laden profitieren und diese Räumlichkeiten für erweiterte Angebote für den späten Nachmittag und am Wochenende nutzen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden derzeit ermittelt und können in Kombination mit der Investitionsmaßnahme als investitionsbegleitende Mehrkosten zusätzlich gefördert werden.
Möglicherweise kann auch das angrenzende Spielfeld wieder instand gesetzt und dann im Zuge der Öffnung zum Quartier zusätzlich zweckentsprechend genutzt werden.
Umgestaltung
Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße (Anlage 2)
Der Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße in Manfort soll neu gestaltet werden. Im Zuge verschiedener Wohnbauprojekte ist der Bedarf an wohnungsnahen Spielplätzen für Kleinkinder weitgehend gedeckt. Durch die Umgestaltung soll ein Angebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geschaffen bzw. verbessert werden. Hier sollen sie einen Treffpunkt/Aufenthaltsraum finden sowie Spiel- und Funktionsflächen. Aufgrund seiner Lage ist er fußläufig gut erreichbar und dennoch weit genug entfernt, um ungestört zu toben und nicht allzu große Rücksicht auf die Anwohner nehmen zu müssen.
Um die Funktionsräume besser ausgestalten zu können, wird der Spielplatz vergrößert und eine Einteilung in drei Funktionsräume vorgenommen. Neue Turn-/Klettergeräte sind geplant; die Ruhezone wird mit altersgerechten Sitzmöglichkeiten und einem Unterstand ausgestattet. Der vorhandene Sportbereich soll räumlich aufgelockert werden, damit ausreichend Platz für die einzelnen Spiele geschaffen wird.
Die Kosten der Umgestaltung werden auf etwa 161.000 € geschätzt.
Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit soll das Förderprogramm bis zum Jahr 2020 fortgesetzt werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen 1 und 2 sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Noreiks / 200 / 406-2031
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Beteiligung am Wettbewerb zum Städtebauförderprogramm I - Soziale Integration im Quartier NRW 2017.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Verlagerung Jugendwerkstatt, Finanzstelle 6500 017001 1153
Derzeitige
Veranschlagung (Anpassung erforderlich)
Baukosten Zuweisungen
2017 100.000 € 0 €
2018 0 € 20.000 €
2019 700.000 € 500.000 €
2020 1 500.000 € 1.200.000 €
sp. Jahre 900.000 € 780.000 €
3.200.000 € 2.500.000 €
Umgestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße
Noch keine Einzelveranschlagung erfolgt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Altanlagen werden durch Neubau ersetzt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |