Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I im Jahr 2017
Vorlage
2017/1601
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Maßnahmen für 2017:

 

Konsumtiv, gesamt 19.100 € (Haushaltsansatz 19.100 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

Folgende Vereine/Einrichtungen erhalten einen Zuschuss für laufende Zwecke.

 

1.

Unterstützung der Karnevalszüge in Wiesdorf und Hitdorf im Jahr 2017

(2.500 €)

 

2.

Zuschuss für den Bau eines Wintergartens auf der Sportanlage des SC Hitdorf 1913 e.V.

(3.000 €)

 

3.

Zuschuss an den Kleingartenverein Butterheide e.V. für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten am Vereinshaus

(800 €)

 

4.

Zuschuss an den Hitdorfer Geselligkeitsverein e.V. für die Jubiläumsfeier

(500 €)

 

5.

Zuschuss an den St. Sebastianus Schützenbruderschaft Hitdorf 1428 e.V. für die Anschaffung einer computergesteuerten Schießanlage

(2.000 €)

 

6.

Zuschuss an das kfd-Ballett Hitdorf für die Anschaffung von neuen Kostümen

(500 €)

 

7.

Zuschuss an den Manforter Laden für die Einrichtung einer "Garten-AG"

(1.000 €)

 

8.

Zuschuss an den Kleingartenverein Heidehöhe e.V. für die Erneuerung des Außenzauns (Gesamtanlage)

(3.000 €)

 

9.

Zuschuss an die Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine für die Durchführung des Zeltlagers im Rahmen der Sommerferienaktion 2017

(1.600 €)

 

10.

Zuschuss an die Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine für die Durchführung eines Segelkurses im Rahmen der Sommerferienaktion 2017

(700 €)

 

11.

Zuschuss an den St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rheindorf 1428 e.V. für die Instandsetzung der Lichtgewehranlage

(500 €)

 

12.

Zuschuss an den RSV Rheindorf e.V. zur Materialbeschaffung für die Jugendarbeit

(400 €)

 

13.

Zuschuss an den TuS Leverkusen-Rheindorf 1892 e.V. zur Materialbeschaffung für die Jugendarbeit der Taekwondo-Abteilung

(500 €)

 

14.

Zuschuss an den Marokkanischen Moscheeverein e.V. für eine Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterialien der Jugendabteilung

(500 €)

 

15.

Unterstützung des Media-Cafés in Rheindorf

(600 €)

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

16.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk I

(1.000 €)

 

Investiv, gesamt 23.500 € (Haushaltsansatz 23.500 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

17.

Zuschuss an das Jugendhaus Rheindorf für die Anschaffung von PCs

(1.300 €)

 

18.

Installation von Mülleimern in Hitdorf

(ca. 1.200 €)

 

19.

Zuschuss an die KGS St. Stephanus-Schule und die GGS Hans-Christian-Andersen-Schule in Hitdorf für die Anschaffung eines Outdoor-Kickers

(1.000 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

20.

Aufstellung von zwei Informationstafeln am Buschbergsee in Hitdorf

(ca. 3.000 €)

 

21.

Installation von Nistkästen für bedrohte Arten im Stadtbezirk I

(ca. 2.700 €)

 

22.

Zuschuss an die GGS Dönhoffstraße für die Bücherei, zur bewegten Pause und für die Wahrnehmungsförderung inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler

(2.500 €)

 

23.

Zuschuss an die KGS Möwenschule für die Deutschförderung, zur bewegten Pause und für die Lernwerkstatt

(4.000 €)

 

24.

Zuschuss an die GGS Regenbogenschule zu einer Außenspielgerät-Spielkombination (zweiter Bauabschnitt)

(5.000 €)

 

25.

Zuschuss an das Jugendhaus Rheindorf zur Anschaffung eines Grillkamins

(300 €)

 

26.

Installation von zwei neuen Fahnenmasten auf dem Friedhof Manfort

(2.500 €)

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2017 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I. Die Inanspruchnahme und Auszahlung der beschlossenen Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 20.02.2017 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 145.000 € (davon 65.000 € konsumtiver Haushalt und 80.000 € investiver Haushalt) für kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2017 zur Verfügung. Davon entfallen auf den Stadtbezirk I 19.100 € im konsumtiven und 23.500 € im investiven Haushalt.

 

Die nachfolgenden Anregungen wurden von der Verwaltung auf die sachliche und zeitliche Notwendigkeit sowie die (anderweitige) Realisierung und die Kosten geprüft.

 

Die Vorschläge aus der Politik wurden von der Verwaltung vorrangig berücksichtigt, soweit sie sachlich und von der Kostenhöhe in die kleinen Investitionsmaßnahmen passten. Für die danach noch offenen Mittel wurden nachrangig Vorschläge aus den Fachverwaltungen aufgegriffen.

 

Kostenintensive Vorschläge, deren Realisierung über das der Bezirksvertretung zu-stehende Budget hinausgehen würde, konnten nicht berücksichtigt werden. Für diese Maßnahmen müsste von der Politik – sofern erwünscht – eine entsprechende Prüfung und Mittelbeantragung beschlossen werden.

 

Als Ergebnis der Prüfung schlägt die Verwaltung folgende im Beschlussentwurf aufgeführte Maßnahmen zur Durchführung vor:

 

Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 30.01.2017

 

1.

Unterstützung der Karnevalszüge in Wiesdorf und Hitdorf im Jahr 2017

(2.500 €, konsumtiv)

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 30.01.2017 beschlossen, die Karnevalszüge in Wiesdorf und Hitdorf jeweils mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.250 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2017 zu unterstützen.

 

Beschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 27.04.2015 und 18.04.2016 zum Bürgerantrag Nr. 2015/0506 des SC Hitdorf 1913 e.V.

 

2.

Zuschuss für den Bau eines Wintergartens auf der Sportanlage des SC Hitdorf 1913 e.V.

(3.000 €, konsumtiv)

 

Der Bürgerantrag Nr. 2015/0506 wurde von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 18.04.2016 erneut vertagt, da durch den Antragsteller ein aktualisierter Antrag für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2017 vorgelegt werden sollte. Der SC Hitdorf hat nun nach vorheriger Abstimmung mit dem Sportpark Leverkusen (SPL) ein zur ursprünglichen Planung modifiziertes Angebot für einen - an den Zugang zum Versammlungsraum angrenzenden - Wintergarten eingeholt. Es fallen Kosten von insgesamt ca. 14.500 € an. Der Verein hat Eigenmittel von ca. 10.000 € akquiriert und beantragt einen Zuschuss zu den Restkosten der Maßnahme. Es wird eine Bezuschussung in Höhe von 3.000 € vorgeschlagen, der Verein müsste dann den geringen Restbetrag in Höhe von ca. 1.500 € noch zusätzlich aufbringen.

 

Vorschläge von Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos:

 

3.

Zuschuss an den Kleingartenverein Butterheide e.V. für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten am Vereinshaus

(800 €, konsumtiv)

 

Der Kleingartenverein Butterheide erklärt, dass der Innen- und Außenbereich seines seit ca. 40 Jahren bestehenden Vereinshauses aufgrund eines Pächterwechsels renoviert werden soll. Es fallen Kosten für diverse Elektro-, Maler- und weitere Renovierungsarbeiten an. Da seine Eigenmittel nicht ausreichen, erbittet der Verein einen Zuschuss. Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos unterstützt diesen Vorschlag und bringt ihn als eigenen Antrag mit in die Beratung ein.

 

4.

Zuschuss an den Hitdorfer Geselligkeitsverein e.V. für die Jubiläumsfeier

(500 €, konsumtiv)

 

Der Hitdorfer Geselligkeitsverein e.V. feiert im September 2017 sein 50-jähriges Bestehen und beantragt einen einmaligen Zuschuss zu seiner Jubiläumsfeier, deren Kosten auf weit über 3.500 € kalkuliert werden.

 

5.

Zuschuss an den St. Sebastianus Schützenbruderschaft Hitdorf 1428 e.V. für die Anschaffung einer computergesteuerten Schießanlage

(2.000 €, konsumtiv)

 

Der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Hitdorf 1428 e.V. betreibt in den Räumen des Schützenhauses aktive Jugendarbeit. Um die über die letzten Jahre durch kontinuierliches Training erzielten großen Erfolge auch zukünftig zu erreichen, möchte der Verein insbesondere der Schützenjugend die Möglichkeit bieten, an zeitgemäßen computergestützten Anlagen zu trainieren.

 

Schießen als Sport im Verein trainiert neben der Konzentrationsfähigkeit auch die Reflexion im Umgang mit Waffen und Disziplin. Den Verein in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu fördern, ist daher aus Sicht der Verwaltung zu unterstützen. Dies dient auch der Erweiterung der Jugendarbeit, wodurch mehr Personen der Zielgruppe erreicht werden können.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass grundsätzlich bei der Umsetzung des Angebotes beachtet wird, dass der spielerische Umgang mit Waffen und dem Schießsport verhindert wird. Vielmehr muss der sportliche Aspekt stets im Vordergrund stehen. Insbesondere bei Kindern im Alter von unter 14 Jahren wird das gezielte Abschießen simulierter Gegner als jugendgefährdend eingestuft.

 

Es werden vom Verein Kosten in Höhe von ca. 15.000 € veranschlagt. Der vorgeschlagene Zuschuss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I deckt nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Er soll unter dem Vorbehalt gewährt werden, dass der Verein die erforderlichen Restmittel eigenständig aufbringt und die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird. Eine Förderung aus Mitteln des Fachbereichs Kinder und Jugend kann nicht erfolgen, da der Verein kein Träger der freien Jugendhilfe ist.

 

6.

Zuschuss an das kfd-Ballett Hitdorf für die Anschaffung von neuen Kostümen

(500 €, konsumtiv)

 

Das kfd-Ballett Hitdorf existiert seit 20 Jahren und besteht momentan aus 12 Frauen, die durch ihren Spaß am Tanzen versuchen, sich in Hitdorf einzubringen und auch die anderen ansässigen Vereine in ihrer Arbeit unterstützen. Es wird ein Zuschuss für die Anschaffung von neuen Kostümen, die teilweise in Eigenarbeit geschneidert werden, und Zubehör beantragt, da die Gruppe jedes Jahr neue Tänze vorstellt.

 

Vorschläge der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I:

 

7.

Zuschuss an den Manforter Laden für die Einrichtung einer "Garten-AG"

(1.000 €, konsumtiv)

 

Der Manforter Laden gehört zum Leverkusener Projekt "Frühe Hilfen" und ist ein offenes Beratungs- und Unterstützungsangebot für junge Familien mit Kindern, als auch alleinerziehende Mütter und Väter.

 

Es soll eine „Garten-AG“ eingerichtet werden, deren Teilnehmer insbesondere den Vorderbereich des Wohnhauses Gustav-Heinemann-Straße 40, in dem die Einrichtung ansässig ist, verschönern werden. Die Garten-AG richtet sich vorrangig an Väter und ihre Kinder. Die speziellen Ressourcen der Väter sollen genutzt werden (handwerkliches Geschick, Teamarbeit, körperliche Stärke). Sie sollen die Möglichkeit erhalten, einmal in einem anderen Kontext (der "Gartenarbeit") mit ihren Kindern in einem guten Kontakt zu sein oder zu kommen. Gerade ausländische Väter sind in der Erziehung öfters nicht integriert und dies nicht nur aufgrund der kulturellen Einstellung. Häufig sind sie durch z. B. Berufstätigkeit oder auch Unsicherheiten bei der Erziehung außen vor. Dieses Projekt könnte sich positiv auf das Erziehungs- und Partnerschaftsverhalten auswirken. Die Väter erleben eine Verantwortlichkeit, die sie in ihre Familie hineintragen können.

 

Das Projekt soll zunächst für sechs Monate angesetzt werden. Die Väter sollen sich über die Projektdauer hinaus für die Pflege und Instandhaltung der "Anlage" verantwortlich fühlen und ein positives Gemeinschaftsgefühl entwickeln. Die benötigten Sachmittel setzen sich aus unter anderem kleinen und großen Spaten, Harken, einer Schubkarre, Mutterboden und Pflanzen zusammen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I kann sich mit einem Zuschuss an den erforderlichen Sachmitteln in Höhe von ca. 1.000 € beteiligen. Die anfallenden Honorarkosten muss die Einrichtung selbst aufbringen. Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hält den Vorschlag für förderungswürdig, die Verwaltung kann keine finanzielle Unterstützung aus eigenen Mittel leisten.

 

8.

Zuschuss an den Kleingartenverein Heidehöhe e.V. für die Erneuerung des Außenzauns (Gesamtanlage)

(3.000 €, konsumtiv)

 

Die Kleingartenanlage wurde mehrfach durch Wildschweine heimgesucht, die die Rasenflächen, Wege und den Außenzaun teilweise massiv beschädigt haben. Durch den Austausch der defekten Zaunelemente konnte die Problematik nicht behoben werden, sodass der bestehende Außenzaun sukzessive durch einen neuen stabileren Industriezaun ersetzt werden soll, um ein Eindringen der Wildschweine zu verhindern.

 

Der Verein kalkuliert mit Kosten in Höhe von ca. 8.000 bis 10.000 € und würde einen Zuschuss seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sehr begrüßen. Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I spricht sich für eine Unterstützung des Vereins mit der Auflage aus, dass mit Hilfe entsprechender Eigenmittel die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird.

 

Vorschläge der Fraktion BÜRGERLISTE:

 

9.

Zuschuss an die Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine für die Durchführung des Zeltlagers im Rahmen der Sommerferienaktion 2017

(1.600 €, konsumtiv)

 

10.

Zuschuss an die Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine für die Durchführung eines Segelkurses im Rahmen der Sommerferienaktion 2017

(700 €, konsumtiv)

 

Wie auch in den Vorjahren werden Zuschüsse zu den beiden vorgenannten Projekten beantragt:

 

2.100 € für das „Doppel-Zeltlager“, das zusammen mit dem Pfadfinderstamm ORION durchgeführt wird und 1.100 € für den Segelkurs, der in Kooperation mit dem Hitdorfer Yacht-Club und der Caritas angeboten wird.

 

Die Maßnahmen sind weiterhin aus fachlicher Sicht begrüßenswert. Es wird jeweils ein Zuschuss zu den Gesamtkosten vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung macht dennoch grundsätzlich darauf aufmerksam, dass Förderungen aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen in den Stadtbezirken nicht die Intention einer Dauerfinanzierung bestimmter Maßnahmen und Projekte haben.

 

11.

Zuschuss an den St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rheindorf 1428 e.V. für die Instandsetzung der Lichtgewehranlage

(500 €, konsumtiv)

 

Die Lichtgewehranlage ist insbesondere auch für das Sommerferienprogramm wesentlich. Der Verein würde einen Zuschuss zu den Instandsetzungskosten von 560 € sehr begrüßen.

 

12.

Zuschuss an den RSV Rheindorf e.V. zur Materialbeschaffung für die Jugendarbeit

(400 €, konsumtiv)

 

Es wird ein Zuschuss für jugendspezifische Ersatzmaterialien in der Reitanlage beantragt.

 

13.

Zuschuss an den TuS Leverkusen-Rheindorf 1892 e.V. zur Materialbeschaffung für die Jugendarbeit der Taekwondo-Abteilung

(500 €, konsumtiv)

 

Der Zuschuss wird für die Anschaffung von Materialien, speziell für das Sommerferienprogramm und für die Arbeit in den Rheindorfer Schulen mit schwierigeren Kindern, beantragt. Die Gesamtkosten liegen laut Antrag bei 850 €.

 

14.

Zuschuss an den Marokkanischen Moscheeverein e.V. für eine Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterialien der Jugendabteilung

(500 €, konsumtiv)

 

Der Verein möchte Boxhandschuhe und Beiwerk, Bälle etc. anschaffen, da die bisherigen Materialien sukzessive verschlissen sind. Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von 1.200 € gerechnet.

 

Die Jugendarbeit der Marokkanischen Gemeinde in Rheindorf ist speziell in den Sommerferien bei Schließung der Offenen Ganztagsschule ein pädagogisch wichtiger Angelpunkt. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung durch die Förderung des Materials für sportliche Angebote unterstützt werden. Das Material kann nicht durch die Jugendhäuser gestellt werden, die finanziellen Mittel können von der Fachverwaltung nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Rongione (DIE LINKE):

 

15.

Unterstützung des Media-Cafés in Rheindorf

(600 €, konsumtiv)

 

Das Angebot des Media-Cafés wird von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Dafür ist die immerwährende Aktualisierung des Buch- und Medienbestands notwendig. Das Media-Café initiiert des Weiteren auch Aktionen für Kinder in Rheindorf wie z. B. Führungen von Kindergartengruppen und Schulklassen in der Bücherei, Mal- und Lesewettbewerbe, Autorenlesungen, Bereitstellung von „Lesekisten“ mit 20 bis 25 Büchern für jede Klasse der Rheindorfer Grundschulen und Vorlese- und Bastelnachmittage.

 

Der Förderverein des Media-Cafés benötigt dringend eine finanzielle Unterstützung u. a. für die Anschaffung neuer Medien, Nebenkosten für die Räumlichkeiten und Miete für das Buchungsprogramm und würde einen Zuschuss aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen begrüßen. 

 

Das Programm des Media-Cafés in Rheindorf-Nord ist aus Sicht der Verwaltung pädagogisch begrüßenswert und zu unterstützen. Die Förderung der Lesefreude und niedrigschwellige Angebote für den Zugang zu Büchern sollte allen Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden. Aus Sicht der Jugendförderung scheint dies erfüllt, da in den Öffnungszeiten die Bücherei frei zugänglich ist und insbesondere Maßnahmen stattfinden, die auf die Zielgruppe der Jugendverwaltung ausgerichtet sind. Eventuell könnten Bücherspendeaktionen in Kooperation mit den Jugendzentren oder Kindergärten ins Auge gefasst werden. Die finanziellen Mittel können von der Fachverwaltung nicht bereitgestellt werden.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

16.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk I

(1.000 €, konsumtiv)

 

Seit der jeweiligen Beschlusslage wurde eine enge Einbindung der Nachbarschaft von den im Stadtgebiet errichteten Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge innerhalb der Stadtbezirke praktiziert.

 

Im Rahmen des Projektes „Willkommen neue Nachbarn!“ erfolgt an jedem Standort eine enge Verzahnung der lokalen Akteure, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bewohner der Einrichtung. Im Rahmen von „runden Tischen“ erfolgt ein regelmäßiger Austausch aller Beteiligten und gemeinsam werden Aktivitäten und Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist ein entscheidender Faktor für die Unterstützung der Integrationsbemühungen und ein bedeutender Baustein in der Willkommenskultur in Leverkusen.

 

Um das Netzwerk weiter zu intensivieren, den Austausch innerhalb des Stadtteils zu verstetigen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen, soll im Jahr 2017 an nahezu jeder Gemeinschaftseinrichtung ein Nachbarschaftsfest für Bewohner, Ehrenamtler, Nachbarn und Akteure aus dem Stadtteil stattfinden. Die Feste können dazu beitragen, die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte niederschwellig mit der Nachbarschaft in Kontakt zu bringen. Das nachbarschaftliche Miteinander wird gestärkt, das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt und so die Integration in den jeweiligen Stadtteilen gefördert. Weiterhin können solche Feste dazu dienen, Bürgerinnen und Bürger über das bürgerschaftliche Engagement zu informieren und zu gewinnen.

 

Für die Durchführung der Nachbarschaftsfeste im Stadtbezirk I schlägt die Verwaltung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1.000 € vor.

 

Vorschlag von Rh. Scholz (CDU):

 

17.

Zuschuss an das Jugendhaus Rheindorf für die Anschaffung von PCs

(1.300 €, investiv)

 

Rh. Scholz (CDU) beantragt zur Unterstützung der Arbeit des Jugendhauses Rheindorf einen Zuschuss für den Förderverein Jugendhaus Rheindorf e.V. zur Anschaffung eines Computers, der innerhalb des Jugendhauses für die allgemeine Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Die Verwaltung unterstützt diesen Antrag und schlägt selbst die Bezuschussung eines weiteren Computers sowie entsprechender MS Office Lizenzen für beide PCs vor. Es fallen Kosten von ca. 1.300 € an.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Krause (CDU):

 

18.

Installation von Mülleimern in Hitdorf

(ca. 1.200 €, investiv)

 

Herr Bezirksvertreter Krause (CDU) beantragt die Aufstellung von Hundekotbeuteln in Hitdorf entlang des Rheins sowie auf dem Fußweg im Norden zum Feld hin.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Anzahl der ungeahndeten Ordnungswidrigkeiten wegen nicht entsorgtem Hundekot durch die Installation von Spenderboxen für Kotbeutel kaum signifikant abnehmen. Für die Beschaffung, Erstausstattung und insbesondere Folgebeschaffung von Kotbeuteln fallen nicht unerhebliche Kosten an. Zudem stehen für die Kontrolle und Nachbefüllung der Spenderboxen keine ausreichenden städtischen Personalressourcen zur Verfügung. Eine angemessene Betreuung der Spenderboxen wäre nur über einen ehrenamtlichen Einsatz denkbar. Aus diesen Gründen kann die Verwaltung die Installation von Spendern für Hundekotbeutel in Hitdorf – wie auch schon zu zahlreichen vergleichbaren Anträgen im Stadtgebiet kommuniziert wurde – nicht befürworten.

 

Des Weiteren beantragt Herr Bezirksvertreter Krause (CDU) die Aufstellung von Mülleimern in Hitdorf am Rhein in Höhe des Yacht-Clubs, am Fußweg im Bereich Lehmkuhle und im Bereich Eulenkamp. Wird eine Mittelbereitstellung durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschlossen, kann die Verwaltung die Anschaffung und Installation der Mülleimer veranlassen.   

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Krause (CDU) und Rf. Behrendt (CDU):

 

19.

Zuschuss an die KGS St. Stephanus-Schule und die GGS Hans-Christian-Andersen-Schule in Hitdorf für die Anschaffung eines Outdoor-Kickers

(1.000 €, investiv)

 

Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag. Es handelt sich bei dem Modell um einen rollbaren Kickertisch für den Innen- und Außenbereich, sodass dieser vielseitig einsetzbar ist. Vergleichbare Kickertische sind in den Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet noch nicht im Einsatz, bisher gibt es entweder Tische für den Innen- oder den Außenbereich.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

20.

Aufstellung von zwei Informationstafeln am Buschbergsee in Hitdorf

(ca. 3.000 €, investiv)

 

Die Maßnahme wurde bereits für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2016 von Herrn Bezirksvertreter Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vorgeschlagen und konnte aufgrund der ausgeschöpften Mittel bisher nicht zum Zuge kommen.

 

Aufgrund des Strukturreichtums des Buschbergsees sind Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entstanden. Auch viele Arten der Roten Liste NRW sind in dem Gebiet anzutreffen. Der Buschbergsee soll im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Landschaftsplans als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.

 

Die Aufstellung von Informationstafeln im Stadtgebiet, die über die Bedeutung von Schutzgebieten oder Projekten informieren, hat sich bewährt. Der bebilderte Informationstext wird digital erzeugt und auf eine Folie gedruckt, die bei Beschädigungen für geringe Kosten ersetzt werden kann. Die Folie wird auf eine wetterbeständige Beton-Sperrholz-Platte aufgezogen, die mit einem Metallständer und Betonfundament im Boden verankert wird. Informationstafeln der Unteren Naturschutzbehörde sind bisher nicht beschädigt worden. Im Nordwesten und im Süden des Sees soll jeweils eine Tafel aufgestellt werden und über das fast 30 Hektar große Gelände informieren. Die Verwaltung rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 3.000 €.

 

21.

Installation von Nistkästen für bedrohte Arten im Stadtbezirk I

(ca. 2.700 €, investiv)

 

Da in den meisten Gebieten natürliche Nisthöhlen fehlen, weil alte und morsche Bäume nicht mehr vorhanden sind, sollen Nistkästen für bedrohte Arten wie Hohltaube, Waldkauz, Turmfalke, Star und Fledermaus in Hitdorf und Rheindorf angebracht werden.

 

Die Anbringung der diversen Nisthöhlen ist arbeitsaufwändig, da die meisten Kisten in großer Höhe angebracht werden. Unter anderem ist für die Anbringung eines Turmfalkenkastens am Rhein ein Steiger nötig.

 

Für Fledermäuse werden je nach Art unterschiedliche Kästen benötigt: Flachkästen unter anderem für Wasser- und Zwergfledermaus, Großraumkisten unter anderem für den großen Abendsegler und die Rauhautfledermaus. Diese Kästen können größere Kolonien beherbergen und auch als Wochenstube genutzt werden. Zusätzliches Anbringen von Überwinterungshöhlen kann zur Arterhaltung beitragen.

 

Die Kosten für die einzelnen Nistkästen liegen bei ca. 30 bis 70 Euro zuzüglich Montage. Die Verwaltung würde je nach Höhe der beschlossenen Mittel so viele Kästen wie möglich in den beiden Stadtteilen installieren.

 

22.

Zuschuss an die GGS Dönhoffstraße für die Bücherei, zur bewegten Pause und für die Wahrnehmungsförderung inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler

(2.500 €, investiv)

 

23.

Zuschuss an die KGS Möwenschule für die Deutschförderung, zur bewegten Pause und für die Lernwerkstatt

(4.000 €, investiv)

 

24.

Zuschuss an die GGS Regenbogenschule zu einer Außenspielgerät-Spielkombination (zweiter Bauabschnitt)

(5.000 €, investiv)

 

Bei den vorgenannten Vorschlägen zu den Punkten 21 bis 23 handelt es sich um Anregungen des Fachbereichs Schulen. Hierbei wurde die Notwendigkeit der Maßnahmen mit den Schulen im Einzelnen abgesprochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Maßnahmen handelt, die im Rahmen des laufenden Geschäfts über den Schulträger finanziert werden können.

 

Schulhofgestaltung/Geräte und Materialien für den Sport und für die Pausengestaltung:

Grundsätzlich sind Spielplatzgeräte ein wichtiger Baustein in der Entwicklungs-förderung von Kindern und Jugendlichen. Der Schulhof als Spielplatz ist ein wichtiger Ort zur Förderung eines positiven Sozialverhaltens. Bei der Nutzung der Spielangebote durch viele Kinder lernen diese, miteinander umzugehen. Daneben bieten entsprechende Spielgeräte den Anreiz, sich in den Unterrichtspausen aktiv zu bewegen und schaffen somit einen wichtigen Gegensatz zu den Konzentrationsphasen während des Unterrichts.

Darüber hinaus kommt den Schulhöfen aus folgenden Gründen eine immer größer werdende besondere Bedeutung zu:

Als Ergebnis zahlreicher Gesundheitsstudien wurde bei vielen Kindern ein erhebliches Bewegungsdefizit festgestellt. Die Schulen sind aufgefordert, dem entgegenzuwirken und haben im Rahmen von pädagogischen Projekten wie „Bewegte Pause“ oder „Gesunde Schule“ entsprechende Programme erarbeitet, nach denen unter anderem Pausenaktivitäten im Sinne einer Gesundheitsförderung und -prävention gestaltet werden. Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Möglichkeit, Aggressionen durch Bewegung und Spiel abzubauen, die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen senken kann. Insofern stellt eine entsprechende Gestaltung des Schulhofes einen Bestandteil im Bereich Prävention gegen Gewalt an Schulen dar. Mit der Öffnung der Schulhöfe nach Schulbetrieb für die Nutzung durch die Öffentlichkeit werden wohnortnahe Spielmöglichkeiten geschaffen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines familien- und kinderfreundlichen Lebensumfelds geleistet. Durch die doppelte Nutzung der Schulhöfe für Schule und Öffentlichkeit werden vorhandene Ressourcen optimal ausgenutzt.

Den Wünschen der Kinder nach einer altersgerechten und ansprechenden Spielmöglichkeit kann mit dem geringen Mittelansatz des Fachbereichs Schulen kaum Rechnung getragen werden. Zudem ist zur Verwirklichung einzelner, auch kleinerer Projekte oft-mals die finanzielle Unterstützung der Elternschaft über die Schulvereine notwendig. Leider ist diese nicht an allen Schulen gleich, so dass ein gerechter Mitteleinsatz umso schwieriger wird, wenn ansprechende Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Lernwerkstätten:

Seit 2012 haben die Schulen im Rahmen des Projektes „Tu was“ Lernwerkstätten im Sinne einer frühen spielerischen Vermittlung von naturwissenschaftlichen Kenntnissen aus Zuschussmitteln von Bayer Science & Education eingerichtet. Diese Projekte sollen fortgeführt und die Ausstattung soll erweitert werden. Weitere Schulen haben sich im Rahmen der Eigenständigkeit entschieden, Lernwerkstätten einzurichten, die sich in der Umsetzungsphase befinden. Sie möchten die vorhandene Ausstattung ergänzen.

 

Schülerbüchereien:

Schülerbüchereien sind ein wichtiger Bestandteil in den Grund- und Förderschulen. Sie bieten für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich außerhalb des Lehrplans mit dem Medium Buch zu befassen, recherchieren zu lernen und ihre Lese- und Rechtschreibekompetenzen zu verbessern. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache nur bedingt beherrschen, ist das Lesetraining ein unverzichtbarer Bestandteil der Förderung. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in der Schülerbücherei neben Fachbüchern auch Kinderliteratur angeboten wird, die die Kinder motiviert, diese Bücher lesen und verstehen zu können. Die laufende Ergänzung und Aktualisierung des Bestandes der Schülerbüchereien ist daher notwendig.

 

Fördermaterialien/Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder:

Fördermaterialien werden zum Einsatz im Unterricht benötigt, um Defizite im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik und Feinmotorik, im methodischen Vorgehen und im sprachlichen Bereich zu minimieren. Ein erhöhter Bedarf besteht aufgrund der Zunahme der nicht deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern. Ziel muss es sein, diesen Kindern schnellstmöglich die deutsche Sprache zu vermitteln, damit die Kinder am regulären Unterricht teilnehmen und ordnungsgemäß beschult werden können. Hierfür sind besondere Fördermaterialien erforderlich, die an den Schulen zum Teil nicht oder in nicht ausreichender Menge vorhanden sind.

Die beantragten Materialien und Gegenstände stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erlassgemäßen Unterricht bzw. mit der im Bildungsauftrag der Schulen enthaltenen Verpflichtung zur individuellen Förderung von Kindern mit entsprechenden Defiziten nicht nur im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern.

 

25.

Zuschuss an das Jugendhaus Rheindorf zur Anschaffung eines Grillkamins

(300 €, investiv)

 

Im Jugendhaus Rheindorf werden häufig Feste zu verschiedenen Anlässen durchgeführt. Oftmals wird hierbei gegrillt, ein Grill muss bisher jedoch immer von Dritten ausgeliehen werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Jugendhaus mit einem Zuschuss für die Anschaffung eines Grillkamins mit zusätzlichem Grillrost zu unterstützen.

 

26.

Installation von zwei neuen Fahnenmasten auf dem Friedhof Manfort

(ca. 2.500 €, investiv)

 

Die auf dem Friedhof Manfort an der Gedenkstätte „Ostdeutsches Kreuz und Friedensstein“ vorhandenen Fahnenmasten sind abgängig und entsprechen zudem nicht mehr dem gängigen Sicherheitsstandard. Die Verwaltung schlägt die Anschaffung von zwei neuen Fahnenmasten vor, bei denen das Seilsystem per Hand bedient werden kann und ein einfaches Anbringen der Fahnen ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich ist. Eigene Mittel stehen der Fachverwaltung für diese Maßnahme derzeit nicht zur Verfügung.

 

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus eigenen Mittel umgesetzt:

 

27.

Zuschuss an den RSV Rheindorf e.V. für die Anbindung des Toilettenwagens an den Abwasserkanal

 

Die Maßnahme wurde bereits für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2016 von Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos und der Fraktion BÜRGERLISTE vorgeschlagen. Rh. Eckloff (CDU) hat die Thematik für die diesjährige Beratung erneut eingebracht.

 

Der RSV Rheindorf ist seit ca. 45 Jahren Pächter des Reitplatzes „Auf der Grieße“ und nutzt und pflegt das Gelände. Es wird nicht nur für die tägliche Arbeit mit Pferden, sondern auch für ein jährliches Reitturnier genutzt. Das Turnier ist bei den Sportlern bekannt und beliebt und zieht mehrere hundert Teilnehmer und Zuschauer an.

 

Bisher ist das Grundstück nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen; nach Einrichtung dieses Anschlusses soll der vorhandene Toilettenwagen daran angebunden werden. Der Verein ist nicht in der Lage, die ihm gemäß eines Angebotes bekannten voraussichtlichen Kosten von über 5.000 € alleine aufzubringen und hat daher einen Zuschuss beantragt.  

 

Herr Oberbürgermeister Richrath befürwortet den Vorschlag des RSV Rheindorf und wird die Umsetzung der Maßnahme aus dem städtischen Servicebudget (Stadtpauschale) bei den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen (TBL) finanzieren lassen.

 

Vorschlag von Rh. Scholz (CDU):

 

28.

Umzäunung um das ehemalige "Linde-Gelände" in Hitdorf

 

Rh. Scholz (CDU) beantragt, um das städtische Gelände gegenüber der Firma Mazda in Hitdorf (ehemaliges „Linde-Gelände“) eine neue Umzäunung zu errichten. Der neue Zaun sollte so engmaschig und im Boden verankert sein, dass es unter anderem Hunden unmöglich ist, auf das Gelände zu kommen, damit die dort ansässigen Tiere und Pflanzen geschützt werden.

 

Die Fläche ist nach der Aufgabe des Geländes durch die Firma Linde in das von Fachbereich Stadtgrün geführte Ökokonto aufgenommen worden. In den ersten Jahren hat sich die Untere Naturschutzbehörde (UNB) um die ökologische Entwicklung des Geländes gekümmert. Vor drei Jahren hat der Fachbereich Stadtgrün die Zuständigkeit für die Pflege und die Entwicklung übernommen.

 

Das ökologische Entwicklungsziel des etwa 1,5 Hektar großen Geländes sieht eine umlaufende Hecke für heckenbrütende Vogelarten vor. Diese Hecke verhindert zudem den unerlaubten Zugang. Im Kernbereich wird extensiv gepflegtes Grünland erhalten, in das regelmäßig sowohl Gehölzinseln als auch Einzelbäume eingestreut sind. Die Pflege erfolgt durch Dritte im Auftrag von Fachbereich Stadtgrün.

 

Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Fachbereich Stadtgrün konnte die UNB feststellen, dass die Zaunanlage in den letzten Jahren gelitten hat. Im westlichen, nördlichen und östlichen Bereich ist etwa die Hälfte der Pfosten marode. Teilweise sind Zaunabschnitte zerstört worden.

 

Nach Schätzung von Fachbereich Stadtgrün würde der Ersatz der gesamten Zaunanlage ca. 10.000 € kosten.

 

Nach gemeinsamer Einschätzung beider Fachbereiche ist aber nur der Ersatz von Wildgatter-Knotengeflechtzaun und Pfosten an mehreren neuralgischen Punkten notwendig. An den brombeerdurchwachsenen Zaunabschnitten ist eine Reparatur nicht erforderlich, da der Zaun durch die Brombeeren stabilisiert wird und dadurch undurchdringlich ist.

 

Werden nur die neuralgischen Punkte instandgesetzt, entstehen Kosten in Höhe von ca. 2.000 €.

 

Als Knotengeflecht wird ein hochwertiger Typus Verwendung finden, der auch in der Forstwirtschaft eingesetzt wird. Die Zaunhöhe wird dem vorhandenen Zaun entsprechen und 1,6 Meter betragen. Als Pfosten finden Eiche-Viertelpfosten Verwendung. Wichtig ist, dass die Maschenweite unten am Boden etwa 20 Zentimeter beträgt. Dadurch ist es Kleintieren wie beispielsweise Hasen, Kaninchen und Rebhühnern möglich, das Lindegelände als Rückzugsraum zu nutzen.

 

Die Verwaltung wird diese Maßnahme aus eigenen Mittel umsetzen, sodass kein Zuschuss aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen erforderlich ist.

 

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus den dargelegten Gründen nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Vorschläge der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I:

 

29.

Aufstellung von zusätzlichen Mülleimern in der Gustav-Heinemann-Straße

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat folgenden Vorschlag eingereicht:

 

„In Manfort kommt es insbesondere im Umfeld der großen Hochhäuser zu einer starken Vermüllung. Laut den Anwohnern könnte unter anderem ein Grund dafür sein, dass dort nicht ausreichend Mülleimer vorhanden sind. Offenbar gibt es ab der Kreuzung Gustav-Heinemann-Straße/Poststraße in Richtung Schlebusch bis zur Kreuzung Gustav-Heinemann-Straße/Kalkstraße nur einen Mülleimer an der Bushaltestelle.

Es wird deshalb vorgeschlagen, zusätzliche Mülleimer an sinnvollen Stellen rund um die Hochhäuser aufzustellen. Dies könnte sich als eine kostengünstige Lösung für das Problem der Vermüllung erweisen.“

 

Die Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen (TBL) haben den Sachverhalt überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass sich große Flächen um die Hochhäuser im Privatbesitz befinden, sodass die Eigentümer für eine Umfeldreinigung zuständig sind. Die beschriebene Vermüllungssituation im Bereich der angrenzenden Gehwege und der begleitenden Grünflächen obliegt gemäß geltender Straßenreinigungssatzung auch dem Anlieger. Vor diesem Hintergrund werden die TBL die Reinigungssituation der öffentlichen Gehwege in dem betreffenden Bereich überprüfen und bei festgestellten Versäumnissen die Anlieger zur satzungsgemäßen Reinigung der Gehwege auffordern. In diesem Zusammenhang werden die TBL den Fachbereich Stadtgrün bezüglich des Vermüllungszustandes der Grünanlagen informieren.

 

Das Aufstellen zusätzlicher Mülleimer im besagten Bereich wird kritisch gesehen, da mit den oben genannten Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann, ohne die Kosten der zusätzlichen Papierkörbe für Errichtung, Unterhaltung und Leerung auf die Allgemeinheit zu übertragen.

 

30.

Anbringung eines grünen Pfeils an der Ampel Willy-Brandt-Ring/Heymannstraße

 

Von Schlebusch aus in Richtung Wiesdorf fahrend besteht die Möglichkeit in Höhe der Shell-Tankstelle rechts in die Heymannstraße abzubiegen. Derzeit regelt eine Ampel das Abbiegen, was völlig unnötig und zeitraubend erscheint, da es von der Gegenseite aus nicht möglich ist, zusätzlich auf die Heymannstraße abzubiegen. Mit den Pkw, die von der Heymannstraße in den Willy-Brandt-Ring abbiegen, ergeben sich keine Überschneidungen der Verkehrswege. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I regt daher an, einen grünen Pfeil an der Ampel Willy-Brandt-Ring/Heymannstraße anzubringen.

 

Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag aus folgenden Gründen nicht:

 

Vor der Deckensanierung des Willy-Brandt-Rings fuhren die Rechtsabbieger in die Heymannstraße gleichzeitig mit dem Geradeausverkehr. Dies führte zu Beschwerden von Fußgängern, weil abbiegende Fahrzeuge nur unzureichend auf diese Verkehrsteilnehmer achteten. Um Fußgänger und Radfahrer zu schützen, wird der Rechtsabbieger seit der Deckensanierung separat geschaltet.

 

Der Grünpfeil erlaubt das Rechtsabbiegen beim Lichtzeichen „Rot“ erst nach dem Anhalten vor der Haltelinie. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren möglich wäre (gleiches Prinzip wie beim STOP-Schild). Seine Anwendung ist nur zulässig, wenn eine Behinderung oder Gefährdung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung ausgeschlossen ist.

 

Vielen Verkehrsteilnehmern sind die Regelungen im Zusammenhang mit dem Grünpfeil nicht bekannt. Sie missachten die Haltepflicht vor dem Abbiegen und tragen damit zu einer erhöhten Unfallgefährdung von Fußgängern bei. Aus diesem Grund wurden im Stadtgebiet vorhandene Grünpfeilschilder stellenweise wieder entfernt bzw. durch einen signalisierten grünen Peil ersetzt (z. B. Gerhart-Hauptmann-Straße). Im Unterschied zum Grünpfeilschild können Fahrzeugführer beim signalisierten grünen Pfeil davon ausgehen, dass kein kreuzender Verkehrsstrom „grün“ haben darf und sie die Kreuzung ungehindert passieren können.

 

Da die separate Signalisierung der Rechtsabbieger aufgrund früherer Gefährdungen von Fußgängern und dem Radverkehr erfolgte sowie der geschilderten Erfahrungen mit dem Grünpfeil im Stadtgebiet, wird eine Änderung der Signalisierung und Anbringen des Grünpfeils nicht befürwortet.

 

31.

Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Dönhoffstraße/Schulstraße bzw. Änderung der Vorfahrtsregelung

 

An der Kreuzung Dönhoffstraße/Schulstraße gilt „rechts vor links“. Von der Dönhoffstraße kommend ist diese Kreuzung sehr unübersichtlich, von rechts kommende Autos werden erst sehr spät gesehen. Dies nutzen offenbar manche Autofahrer aus, die von der Schulstraße kommen und hierdurch Verkehrsunfälle provozieren, in denen sie dann die Geschädigten wären. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I schlägt daher vor, entweder einen Verkehrsspiegel aufzustellen, damit die Autofahrer von der Dönhoffstraße einen besseren Überblick haben oder alternativ an dieser Stelle die Dönhoffstrasse zur Vorfahrtsstraße zu machen.

 

Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag aus folgenden Gründen nicht:

 

Ein Verkehrsspiegel ist weder ein Verkehrszeichen noch eine Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Entscheidung über das Aufstellen eines Verkehrsspiegels liegt daher beim Träger der Straßenbaulast. Die Prüfung und Genehmigung von Verkehrsspiegeln erfolgt demnach durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL), gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Fachbereich Straßenverkehr.

 

Verkehrsspiegel können unter anderem an unübersichtlichen Knotenpunkten aufgestellt werden, um die dortigen Sichtverhältnisse zu verbessern. Wegen ihrer umstrittenen Wirksamkeit wurde jedoch in den vergangenen Jahren davon Abstand genommen, sie im Stadtgebiet einzusetzen. So kann beispielsweise die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge nicht abgeschätzt werden, die Spiegel sind oft beschlagen und erlauben bei Regen keine Sicht mehr auf die Straße. Hinzu kommt, dass die im Stadtgebiet vorhandenen Verkehrsspiegel zusätzliche Kosten verursachen, da sie häufig neu gerichtet oder nach Zerstörungen instandgesetzt werden müssen.

 

Aus Sicht des Fachbereichs Straßenverkehr besteht keine Notwendigkeit zur Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Dönhoffstraße / Schulstraße. Nach § 8 StVO dürfen sich Verkehrsteilnehmer an unübersichtlichen Straßenstellen vorsichtig in die Kreuzung hineintasten, bis die Übersicht gegeben ist. Eine Besichtigung der Örtlichkeit zeigte, dass der Kreuzungsbereich Dönhoffstraße / Schulstraße nicht als unübersichtlich einzustufen ist. Gegebenenfalls werden herannahende Fahrzeuge in der Schulstraße erst auf den letzten Metern vorm Einmündungsbereich wahrgenommen. Unter Beachtung des § 8 StVO können Verkehrsteilnehmer mit der durchschnittlichen Aufmerksamkeit, welche für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist, die Verkehrssituation an der Kreuzung jedoch überblicken.

 

Die Umwandlung der Dönhoffstraße in eine Vorfahrtsstraße im Bereich dieser Kreuzung ist nicht möglich. Beide Straßen liegen innerhalb einer Tempo 30-Zone. In Tempo 30-Zonen muss grundsätzlich die Vorfahrtregelung „rechts vor links“ gelten. Hiervon darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Da beide Straßen, die Dönhoffstraße sowie auch die Schulstraße, baulich ähnlich gleich gestaltet und verkehrlich ausgelastet sind, kommt eine Ausnahmeregelung nicht in Betracht.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Krause (CDU):

 

32.

Aufstellung eines Schildes "Schwäne füttern verboten" am Fähranleger in Hitdorf

 

Die Anregung, ein entsprechendes Schild an dem Fähranleger aufzustellen, wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Die in der Vergangenheit installierten Schilder wurden immer wieder beschädigt, umgestoßen oder widerrechtlich entfernt. Zudem verfügt die Verwaltung über keine personellen Kapazitäten, um angemessene und zielführende Kontrollen an dieser Stelle durchzuführen.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

33.

Anlegen einer Streuobstwiese zwischen Hemmelrather Hof und Schlebuschrath

 

Um den Hemmelrather Hof könnten sowohl Obstbäume als auch alternativ Laubbäume gepflanzt werden, wenn die privaten Grundstückseigentümer die Fläche für diese Art der Nutzung zur Verfügung stellen. Da sich östlich des Fußweges eine feuchte Senke befindet, müssten alle Pflanzungen westlich des Weges durchgeführt werden. Obstbäume müssen hochstämmig und die Sorten regional sein. Laubbäume sind eine Alternative, da sie keine jährliche Pflege benötigen. Hier sollten wegen der geringeren Höhe Bäume zweiter Ordnung gewählt werden. In Frage kämen z. B. Arten wie Acer campestre oder Sorbus aucuparia. Das Gelände würde sich auch dazu anbieten, gleichzeitig einen Blühstreifen anzusäen. Das Gebiet um den Hemmelrather Hof hat keinen Schutzstatus.

 

Wenn die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den vorgenannten Vorschlag unterstützen sollte, wird die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen um zu klären, ob er mit der vorgeschlagenen Nutzung auf seinen Flächen einverstanden ist. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass insbesondere die Zuständigkeit für den Pflegeaufwand von Obstbäumen eindeutig geklärt werden müsste. Sofern diese Voraussetzungen geklärt sind, könnte diese Maßnahme in die im Frühjahr 2018 zu erstellende Vorlage für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I im Jahr 2018 aufgenommen werden.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Rongione (DIE LINKE):

 

34.

Zuschuss an die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Rheindorf zur Anschaffung von Materialien zur Lese- und Sprachförderung für die Bibliothek

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag nicht mit aufgenommen, da die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nicht für die Förderung von Gesamtschulen im Stadtgebiet zuständig ist, da diese einen überbezirklichen Charakter haben.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / 01 / 88 84

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive und investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 523200

 

Investiv:

Finanzstelle 81040105012000 / Finanzpositionen 782600/782700

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr der Umsetzung:

Konsumtiv: 19.100 €        

Investiv:        23.500 €

 

Keine Auswirkungen in den Folgejahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

teilweise

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]