Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II im Jahr 2017
Vorlage
2017/1602
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt folgende Maßnahmen für 2017:

 

Konsumtiv, gesamt 23.400 € (Haushaltsansatz 23.400 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

1.

Beteiligung an dem Förderprojekt "Bergische Panorama-Radwege" (in Leverkusen: "Panorama-Radweg Balkantrasse")

(4.000 €)

 

Folgende Vereine/Einrichtungen erhalten einen Zuschuss für laufende Zwecke.

 

2.

Unterstützung des Karnevalszuges in Opladen im Jahr 2017

(1.250 €)

 

3.

Zuschuss an den Arbeitskreis Literatur e.V. zur Unterstützung der Buchveröffentlichung "Bomben auf Opladen - 28. Dezember 1944"

(500 €)

 

4.

Zuschuss an den Kleingartenverein Holzer Wiesen e.V. für Instandhaltungsarbeiten der Wege und für Materialien

(2.100 €)

 

5.

Zuschuss an die Kolpingsfamilie Opladen-Zentral für die Anschaffung eines Beamers mit Lautsprechern

(1.000 €)

 

6.

Zuschuss an die Bürgerschützengesellschaft Quettingen zur Anmietung eines Schießstandes für das Schützenfest

(750 €)

 

7.

Zuschuss an die Bürgerschützengesellschaft Quettingen zur Anschaffung einer Lichtpunktanlage für Jugendliche

(1.300 €)

 

8.

Zuschuss an das JuZ Jugendzentrum der evangelischen Kirchengemeinde Leverkusen-Küppersteg-Bürrig für Sachmittel und Materialien der offenen Jugendarbeit

(1.000 €)

 

9.

Beleuchtung des Parkplatzes am Wildpark Reuschenberg

(1.500 €)

 

10.

Zuschuss an das AWO Familienzentrum am Berliner Platz zur Bepflanzung der denkmalgeschützen Anlage nach der Restaurierung des Zauns

(1.000 €)

 

11.

Zuschuss an die evangelische Kirchengemeinde Leverkusen-Küppersteg-Bürrig für die Restaurierung der Orgel in der Petruskirche

(3.500 €)

 

12.

Zuschuss an den Verein der Freunde und Förderer der Balkantrasse e.V. für die Instandsetzung einer Stützmauer sowie von ehemaligen Tunnelabdeckungen

(2.500 €)

 

13.

Instandsetzung des Gehweges auf dem alten Ruhlachdeich hinter der Kleingartenanlage

(ca. 2.000 €)

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

14.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk II

(1.000 €)

 

Investiv, gesamt 28.800 € (Haushaltsansatz 28.800 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

15.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen

(8.000 €)

 

16.

Ersetzen einer Parkbank auf dem Kinderspielplatz Atzlenbacher Straße in Bergisch Neukirchen sowie Anschaffung einer Bank und eines Tisches

(ca. 4.000 €)

 

17.

Optimierung der Sitzgelegenheiten auf der Ziegelmauer im Gelände der neuen bahnstadt opladen (nbso)

(ca. 3.700 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

18.

Installation von Nistkästen für bedrohte Arten im Stadtbezirk II

(ca. 3.000 €)

 

19.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für die Lernwerkstatt, die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder und die "Bewegte Pause"

(1.000 €)

 

20.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für die Anschaffung und Installation eines Außenspielgerätes

(4.000 €)

 

21.

Zuschuss an die GGS Herzogstraße zur "Bewegten Pause"

(700 €)

 

22.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven Leverkusen (NGOL) zur Anschaffung verschließbarer Rollcontainer

(ca. 600 €)

 

23.

Zuschuss an das Haus der Jugend Opladen zur Anschaffung und Installation einer Flatrail für den Skaterpark unter der Stelzenbrücke

(1.800 €)

 

24.

Installation neuer Bänke auf dem Weg zwischen dem Friedhof Reuschenberg und dem Gut Reuschenberg (entlang des Waldteiches)

(ca. 2.000 €)

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2017 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II. Die Inanspruchnahme und Auszahlung der beschlossenen Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 20.02.2017 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 145.000 € (davon 65.000 € konsumtiver Haushalt und 80.000 € investiver Haushalt) für kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2017 zur Verfügung. Davon entfallen auf den Stadtbezirk II 23.400 € im konsumtiven und 28.800 € im investiven Haushalt.

 

Die nachfolgenden Anregungen wurden von der Verwaltung auf die sachliche und zeitliche Notwendigkeit sowie die (anderweitige) Realisierung und die Kosten geprüft.

 

Die Vorschläge aus der Politik wurden von der Verwaltung vorrangig berücksichtigt, soweit sie sachlich und von der Kostenhöhe in die kleinen Investitionsmaßnahmen passten. Für die danach noch offenen Mittel wurden nachrangig Vorschläge aus den Fachverwaltungen aufgegriffen.

 

Kostenintensive Vorschläge, deren Realisierung über das der Bezirksvertretung zu-stehende Budget hinausgehen würde, konnten nicht berücksichtigt werden. Für diese Maßnahmen müsste von der Politik – sofern erwünscht – eine entsprechende Prüfung und Mittelbeantragung beschlossen werden.

 

Als Ergebnis der Prüfung schlägt die Verwaltung folgende im Beschlussentwurf aufgeführte Maßnahmen zur Durchführung vor:

 

Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 19.04.2016

 

1.

Beteiligung an dem Förderprojekt "Bergische Panorama-Radwege" (in Leverkusen: "Panorama-Radweg Balkantrasse") -

(4.000 €, konsumtiv)

 

Mit Beschluss vom 19.04.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1054 hat sich die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II verpflichtet, die erforderlichen Mittel für die Eigenanteile der Stadt Leverkusen an dem Förderprojekt "Panorama-Radweg Balkantrasse" aus ihren Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2016 bis 2019 zur Verfügung zu stellen.

 

Mit den zu beschließenden Mitteln soll im Laufe des Jahres 2017 der vorletzte Eigenanteil für 2018 beglichen werden.

 

Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage Nr. 2016/1054 verwiesen.

 

Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 31.01.2017

 

2.

Unterstützung des Karnevalszuges in Opladen im Jahr 2017

(1.250 €, konsumtiv)

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 31.01.2017 beschlossen, den Rosenmontagszug in Opladen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.250 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2017 zu unterstützen.

 

Vorschläge von Herrn Bezirksvorsteher Schiefer:

 

3.

Zuschuss an den Arbeitskreis Literatur e.V. zur Unterstützung der Buchveröffentlichung "Bomben auf Opladen - 28. Dezember 1944"

(500 €, konsumtiv)

 

Der „Arbeitskreis Literatur e.V.“ wird im Jahr 2017 in Zusammenarbeit mit der Autorin Karin Hastenrath eine zweite erweiterte Auflage des im Jahr 2005 erschienenen Buches "Bomben auf Opladen - 28. Dezember 1944" veröffentlichen. Der Verein würde einen Zuschuss in Höhe von 500 € sehr begrüßen. Herr Bezirksvorsteher Schiefer möchte den Verein unterstützen und hat daher diesen Vorschlag eingebracht.

 

4.

Zuschuss an den Kleingartenverein Holzer Wiesen e.V. für Instandhaltungsarbeiten der Wege und für Materialien

(2.100 €, konsumtiv)

 

Bei einer Begehung seiner Anlage im Juni 2016 hat der Kleingartenverein bereits darauf aufmerksam gemacht, dass verschiedene Instandhaltungsarbeiten von Nöten sind, mit denen teilweise bereits begonnen wurde. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

 

- Die Instandsetzung der Wege,

- die Instandsetzung der sechs Gehäuse (inklusive der Türen), in denen die Wasseranschlussarmaturen für die einzelnen Parzellen untergebracht sind, einschließlich der Erneuerung der Armaturen selbst,

- die Errichtung eines Unterstandes für Transportkarren sowie die Neuanschaffung eines solchen Transportkarrens.

 

Herr Bezirksvorsteher Schiefer hat die Anregungen des Vereins aufgegriffen und hält sie für förderungswürdig.

 

5.

Zuschuss an die Kolpingsfamilie Opladen-Zentral für die Anschaffung eines Beamers mit Lautsprechern

(1.000 €, konsumtiv)

 

Der Sozialverband Kolpingsfamilie Opladen-Zentral (mit über 200 Mitgliedern) hat nach langer Umbauphase ihr Kolpinghaus An St. Remigius 3 fertiggestellt. Alle Arbeiten und Einbauten wurden mit Eigenmitteln durchgeführt. Die Räumlichkeiten stehen auch anderen Vereinen und Privatpersonen zur Verfügung. Für das Haus wird noch dringend ein fest installierter Beamer mit entsprechenden Lautsprechern benötigt, zu dessen Anschaffung dem Verband noch ein Restbetrag von ca. 1000 € fehlt. Ein Zuschuss an den Verband wäre begrüßenswert, Herr Bezirksvorsteher Schiefer stellt daher den dazugehörigen Antrag.

 

Vorschläge von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

6.

Zuschuss an die Bürgerschützengesellschaft Quettingen zur Anmietung eines Schießstandes für das Schützenfest

(750 €, konsumtiv)

 

Die Bürgerschützengesellschaft Quettingen e.V. 2006 feierte im August 2016 ihr 10-jähriges Schützenfest. Nach vielen Jahren auf den befreundeten Schießanlagen in

Manfort und Fettehenne ist in diesem Jubiläumsjahr das Königsschießen mittels eines mobilen Schießstandes wieder auf das Pfarrgelände neben der Kirche nach Quettingen zurückgekehrt, um das Brauchtum im Heimatort zu belassen und die Bürgerschaft damit in das Wirken des Vereins zu integrieren. Der Kirchenvorstand hat das Aufstellen der mobilen Schießanlage auf diesem Gelände im letzten Jahr sowie auch für dieses bzw. die kommenden Jahre genehmigt. Die Resonanz der Bevölkerung im letzten Jahr hat den Verein bestätigt, dass die Entscheidung, nach

Quettingen zurück zu gehen, die richtige war. Darum wurde beschlossen, in diesem Jahr einen mobilen Schießstand vom Schützenverein Wiesdorf anzumieten und das Königsschießen wieder in Quettingen durchzuführen. Der Verein teilt mit, dass das Aufstellen des mobilen Schießstandes von Fachleuten erledigt wird und alle polizeilichen und sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.

 

Für die Anmietung des mobilen Schießstandes fallen Kosten in Höhe von 750 € an.

Die Bürgerschützengesellschaft Quettingen würde sich über einen Zuschuss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II als Beitrag zum Erhalt des Schützenbrauchtums in Quettingen sehr freuen. Herr Bezirksvertreter Melzig (CDU) hat den Antrag eingebracht und befürwortet ihn.

 

7.

Zuschuss an die Bürgerschützengesellschaft Quettingen zur Anschaffung einer Lichtpunktanlage für Jugendliche

(1.300 €, konsumtiv)

 

Um die Schüler- und Jugendgruppen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren weiter auszubauen, möchte die Bürgerschützengesellschaft Quettingen gerne ihr Trainingsmaterial mit einem Kindertrainingsgerät erweitern. Es handelt sich hierbei um eine Lichtpunktanlage, welche durch eine Waffenattrappe digital simuliertes Schießen vermittelt. Dieses System wurde explizit für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren konzipiert und ist somit optimal auf sie zugeschnitten. Kinder und Jugendliche möchten sich natürlich mit anderen messen, um zu zeigen, wofür sie trainiert haben. Dazu nehmen sie an Wettkämpfen bei umliegenden Vereinen und auf Meisterschaften teil.

 

Die Anschaffungskosten für dieses Trainingsgerät belaufen sich auf ca. 1.300 €.

 

Schießen als Sport im Verein trainiert neben der Konzentrationsfähigkeit auch die Reflexion im Umgang mit Waffen und Disziplin. Den Verein in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu fördern, ist daher aus Sicht der Verwaltung zu unterstützen. Dies dient auch der Erweiterung der Jugendarbeit, wodurch mehr Personen der Zielgruppe erreicht werden können.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass grundsätzlich bei der Umsetzung des Angebotes beachtet wird, dass der spielerische Umgang mit Waffen und dem Schießsport verhindert wird. Vielmehr muss der sportliche Aspekt stets im Vordergrund stehen. Insbesondere bei Kindern im Alter von unter 14 Jahren wird das gezielte Abschießen simulierter Gegner als jugendgefährdend eingestuft.

 

Vorschläge der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

8.

Zuschuss an das JuZ Jugendzentrum der evangelischen Kirchengemeinde Leverkusen-Küppersteg-Bürrig für Sachmittel und Materialien der offenen Jugendarbeit

(1.000 €, konsumtiv)

 

Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag. Das Jugendzentrum hat sich seit der Eröffnung im März 2015 zu einem festen Bestandteil der Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen etabliert. Dies zeigen auch die ansteigenden Besucherzahlen. Diese Arbeit ist für das Quartier und den Stadtteil enorm wichtig und sollte unterstützt werden. Die Mittel können von der Fachverwaltung nicht bereitgestellt werden.

 

9.

Beleuchtung des Parkplatzes am Wildpark Reuschberg

(1.500 €, konsumtiv)

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II beantragt einen Zuschuss für den Betreiber des Wildparks Reuschenberg zur Errichtung einer angemessenen Beleuchtung an dem Parkplatz zwischen dem Wildpark Reuschberg und dem Friedhof Reuschenberg.

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Wie bereits (aufgrund eines gleichlautenden Antrags) bei einer Ortsbesichtigung am 01.02.2016 durch die Energieversorgung Leverkusen (EVL) und den Fachbereich Tiefbau festgestellt wurde, besteht die Beleuchtung der Straße Auf dem Weierberg aus drei Holzmasten mit Freileitungen. Die Beleuchtung ist nur bis zur Bushaltestelle vorhanden. Im Anschluss befindet sich der unbeleuchtete Parkplatz für die Besucher des Wildparkes. Auf dem Verbindungsweg zwischen Parkplatz und Wildpark wurde durch den Betreiber des Wildpark-Bistros eine private Beleuchtungsanlage installiert und betrieben.

 

Die Beleuchtung des Parkplatzes am Wildpark Reuschenberg wird auch weiterhin durch den Fachbereich Tiefbau aus folgendem Grund nicht für zwingend erforderlich angesehen:

 

Die Öffnungszeiten des Wildparks liegen von März bis Oktober zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr und von November bis Februar zwischen 09:00 Uhr und 16:30 Uhr. Somit ist der Park nur bei Helligkeit geöffnet und weder auf dem Weg noch auf dem Parkplatz eine Beleuchtung erforderlich. Das Bistro hat ganzjährig Öffnungszeiten zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr. Der Sonnenuntergang findet ab Ende Oktober bis Ende Februar vor 18:00 Uhr statt. Eine Beleuchtung des Parkplatzes würde somit nur den Gästen des Bistros und dies nur für eine begrenzte Jahreszeit dienen. Daher besteht für die Beleuchtung des Parkplatzes kein öffentliches Interesse. Der tatsächliche Nutzen einer Erweiterung der Anlage steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Installationsaufwand (ca. 4.000 – 5.000 €).

 

Herr Bezirksvertreter Krampf (SPD) regt dennoch an, dem Betreiber des Wildparks, der IntegraL gGmbH, einen anteiligen Zuschuss durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II aus deren Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2017 zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber müsste dann die erforderlichen Restmittel akquirieren und eine entsprechende Beleuchtungsanlage (Freileitungsanlage), unter Einholung des fachmännischen Rates z. B. der EVL, installieren lassen, wie es z. B. bereits auf dem Verbindungsweg praktiziert wurde. Zudem muss der Betreiber für die Verbrauchs- und Unterhaltungskosten aufkommen. Gegen diese Variante hat die Verwaltung keine Einwände.

 

Bis zum Redaktionsschluss der Vorlage konnte nicht abschließen geklärt werden, ob die IntegraL gGmbH die erforderlichen Eigenmittel vollständig im Jahr 2017 einbringen kann. Ein Zuschuss sollte daher zudem mit der Auflage gewährt werden, dass dieser zweckbestimmt verwendet wird und der Betreiber die fehlenden Restmittel einsetzt.

 

10.

Zuschuss an das AWO Familienzentrum am Berliner Platz zur Bepflanzung der denkmalgeschützen Anlage nach der Restaurierung des Zauns

(1.000 €, konsumtiv)

 

Zurzeit finden an dem Gebäude Sanierungsarbeiten statt. Sobald diese abgeschlossen sind, kann mit den vorgenannten Mitteln die Begrünung im Außenbereich verbessert werden.

 

11.

Zuschuss an die evangelische Kirchengemeinde Leverkusen-Küppersteg-Bürrig für die Restaurierung der Orgel in der Petruskirche

(3.500 €, konsumtiv)

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II beantragt einen Zuschuss an die Kirchengemeinde in Höhe von 4.000 €.

 

Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

12.

Zuschuss an den Verein der Freunde und Förderer der Balkantrasse e.V. für die Instandsetzung einer Stützmauer sowie von ehemaligen Tunnelabdeckungen

(2.500 €, konsumtiv)

 

Bei einer Bauwerkprüfung wurde festgestellt, dass die Flanken der Stützmauer knapp unterhalb des Pattscheider Bahnhofs (in Richtung Opladen) saniert werden müssen. Die Ziegelsteine sind brüchig und die Flanken müssen verputzt werden, damit kein Wasser mehr eintritt. Zudem müssen an dieser Stelle die ehemaligen Tunnelabdeckungen (Brückenlager) saniert werden, da eine Unfallgefahr besteht. Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind diese Arbeiten dringend notwendig. Daher wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Zuschuss in Höhe von 3.000 € beantragt. Aus Sicht der Verwaltung steht der Gewährung eines Zuschusses nichts entgegen.

 

13.

Instandsetzung des Gehweges auf dem alten Ruhlachdeich hinter der Kleingartenanlage

(ca. 2.000 €, konsumtiv)

 

Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag grundsätzlich, da sich der Weg auf der Deichkrone in keinem guten Zustand befindet. Die Kosten der Maßnahme werden auf ca. 8.000 € geschätzt. Zudem soll der Deich voraussichtlich in den nächsten Jahren in Gänze erhöht werden, sodass eine kostenaufwendige Reparatur zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend wäre. Die Verwaltung schlägt vor, aus den Mitteln der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II eine effiziente Wegeinstandsetzung zu finanzieren.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

14.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk II

(1.000 €, konsumtiv)

 

Seit der jeweiligen Beschlusslage wurde eine enge Einbindung der Nachbarschaft von den im Stadtgebiet errichteten Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge innerhalb der Stadtbezirke praktiziert.

 

Im Rahmen des Projektes „Willkommen neue Nachbarn!“ erfolgt an jedem Standort eine enge Verzahnung der lokalen Akteure, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bewohner der Einrichtung. Im Rahmen von „runden Tischen“ erfolgt ein regelmäßiger Austausch aller Beteiligten und gemeinsam werden Aktivitäten und Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist ein entscheidender Faktor für die Unterstützung der Integrationsbemühungen und ein bedeutender Baustein in der Willkommenskultur in Leverkusen.

 

Um das Netzwerk weiter zu intensivieren, den Austausch innerhalb des Stadtteils zu verstetigen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen, soll im Jahr 2017 an nahezu jeder Gemeinschaftseinrichtung ein Nachbarschaftsfest für Bewohner, Ehrenamtler, Nachbarn und Akteure aus dem Stadtteil stattfinden. Die Feste können dazu beitragen, die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte niederschwellig mit der Nachbarschaft in Kontakt zu bringen. Das nachbarschaftliche Miteinander wird gestärkt, das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt und so die Integration in den jeweiligen Stadtteilen gefördert. Weiterhin können solche Feste dazu dienen, Bürgerinnen und Bürger über das bürgerschaftliche Engagement zu informieren und zu gewinnen.

 

Für die Durchführung der Nachbarschaftsfeste im Stadtbezirk II schlägt die Verwaltung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1.000 € vor.

 

Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 25.10.2016

 

15.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen

(8.000 €, investiv)

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 25.10.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1319 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

 

1.         Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Einplanung eines Wasser-Fontänenfeldes zusätzlich zur beschlossenen Planung der akzentuierenden Gestaltung der Fußgängerzone Leverkusen-Opladen vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111).

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Mehrkosten für Planung und Bau eines Wasser-Fontänenfeldes von rund 202.000,- € in den Haushalt 2017 ff. einzubringen und zusätzliche Fördergelder hierfür anhand der prüffähigen Planungsunterlagen bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

3.         Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, sich an den Mehrkosten für die zusätzliche Baumaßnahme Wasser-Fontänenfeld von 202.000,- € - vorbehaltlich einer Förderbewilligung der Bezirksregierung Köln und Genehmigung des Haushaltes 2017 - wie folgt zu beteiligen:

 

a)        Der Eigenanteil von 20 % bzw. 40.400,- € wird in den nächsten fünf Jahren von 2017 bis 2021 durch jährlichen Abzug von 8.000,- € von den bezirkseigenen Investitionsmitteln finanziert.

 

b)        Die Betriebskosten von geschätzt jährlich 7.500,- €, die künftig der Fachbereich Gebäudewirtschaft tragen wird, werden diesem 2018 bis 2020 aus den kleinen konsumtiven Mitteln des Bezirks erstattet.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeitsgemeinschaft Wündrich / WES mit der Erarbeitung der notwendigen Planungsleistungen für das Wasser-Fontänenfeld zur Förderantragsstellung zu beauftragen.

 

Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses, hier zu Beschlusspunkt 3 a), soll der investive Eigenanteil an den Mehrkosten für das Jahr 2017 aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II aufgebracht werden.

 

Zur näheren Beschreibung der Maßnahme wird auf die Begründung der Vorlage Nr. 2016/1319 verwiesen.

 

Vorschlag der CDU-Fraktion:

 

16.

Ersetzen einer Parkbank auf dem Kinderspielplatz Atzlenbacher Straße in Bergisch Neukirchen sowie Anschaffung einer Bank und eines Tisches

(ca. 4.000 €, investiv)

 

Die abgängige Parkbank soll ersetzt sowie eine neue Bank und ein neuer Tisch in die dafür schon vorgesehenen Betonbauten wieder eingesetzt werden.

 

Der Vorschlag wird von der Verwaltung begrüßt. Sie würde eine Auswechslung bzw. Neuanschaffung von Bankauflagen in Recycling-Kunststoff vornehmen. Die Kosten für insgesamt drei Bänke (zwei separat stehende Bänke und die Bank an dem Tisch) und die Tischauflage betragen ca. 4.000 €.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Boos (DIE LINKE):

 

17.

Optimierung der Sitzgelegenheiten auf der Ziegelmauer im Gelände der neuen bahnstadt opladen (nbso)

(ca. 3.700 €, investiv)

 

Vor zwei Jahren wurde am Grünen Kreuz in der neuen bahnstadt das sogenannte „Spiel- und Gartenband“ eingeweiht, auf dem unter anderem ein Labyrinth, eine Seilbahn und eine Spiel-Lok Kinder zum Spielen einladen. Der Weg, der entlang des „Spiel- und Gartenbandes“ führt, ist gesäumt von einer Ziegelsteinmauer, die teilweise

als Sitzgelegenheit dient. So sind auf der Ziegelsteinmauer an verschiedenen Stellen

Holzplatten installiert, die teilweise über Rückenlehnen verfügen. Auf Höhe des großen Spielplatzes mit der Lokomotive sind jedoch keine Sitzgelegenheiten vorzufinden, obwohl dieser Spielplatz besonders hoch frequentiert ist und gerade hier die Kinder meist länger verweilen. Es ist inzwischen ein gewohntes Bild, dass die vorhandenen Sitzgelegenheiten kaum genutzt werden, während auf der Mauer vor dem Lokomotiven-Spielplatz Eltern von spielenden Kindern auf der kalten Mauer sitzen, um ihre Kinder im Blickfeld zu behalten. Daher sollten die Sitzgelegenheiten entweder neu angeordnet bzw. ergänzt werden, damit dort, wo die meisten Menschen sich auf die Ziegelmauer setzen, auch entsprechend viele Sitzgelegenheiten vorhanden sind.

 

Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag von Herrn Bezirksvertreter Boos (DIE LINKE).

Für ca. 3.700 € könnten voraussichtlich jeweils zwei Sitzauflagen ohne Rückenlehne mit den Maßen 1,82 x 0,45 x 0,10 Meter bzw. 0,90 x 0,45 x 0,10 Meter beschafft und angebracht werden.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

18.

Installation von Nistkästen für bedrohte Arten im Stadtbezirk II

(ca. 3.000 €, investiv)

 

Da in den meisten Gebieten natürliche Nisthöhlen fehlen, weil alte und morsche Bäume nicht mehr vorhanden sind, sollen Nistkästen für bedrohte Arten wie Hohltaube, Waldkauz, Turmfalke, Star und Fledermaus in Bergisch Neukirchen, an der Wupper und in Atzlenbach angebracht werden.

 

Die Anbringung der diversen Nisthöhlen ist arbeitsaufwändig, da die meisten Kisten in großer Höhe angebracht werden.

 

Für Fledermäuse werden je nach Art unterschiedliche Kästen benötigt: Flachkästen unter anderem für Wasser- und Zwergfledermaus, Großraumkisten unter anderem für den großen Abendsegler und die Rauhautfledermaus. Diese Kästen können größere Kolonien beherbergen und auch als Wochenstube genutzt werden. Zusätzliches Anbringen von Überwinterungshöhlen kann zur Arterhaltung beitragen.

 

Die Kosten für die einzelnen Nistkästen liegen bei ca. 30 bis 70 € zuzüglich Montage. Die Verwaltung würde je nach Höhe der beschlossenen Mittel so viele Kästen wie möglich in den vorgeschlagenen Bereichen installieren.

 

19.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für die Lernwerkstatt, die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder und die "Bewegte Pause"

(1.000 €, investiv)

 

20.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für die Anschaffung und Installation eines Außenspielgerätes

(4.000 €, investiv)

 

21.

Zuschuss an die GGS Herzogstraße zur "Bewegten Pause"

(700 €, investiv)

 

Bei den vorgenannten Vorschlägen zu den Punkten 18 bis 20 handelt es sich um Anregungen des Fachbereichs Schulen. Hierbei wurde die Notwendigkeit der Maßnahmen mit den Schulen im Einzelnen abgesprochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Maßnahmen handelt, die im Rahmen des laufenden Geschäfts über den Schulträger finanziert werden können.

 

Schulhofgestaltung/Geräte und Materialien für den Sport und für die Pausengestaltung:

Grundsätzlich sind Spielplatzgeräte ein wichtiger Baustein in der Entwicklungs-förderung von Kindern und Jugendlichen. Der Schulhof als Spielplatz ist ein wichtiger Ort zur Förderung eines positiven Sozialverhaltens. Bei der Nutzung der Spielangebote durch viele Kinder lernen diese, miteinander umzugehen. Daneben bieten entsprechende Spielgeräte den Anreiz, sich in den Unterrichtspausen aktiv zu bewegen und schaffen somit einen wichtigen Gegensatz zu den Konzentrationsphasen während des Unterrichts.

Darüber hinaus kommt den Schulhöfen aus folgenden Gründen eine immer größer werdende besondere Bedeutung zu:

Als Ergebnis zahlreicher Gesundheitsstudien wurde bei vielen Kindern ein erhebliches Bewegungsdefizit festgestellt. Die Schulen sind aufgefordert, dem entgegenzuwirken und haben im Rahmen von pädagogischen Projekten wie „Bewegte Pause“ oder „Gesunde Schule“ entsprechende Programme erarbeitet, nach denen unter anderem Pausenaktivitäten im Sinne einer Gesundheitsförderung und -prävention gestaltet werden. Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Möglichkeit, Aggressionen durch Bewegung und Spiel abzubauen, die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen senken kann. Insofern stellt eine entsprechende Gestaltung des Schulhofes einen Bestandteil im Bereich Prävention gegen Gewalt an Schulen dar. Mit der Öffnung der Schulhöfe nach Schulbetrieb für die Nutzung durch die Öffentlichkeit werden wohnortnahe Spielmöglichkeiten geschaffen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines familien- und kinderfreundlichen Lebensumfelds geleistet. Durch die doppelte Nutzung der Schulhöfe für Schule und Öffentlichkeit werden vorhandene Ressourcen optimal ausgenutzt.

Den Wünschen der Kinder nach einer altersgerechten und ansprechenden Spielmöglichkeit kann mit dem geringen Mittelansatz des Fachbereichs Schulen kaum Rechnung getragen werden. Zudem ist zur Verwirklichung einzelner, auch kleinerer Projekte oftmals die finanzielle Unterstützung der Elternschaft über die Schulvereine notwendig. Leider ist diese nicht an allen Schulen gleich, so dass ein gerechter Mitteleinsatz umso schwieriger wird, wenn ansprechende Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Fördermaterialien/Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder:

Fördermaterialien werden zum Einsatz im Unterricht benötigt, um Defizite im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik und Feinmotorik, im methodischen Vorgehen und im sprachlichen Bereich zu minimieren. Ein erhöhter Bedarf besteht aufgrund der Zunahme der nicht deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern. Ziel muss es sein, diesen Kindern schnellstmöglich die deutsche Sprache zu vermitteln, damit die Kinder am regulären Unterricht teilnehmen und ordnungsgemäß beschult werden können. Hierfür sind besondere Fördermaterialien erforderlich, die an den Schulen zum Teil nicht oder in nicht ausreichender Menge vorhanden sind.

Die beantragten Materialien und Gegenstände stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erlassgemäßen Unterricht bzw. mit der im Bildungsauftrag der Schulen enthaltenen Verpflichtung zur individuellen Förderung von Kindern mit entsprechenden Defiziten nicht nur im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern.

 

22.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven Leverkusen (NGOL) zur Anschaffung verschließbarer Rollcontainer

(ca. 600 €, investiv)

 

Das NaturGut Ophoven wird täglich von Kindergartengruppen als auch Schulklassen besucht. Die angebotenen zahlreichen pädagogischen Kurse finden sowohl im Museumsbereich, als auch im Außengelände statt. Da es sich unter anderem um ein Erlebnismuseum handelt, ist ausdrücklich Mitmachen und Ausprobieren der jeweiligen Stationen gewünscht. Um den Besuchern eine Möglichkeit zu bieten, ihre persönlichen Gegenstände wie Jacken, Taschen, Rucksäcke sicher aufbewahren zu können, ist die Anschaffung sogenannter Rollcontainer erforderlich. Bisher besteht keine Möglichkeit, die vorgenannten Gegenstände von größeren Besuchergruppen sicher unterzubringen. Es werden zwei Rollcontainer mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 530 € benötigt.

 

23.

Zuschuss an das Haus der Jugend Opladen zur Anschaffung und Installation einer Flatrail für den Skaterpark unter der Stelzenbrücke

(1.800 €, investiv)

 

Das Haus der Jugend möchte eine neue „Flatrail“ im Skaterpark unter der Stelzenbrücke installieren.

 

„An einem Flatrail, einer waagerechten Stange über dem Boden, kannst du jeden Grind und Slide, der auch am Curb geht, performen. Es bietet dir das perfekte Trainingslager, um dich auf einen Handrail vorzubereiten.“

 

Das Haus der Jugend ist Veranstalter und Mitveranstalter von Projekten, Workshops und Veranstaltungen (z. B. Kulturrucksack, Brennpunktjam, Sommerspektakel), die sich mit dem Thema Skaten, Scooten und BMX auseinandersetzen. Aufgrund der vielen Erfahrungen mit diesen Zielgruppen wurde deutlich, dass eine Aufwertung der Ausstattung im Skaterpark sinnvoll ist, um die Attraktivität des Parks zu erhöhen und eine Steigerung der technischen Fähigkeiten der Skater, Scooter und BMX-Fahrer zu ermöglichen.

 

Vor dem Hintergrund des Umbaus der Autobahn A1 wird darauf geachtet, dass das Element ausgebaut und an anderem Ort wieder eingebaut werden kann.

 

24.

Installation neuer Bänke auf dem Weg zwischen dem Friedhof Reuschenberg und dem Gut Reuschenberg (entlang des Waldteiches)

(ca. 2.000 €, investiv)

 

Auf dem Waldweg sollen vorhandene abgängige Holzbänke durch zwei neue Stahlbänke ersetzt werden.

 

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus eigenen Mittel umgesetzt:

 

Vorschläge von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

25.

Errichtung einer neuen Bank neben der Maurinusquelle in Quettingen

 

Die Verwaltung schlägt die Errichtung einer neuen Bank aus Recycling-Kunststoff vor. Die Kosten in Höhe von ca. 850 € werden aus Mittel der laufenden Unterhaltung des Fachbereichs Stadtgrün finanziert.

 

26.

Aufhübschen des „Tillmanns-Denkmals“ in Quettingen

 

Herr Bezirksvertreter Melzig (CDU) regt an, die Sträucher um das Denkmal zu schneiden und die herumliegenden Äste zu entfernen. Die Verwaltung wird die Fläche um das Denkmal im Rahmen der laufenden Unterhaltung aufhübschen.

 

Vorschlag von Rh. Pott (OP) und Bezirksvertreter Faber (OP):

 

27.

Einrichtung eines Fahrradständers oder ersatzweise zweier Motorradparkplätze in Höhe des Hauses Im Hederichtsfeld Nr. 85 a

 

Im Zuge einer Neubaumaßnahme ist ein Straßenbaum an dieser Stelle entfallen, der nicht nachgepflanzt werden kann. Die ehemalige Baumfläche eignet sich nicht als Pkw-Stellfläche, weil sie zu klein ist. Nun ist dort eine Sperrfläche eingezeichnet, um Falschparken zu verhindern. Die Fläche lässt sich aber für einen Fahrradständer oder für zwei Motoradparklätze prima nutzen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Maßnahme aus eigenen Mittel umzusetzen.

 

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus den dargelegten Gründen nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Vorschläge der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

28.

Beleuchtung des Schulweges zwischen der Ecke Mühlenweg/Entenpfuhl und der Myliusstraße

 

Der genannte Verbindungsweg ist ungefähr 62 m lang. Ein Beleuchtungskabel ist nicht vorhanden. Für die Beleuchtung des Weges sind die Verlegung des Kabels (Kosten ca. 7.500 €) und die Aufstellung von zwei Laternen (Kosten ca. 5.000 €) erforderlich.

 

Die Beleuchtung des Verbindungsweges wird durch die Verwaltung aus folgendem Grund nicht befürwortet:

 

Der vom Fachbereich Schulen empfohlene Weg zur Gemeinschaftsgrundschule Im Steinfeld verläuft gemäß der abgestimmten Schulwegkarte ab der Straße Entenpfuhl über die Heinrich-Brüning-Straße und später über die Stephanusstraße. Aus nördlicher Richtung verläuft der vorgeschlagene Schulweg über die Straße Im Steinfeld bis zum Eingang der Schule. Diese Straßen sind gut ausgeleuchtet. Bereits im Jahre 2016 wurde darüber hinaus der Fußweg zwischen der Straße An der Kante und der Myliusstraße mit einer Beleuchtung versehen. Beschwerden über unzureichende Beleuchtungen liegen dem Fachbereich Schulen nicht vor. Die Schaffung eines zusätzlichen, alternativen Schulweges durch eine Beleuchtung des Verbindungsweges würde Kosten von über 12.500 € verursachen, die den Rahmen der Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen überschreiten.

 

Sollten sich die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II dennoch mehrheitlich für die vorgeschlagene Maßnahme entscheiden, müssen sie die Verwaltung beauftragen, diese als Einzelmaßnahme mit den entsprechenden Mitteln für den Haushalt 2018 anzumelden.

 

29.

Beleuchtung des Schulweges auf der Elsbachstraße zwischen der Straße An der Robertsburg und dem Eingang zur Kleingartenanlage Ruhlach

 

Der genannte Verbindungsweg ist ungefähr 192 m lang. Ein Beleuchtungskabel ist nicht vorhanden. Für die Beleuchtung des Weges sind die Verlegung des Kabels (Kosten ca. 20.000 €) und die Aufstellung von fünf Laternen (Kosten ca. 12.500 €) erforderlich.

 

Die Beleuchtung des Verbindungsweges wird durch die Verwaltung aus folgendem Grund nicht befürwortet:

 

Der vom Fachbereich Schulen empfohlene Weg zur KGS Remigiusschule verläuft gemäß der abgestimmten Schulwegkarte von der Elsbachstraße über den Verbindungsweg zur Lucasstraße und anschließend die Straße An der Robertsburg oder die Ruhlachstraße entlang. Diese Straßen sind gut ausgeleuchtet. Erst 2014 wurde durch das zusätzliche Aufstellen und Versetzen einer vorhandenen Straßenlaterne die Beleuchtungssituation dieses Schulweges verbessert. Beschwerden über unzureichende Beleuchtungen liegen dem Fachbereich Schulen nicht vor. Die Schaffung eines zusätzlichen, alternativen Schulweges durch eine Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen der Straße An der Robertsburg und dem Eingang zur Kleingartenanlage würde Kosten von über 32.500 € verursachen, die den Rahmen der Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen überschreiten.

 

Sollten sich die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II dennoch mehrheitlich für die vorgeschlagene Maßnahme entscheiden, müssen sie die Verwaltung beauftragen, diese als Einzelmaßnahme mit den entsprechenden Mitteln für den Haushalt 2018 anzumelden.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

30.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk II

 

Die Maßnahme ist - wie in den Vorjahren - weiterhin aus fachlicher Sicht begrüßenswert.

 

Die Verwaltung macht dennoch grundsätzlich darauf aufmerksam, dass Förderungen aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen in den Stadtbezirken nicht die Intention einer Dauerfinanzierung bestimmter Maßnahmen und Projekte haben.

 

Zudem reichen die diesjährigen Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II nicht aus, um die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme abzudecken.

 

Vorschlag von Rh. Pott (OP) und Bezirksvertreter Faber (OP):

 

31.

Bezuschussung der Jugendkunstgruppen Leverkusen bei der Bemalung des Treppenturms der Bahnhofsbrücke

 

Die Jugendkunstgruppen sollen bei einer geeigneten Bemalung des unansehnlichen Treppenturms an der Bahnhofsbrücke unterstützt werden. Der Treppenturm ist bereits von unschönem Graffiti verschmiert. Eine professionelle Bemalung würde den Turm verschönern und gleichzeitig vor neuer Verunstaltung bewahren helfen.

 

Nach derzeitigem Stand ist seitens der Verwaltung eine solche Aktion nicht vorgesehen.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Boos (DIE LINKE):

 

32.

Installation von Fußballtoren aus Baumstämmen auf einer Rasenfläche im Stadtbezirk II

 

Im letzten Jahr wurde an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Vorschlag herangetragen, dass wieder Tore auf der Wiese hinter dem Bürriger Kirmesplatz installiert werden sollten. Die Linke Leverkusen begrüßt dies sowie die Idee, die Tore aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen des Stadtbezirkes II zu finanzieren.

 

Wir möchten zudem anregen, dass überprüft wird, ob es noch weitere Rasenflächen im Bezirk gibt, die regelmäßig für Fußballspiele genutzt werden und auf denen es möglich wäre, zwei Tore bzw. einfache Torkonstruktionen aus Baumstämmen ohne Netz zu

installieren. Ein solcher Platz wäre z. B. die Wiese zwischen der Dhünn und dem Best Western Hotel auf der einen und dem Skaterpark unter der Stelzenautobahn auf der anderen Seite. Der Platz zeichnet sich durch eine leichte Schräge aus, was für die Nutzung als Fußballfeld suboptimal ist. Dennoch wird die Wiese seit Jahren regelmäßig von Hobbyfußballern genutzt. Daher möchten wir, dass aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen einerseits Gelder für die neuen Tore auf der Wiese hinter dem Bürriger Kirmesplatz, als auch für Tore auf mindestens einer weiteren Rasenfläche im Bezirk bereitgestellt werden.

 

Im Zuge der Umsetzung des am 14.06.2016 von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschlossenen Bürgerantrags Nr. 2016/1095 „Errichtung eines Kleinspielfeldes in Bürrig“ hat die Verwaltung bereits Fußbaltore aus Baumstämmen in Bürrig aufgestellt.

 

Die Verwaltung befürwortet hingegen den Vorschlag, weitere Tore auf dem Rasen gegenüber der Skateranlage aufzustellen, nicht. Die Rasenfläche wird auch so von Freizeitmannschaften zum Spielen genutzt, die provisorische Markierungen anbringen und so ihr Spielfeld gemäß ihrer Spielgruppenstärke bemessen können. Die von Bäumen begrenzte Rasenfläche wirkt offen, prägend und großzügig; eine Möblierung würde diesen Eindruck beeinträchtigen. Tore definieren zudem die bevorzugte Nutzung der Rasenfläche zum Fußballspielen und schränken dadurch andere Nutzungen wie Ruhen, Picknicken oder andere Spiel- und Sportarten ein.

 

Eine alternative passende Fläche für die Errichtung von Fußballtoren konnte durch die Fachverwaltung derzeit nicht lokalisiert werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / 01 / 88 84

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive und investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 523200

 

Investiv:

Finanzstelle 81040105012000 / Finanzpositionen 782600/782700

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr der Umsetzung:

Konsumtiv: 23.400 €        

Investiv:        28.800 €

 

Keine Auswirkungen in den Folgejahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

teilweise

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]