Hinweis
des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Bürger- und Umweltausschuss am 09.03.17 zu entscheiden, ob der verspätet zugegangene Antrag auf die Tagesordnung genommen wird.