- Planungs- und Baubeschluss
Beschlussentwurf:
2.
Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die
Maßnahme betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 6.550.000 €
inklusive Mehrwertsteuer.
3.
Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach
Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, das gesamte Schulgebäude nach dem genehmigten Brandschutzkonzept in einzelnen Bauabschnitten im Zeitraum von Sommer 2017 bis Ende 2020 zu sanieren.
Im Zuge der Planung der Baumaßnahme Umbau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums zum Ganztagsgymnasium wurde ein Bauantrag mit Brandschutzkonzept eingereicht. Dieses Brandschutzkonzept wurde nicht nur auf die Umbaumaßnahme der Mensa beschränkt, sondern auf das gesamte Schulgebäude erweitert, da eine wiederkehrende Brandschau erhebliche Mängel im alten Brandschutzkonzept feststellte. Dieses Brandschutzkonzept ist nun zwingend umzusetzen.
Die Planung der Maßnahme ist in enger Abstimmung mit der Schule sowie dem Fachbereich Schulen erfolgt.
Zeitlicher Ablauf
der Brandschutzsanierung:
In folgenden Bereichen ist die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes bereits realisiert und die Brandschutzsanierung abgeschlossen:
- Mensa- und Freizeitbereich,
- Treppenhäuser,
- Verwaltungsbereich,
- Musikräume,
- Flurbereiche im Erdgeschoss.
Bisher wurde die Brandschutzsanierung in den Ferien durchgeführt, nun erfolgt die Umsetzung im laufenden Schulbetrieb:
Sommer 2017:
- Bibliothek und Eingangsbereich der Schule im Erdgeschoss,
2018 und 2019:
- 1. und 2. Obergeschoss in mehreren Bauabschnitten,
2020:
- Aula mit Bühne und Vortragsraum im Erdgeschoss sowie die umlaufende Galerie im 1. Obergeschoss.
Baukosten:
Zur Durchführung der Brandschutzsanierung sind Baukosten von 6,55 Mio. € inklusive Mehrwertsteuer veranschlagt.
Bauliche Maßnahmen
der Brandschutzsanierung:
Die gesamte Brandschutzsanierung erstreckt sich über eine Fläche von 6.600 m². Die Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes erfolgt in 10 baulich getrennten Brandabschnitten.
Im Wesentlichen
werden folgende Brandschutzmaßnahmen durchgeführt:
· Erneuerung der Brandmeldetechnik,
· die vorhandenen Innenwände aus Gipskarton werden in F30 ertüchtigt bzw. in einigen Bereichen für ein neues Raumkonzept erneuert,
· Ertüchtigung der Flurwände in F90 in den Anschlussbereichen der neuen T30 Türen,
· Erneuerung der Deckenkonstruktionen, in den Flurbereichen in F30 Qualität,
· Erneuerung und Ertüchtigung von Innentüren und Türanlagen gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen,
· Brandschutztechnische Ertüchtigung bzw. Erneuerung der Lüftungsanlage in der Aula und den Vortragsräumen,
· Brandschutztechnische Ertüchtigung der horizontalen Schottung und Erneuerung der Leitungen (soweit erforderlich),
· Ergänzung der Sicherheitsbeleuchtung,
· Brandschutzertüchtigung der Sanitärinstallationen (horizontale Schottung in den Geschossen).
Aus baufachlichen Gründen ist es unabdingbar, folgende Erneuerungsmaßnahmen in gleichem Zuge durchzuführen:
· Sanierung der WC-Räume, auch für barrierefreie Nutzung, inklusive Erneuerung der Technik,
· teilweiser Austausch der Heizkörper und Heizleitungen,
· Erneuerung der Elektroinstallationen und der Beleuchtung,
· Erneuerung der technischen Bühnenausstattung der Aula,
· Herrichtung von Anschlüssen und Kabeltrassen für Digitale Medien,
· Erneuerung der Lüftung im Bereich der Aula sowie in den Vortragsräumen,
· Erneuerung von Bodenbelägen in Klassenräumen und Fluren aufgrund eines angepassten Raumkonzeptes,
· Demontage der bestehenden Abhangdecken in den Klassenräumen und Erneuerung gemäß festgelegten Baustandards.
Notwendigkeit weiterer
Sanierung:
Diese bauliche Maßnahme beinhaltet keine energetische Sanierung der Außenfassaden und Dachflächen. Diese soll im Anschluss an die Brandschutzsanierung ab dem Jahr 2021 erfolgen, sofern Mittel zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist die Sanierung der 3-fach-Sporthalle nicht Bestandteil dieser Baumaßnahme, sie ist jedoch ebenfalls mittelfristig erforderlich.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Lothar Lindberg, FB 65, Tel. 6518
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine erforderliche weiterzuführende Brandschutzsanierung nach den neuesten Vorschriften auf Grundlage der Baugenehmigung vom 22.04.2013.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die benötigten Mittel sind bei Finanzstelle 6500 017001 1139 / Finanzposition 783100 wie folgt etatisiert:
2017 1.070.000 €
2019 2.900.000 €
2020 2.580.000 €
Summe 6.550.000 €
Das Projekt ist Bestandteil des Förderprogramms „Gute Schule 2020“. Für geplante Baumaßnahmen von 16,025 Mio. € und zur Digitalisierung über 4,845 Mio. € erhält die Stadt in den Jahren 2017 - 2020 eine Förderung über 16,314 Mio. €.
B) Finanzielle
Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr:) Die im Rahmen der Baumaßnahme geleisteten Zahlungen für Bauleistungen sind als Herstellungskosten mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren abzuschreiben. Bei erwarteten Baukosten von 6.550.000 € ergibt sich eine Erhöhung der bilanziellen Abschreibung um rund 131.000 € pro Jahr.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s.o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
|
|
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
|
|
|