- Bürgerantrag vom 07.03.17
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden weist den Bürgerantrag gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zurück, da er eine Angelegenheit betrifft, die in der ausschließlichen gesetzlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.03.2017 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten, die Aufgaben des Fachbereiches Stadtgrün zum Fachbereich Umwelt zu verlagern und diesen dem Dezernat des Oberbürgermeisters zuzuordnen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags sowie die eingereichten Unterschriftenlisten nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
Eine Verlagerung
der Aufgaben des Fachbereiches Stadtgrün zum Fachbereich Umwelt sowie
eine Zuordnung zum Dezernat des Oberbürgermeisters fällt unter das in § 62 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte
Organisationsrecht des Oberbürgermeisters. Ihm obliegt damit die volle
Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der
gesamten Verwaltung. Dieses Organisationsrecht umfasst insbesondere auch die
Aufstellung des Organisations- und Verwaltungsgliederungsplans.
Aus diesem Grund ist der Bürgerantrag gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zurückzuweisen.