Betreff
Verlagerung der Aufgaben des Fachbereiches Stadtgrün zum Fachbereich Umwelt und Zuordnung in das Dezernat des Oberbürgermeisters
- Bürgerantrag vom 07.03.17
Vorlage
2017/1584
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden weist den Bürgerantrag gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zurück, da er eine Angelegenheit betrifft, die in der ausschließlichen gesetzlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 07.03.2017 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten, die Aufgaben des Fachbereiches Stadtgrün zum Fachbereich Umwelt zu verlagern und diesen dem Dezernat des Oberbürgermeisters zuzuordnen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags sowie die eingereichten Unterschriftenlisten nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Eine Verlagerung der Aufgaben des Fachbereiches Stadtgrün zum Fachbereich Umwelt sowie eine Zuordnung zum Dezernat des Oberbürgermeisters fällt unter das in § 62 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte Organisationsrecht des Oberbürgermeisters. Ihm obliegt damit die volle Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Dieses Organisationsrecht umfasst insbesondere auch die Aufstellung des Organisations- und Verwaltungsgliederungsplans.

 

Aus diesem Grund ist der Bürgerantrag gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zurückzuweisen.