Betreff
Ferienspaß der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH
Vorlage
2017/1585
Aktenzeichen
514-sh-cw
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, wird für die Durchführung des „Ferienspaß“ - vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln - ein Zuschuss in Höhe von 7.500 € gezahlt.

 

Über die Gesamtausgaben ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Verwendungsnachweis bis zum 15.01.2018 vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Antrag vom 02.03.2017 (Anlage 1) bittet die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, um einen Zuschuss in Höhe von 7.500 € für die Durchführung des „Ferienspaß“ im Rahmen des Sommerferienprogramms 2017 gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 3).

 

Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto (Erstattung an Jugendverbände) vorhanden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin: Frau Schlösser/ Fachbereich 51/ Telefon: 51 90

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, plant in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend und den Kirchengemeinden St. Matthias und St. Nikolaus in den Sommerferien 2017 eine einwöchige Ferienmaßnahme für bis zu 80 Kindern. Von Montag bis Samstag wird den Kindern im Alter von sieben bis dreizehn Jahren ein interessantes und abwechslungsreiches Ferienprogramm geboten.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW liegen vor, da es sich nach SGB VIII um eine Pflichtaufgabe handelt und in Anbetracht des festliegenden Durchführungszeitraumes (Sommerferien) eine zeitnahe Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zur Sicherstellung der Planung notwendig ist.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:      510006100102

Produkt:               061001

Produktgruppe:  0610

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Fördermittel in Gesamthöhe von 7.500,- €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]