Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den in der Anlage genannten Baumfällungen zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in ihrer Sitzung am 23.03.2017 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
Bei den in der Anlage genannten Bäumen wurden bei der aktuellen Begehung Schadmerkmale festgestellt, die - gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Bäume auf dem stark frequentierten Schulspielplatz stehen - eine Fällung unumgänglich machen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hammer, 67, 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Keine, da Ausführung durch Hubsteigereinsatz des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine, da Ausführung durch Hubsteigereinsatz des Regiebetriebes.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf.
unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Die zu fällende Birke auf dem Schulspielplatz der GGS Morsbroicher Straße wurde durch den Baumkontrolleur in die Priorität 2 eingestuft. Das bedeutet, dass sie innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Gefahrenpotentials gefällt werden muss. Da die nächste turnusgemäße Sitzung der Bezirksvertretung III erst am 11. Mai terminiert ist, wird diese Beschlussvorlage als Tischvorlage eingebracht, um eine Dringlichkeitsvorlage zu vermeiden.
Bei der gleichen Kontrolle wurde ebenfalls auf dem Schulspielplatz der GGS Morsbroicher Straße ein zu fällender Trompetenbaum festgestellt, der allerdings in die Priorität 3 (zu fällen innerhalb von 6 Monaten) eingestuft wurde. Um nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne zwei Mal den Schulspielplatz mit den hinderlichen Auswirkungen für den Schulbetrieb absperren und den notwendigen technischen und personellen Aufwand auf der gleichen Fläche wiederholen zu müssen, wird auch diese Baumfällung ebenfalls mit dieser Vorlage eingebracht.