Betreff
Instandsetzung Rad-/Gehweg Bismarckstraße
Vorlage
2017/1589
Aktenzeichen
660-fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Instandsetzung des Rad-/Gehweges Bismarckstraße sowie des Teilstücks der Robert-Blum-Straße.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Der Rad-/Gehweg an der Nordseite der Bismarckstraße vom Kreisverkehr oberhalb der B8 und der Weiterführung in die Robert-Blum-Straße bis zur Einmündung Montessoriweg/Im Eisholz befindet sich größtenteils in einem baulich sehr schlechten Zustand. Er ist gekennzeichnet durch Fahrbahnunebenheiten und Absackungen. Es besteht ein dringender Sanierungsbedarf.

 

Im Jahr 2014 wurde im Geh- und Radwegeinstandsetzungsprogramm der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) der Ausbau der Rad-/Gehwege beschlossen. Nach einer Maßnahme durch die Energieversorgung Leverkusen (EVL) im Jahr 2014 wurde in der Bismarckstraße/Robert-Blum-Straße daraufhin der Radweg auf gesamter Länge nur provisorisch geschlossen.

 

Planung:

Bismarckstraße:

 

Der zu sanierende Rad-/Gehweg an der Nordseite der Bismarckstraße besitzt eine Länge von ca. 420 m und eine Breite von 3,85 bis 4,65 m. Die vorhandene Bordanlage am Straßenraum soll beim Ausbau erhalten bleiben, die hintere Gehwegkante mit einem Tiefbord T 8/20 cm erneuert werden. Der Querschnitt des Rad-/Gehweges besteht aus einem 0,5 bzw. 0,75 m (im Bereich der Längsparkplätze) breiten Sicherheitsstreifen am Fahrbahnrand, einem 1,60 m breiten Radweg und dem anschließenden Gehweg. Der Gehweg besitzt im Kreuzungsbereich der Windhorststraße eine Breite von 1,50 m, danach weitet er sich auf eine mittlere Breite von 2,20 m auf.

 

Der Sicherheitsstreifen wird aus Betonsteinpflaster grau 10/20/8 cm, der Radweg mit Betonplatten rot 20/40/8 cm und der Gehweg mit Betonplatten 30/30/8 cm hergestellt.

 

Robert-Blum-Straße:

 

Der Rad-/Gehweg bis zur Einmündung Montessoriweg/Im Eisholz wird ab der Bismarckstraße beidseitig hergestellt. Er besitzt eine Länge von ca. 100 m und eine Breite zwischen 4,30 m bis 4,70 m. Analog der Bismarckstraße soll die vorhandene Bordanlage an der Straße erhalten bleiben und die hintere Gehwegabgrenzung mit einem Tiefbord T 8/20 cm hergestellt werden. Der Querschnitt des Rad-/Gehweges gliedert sich ebenfalls in einen Schutzstreifen, einen Rad- und einen Gehweg.

 

Die Anbindung der geplanten Rad-/Gehwegführungen erfolgt an die vorhandenen Rad-/Gehwege beider Straßenabschnitte.

 

In der Bismarckstraße sowie der Robert-Blum-Straße befinden sich Bushaltestellen, welche im Zuge der Baumaßnahme mit taktilen Elementen ausgebildet werden.


 

Kosten:

Die geschätzten Kosten der o. g. Baumaßnahme betragen 500.000 €. Die Instandsetzung des Rad- und Gehweges beider Straßen löst eine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz (KAG § 8) aus. Für den Radweg einschließlich Sicherheitsstreifen können 30 %, für den Gehweg 60 % des beitragsfähigen Aufwandes umgelegt werden.

 

Bei der Bezirksregierung Köln ist für diese Maßnahme ein Zuschussantrag aus dem Förderprogramm „Nahmobilität“ gestellt worden. Die Förderquote beträgt ca. 70 %.

 

Weitere Vorgehensweise:

Da die Behinderungen durch die Baumaßnahme für die Fußballsaison von Bayer 04 Leverkusen so gering wie möglich gehalten werden sollen, ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Genehmigung vorgesehen, die Maßnahme nach dem letzten Heimspiel von Bayer 04 Leverkusen, Mitte Mai, zu beginnen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Frommke-Mathen, FB 66, 6614

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

66511205021072 – Fuß- und Radweg Bismarckstraße

Nordseite von KV bis Robert-Blum-Straße und westlich und östlich Fuß-/Radweg Robert-Blum-Straße

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Geh-/Radweg Bismarckstraße

Restbuchwert                                                23.004,26 €

Anschaffungskosten                                 333.000,00 €

Jährliche Abschreibungen                         11.100,00 €

Sonderposten                                             149.850,00 €

Jährliche Auflösung Sonderposten           4.995,00 €

 

Geh-/Radweg Robert-Blum-Straße

Restbuchwert                                                  9.866,70 €

Anschaffungskosten                                 167,000,00 €

Jährliche Abschreibungen                           5.566,67 €

Sonderposten                                               75.150,00 €

Jährliche Auflösung Sonderposten           2.505,00 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Maßnahmen lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

 

 

 

 

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Nach Beschlussfassung werden in zeitlicher Nähe zur Umsetzung die Anlieger über die Durchführung der Maßnahmen und die voraussichtliche Beitragshöhe schriftlich informiert.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]