Beschlussentwurf:
1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt, entsprechend dem für das Kindergartenjahr 2017/2018 festgelegten Kontingent, die städtische Kindertageseinrichtung Hans-Schlehan-Str. 6a dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum vorzuschlagen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die Fördermittel für die genannte Kindertageseinrichtung in Höhe von insgesamt 14.000,00 € pro Jahr zu beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.01.2017 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW mit, dass im Bereich des Jugendamtes Leverkusen im Kindergartenjahr 2017/2018 eine Einrichtung zu einem Familienzentrum weiterqualifiziert werden kann.
Für das genannte Kindergartenjahr schlägt die Verwaltung vor, dem Ministerium die städtische Tageseinrichtung Hans-Schlehan-Str. 6a zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum zu empfehlen. Diese Empfehlung wurde am 03.04.2017 in der AG Tageseinrichtungen für Kinder mit den dort teilnehmenden Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Carl, FB 51, 406 -
5117
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Familienzentren werden nach Zuteilung im Auftrag des Landes auf der Grundlage von § 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) NRW eingerichtet. Für die damit verbunden zusätzlichen Aufgaben stellt das Land dem jeweiligen Familienzentrum/Träger pro Kindergartenjahr 14.000,00 € zur Verfügung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt: 060502
Produktgruppe: 0605
Innenauftrag: 510006050203
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
Keine. Bei den Landesmitteln handelt es sich um einen sogenannten „durchlaufenden Posten“. Der Betrag wird direkt an den in der Vorlage genannten Träger weitergeleitet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Ausführungen zu B
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung:
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |