Betreff
Weiterentwicklung einer Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum im Kindergartenjahr 2017/2018
Vorlage
2017/1618
Aktenzeichen
51-JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt, entsprechend dem für das Kindergartenjahr 2017/2018 festgelegten Kontingent, die städtische Kindertageseinrichtung Hans-Schlehan-Str. 6a dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum vorzuschlagen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die Fördermittel für die genannte Kindertageseinrichtung in Höhe von insgesamt 14.000,00 € pro Jahr zu beantragen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 04.01.2017 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW mit, dass im Bereich des Jugendamtes Leverkusen im Kindergartenjahr 2017/2018 eine Einrichtung zu einem Familienzentrum weiterqualifiziert werden kann.

 

Für das genannte Kindergartenjahr schlägt die Verwaltung vor, dem Ministerium die städtische Tageseinrichtung Hans-Schlehan-Str. 6a zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum zu empfehlen. Diese Empfehlung wurde am 03.04.2017 in der AG Tageseinrichtungen für Kinder mit den dort teilnehmenden Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Carl, FB 51, 406 - 5117

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Familienzentren werden nach Zuteilung im Auftrag des Landes auf der Grundlage von § 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) NRW eingerichtet. Für die damit verbunden zusätzlichen Aufgaben stellt das Land dem jeweiligen Familienzentrum/Träger pro Kindergartenjahr 14.000,00 € zur Verfügung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt:                  060502

Produktgruppe:     0605

Innenauftrag:         510006050203

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

 

Keine. Bei den Landesmitteln handelt es sich um einen sogenannten „durchlaufenden Posten“. Der Betrag wird direkt an den in der Vorlage genannten Träger weitergeleitet.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

s. Ausführungen zu B

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]