Betreff
Vorlage Förderung plusKITA gem. § 16a Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
Vorlage
2017/1620
Aktenzeichen
JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) zur Ziffer 1.3 der Vorlage erfolgte Zuweisung des Restbetrages der Fördersumme, 50.000 €, an den öffentlichen Träger zur Verwendung in städtischen Kindertageseinrichtungen wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 bestätigt und aufgrund des seit 2014 unveränderten Bedarfes bis zum 31.07.2019 (Ende des aktuellen Förderzeitraumes) fortgeschrieben.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt worden, den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, den das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich für Kindertageseinrichtungen „mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (…)“ zur Verfügung stellt, um ihre Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern, wie folgt aufzuteilen:

 

1.    Von der Fördersumme 475.000 € (jährlich), mit dem in Leverkusen Kinder in ausgewählten 19 Kindertageseinrichtungen (25.000 € pro Einrichtung) zusätzlich geförderten werden können, erhalten

 

-       freie Träger 200.000 €, wie von ihnen vorgeschlagen, für insgesamt 8 Kindertageseinrichtungen,

-       der öffentliche Träger 225.000 € für 9 Einrichtungen.

 

2.    Der Restbetrag von 50.000 € soll grundsätzlich „entwicklungsoffen“ für künftige Jahre zur Verfügung stehen. Zunächst für zwei Kindergartenjahre erhält der öffentliche Träger diesen Betrag zum Einsatz in städtischen Kindertageseinrichtungen in besonders belasteten Stadtteilen.

 

Der Beschluss beinhaltet ferner den Auftrag, zum Kindergartenjahr 2015/2016 und danach bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 jährlich zu überprüfen, ob diese Restmittel im Sinne des gesetzlichen Auftrages ggf. Einrichtungen anderer Träger zuzuleiten sind, für die, ausgehend von den aktuelleren Entwicklungen, ein dringenderer Bedarf ermittelt worden ist. Im Rahmen dieser Überprüfungen ist dann auch abzuklären, ob der Träger AWO Kita gGmbH auch für das jeweils kommende Kindergartenjahr keinen Bedarf anmelden möchte.

 

Die Überprüfung 2017 ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in der Sitzung vom 03.04.2017 darauf verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, die mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) beschlossene Aufteilung der Fördermittel auch für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu bestätigen. Aufgrund der bisher unveränderten und stabilen Bedarfe in den Einrichtungen sowie der Schwierigkeit der öffentlichen als auch des freien Träger ggf. neues Personal für die Aufgaben zu akquirieren, soll die Verteilung der Mittel bis zum Ende des aktuellen Förderzeitraumes (31.07.2019) fortgeschrieben werden.

 

Die AWO Kita gGmbH teilte in der Sitzung der AG § 78 Kindertageseinrichtungen mit, dass in ihren Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr kein Bedarf für zusätzliche Förderungen im Sinne des Auftrages plusKITA besteht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.


 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage mit ihren teils farbigen Einfügungen ist im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung einsehbar.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Küppers, FB 51, Tel. 406 - 5104

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Einrichtung von 19 plusKITA (8 Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und 11 städtische Einrichtungen) entsprechend § 16a Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung Mitte 2017.

 

Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:

 

510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)

und

510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Weiterleitung der Summe von 200.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 275.000 € gem. §§ 16a und 21a KiBiz zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]