Beschlussentwurf:
Die
mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch
den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) zur Ziffer 1.3
der Vorlage erfolgte Zuweisung des Restbetrages der Fördersumme, 50.000 €, an
den öffentlichen Träger zur Verwendung in städtischen Kindertageseinrichtungen
wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 bestätigt und aufgrund des seit 2014
unveränderten Bedarfes bis zum 31.07.2019 (Ende des aktuellen Förderzeitraumes)
fortgeschrieben.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Dringlichkeitsbeschluss
vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und
Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt worden, den
jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, den das Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Leverkusen jährlich für Kindertageseinrichtungen „mit einem hohen Anteil von
Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (…)“ zur
Verfügung stellt, um ihre Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern, wie
folgt aufzuteilen:
1.
Von
der Fördersumme 475.000 € (jährlich), mit dem in Leverkusen Kinder in
ausgewählten 19 Kindertageseinrichtungen (25.000 € pro Einrichtung) zusätzlich
geförderten werden können, erhalten
-
freie
Träger 200.000 €, wie von ihnen vorgeschlagen, für insgesamt 8 Kindertageseinrichtungen,
-
der
öffentliche Träger 225.000 € für 9 Einrichtungen.
2.
Der
Restbetrag von 50.000 € soll grundsätzlich „entwicklungsoffen“ für künftige
Jahre zur Verfügung stehen. Zunächst für zwei Kindergartenjahre erhält der
öffentliche Träger diesen Betrag zum Einsatz in städtischen
Kindertageseinrichtungen in besonders belasteten Stadtteilen.
Der Beschluss
beinhaltet ferner den Auftrag, zum Kindergartenjahr 2015/2016 und danach bis
zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 jährlich zu überprüfen, ob diese
Restmittel im Sinne des gesetzlichen Auftrages ggf. Einrichtungen anderer
Träger zuzuleiten sind, für die, ausgehend von den aktuelleren Entwicklungen,
ein dringenderer Bedarf ermittelt worden ist. Im Rahmen dieser Überprüfungen
ist dann auch abzuklären, ob der Träger AWO Kita gGmbH auch für das jeweils
kommende Kindergartenjahr keinen Bedarf anmelden möchte.
Die Überprüfung
2017 ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt.
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in der Sitzung vom 03.04.2017 darauf
verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, die mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014
(siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am
04.09.2014 genehmigt) beschlossene Aufteilung der Fördermittel auch für das
Kindergartenjahr 2017/2018 zu bestätigen. Aufgrund der bisher unveränderten und
stabilen Bedarfe in den Einrichtungen sowie der Schwierigkeit der öffentlichen
als auch des freien Träger ggf. neues Personal für die Aufgaben zu akquirieren,
soll die Verteilung der Mittel bis zum Ende des aktuellen Förderzeitraumes
(31.07.2019) fortgeschrieben werden.
Die AWO Kita gGmbH
teilte in der Sitzung der AG § 78 Kindertageseinrichtungen mit, dass in ihren
Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr kein Bedarf für zusätzliche
Förderungen im Sinne des Auftrages plusKITA besteht.
Die Verwaltung
empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage mit ihren teils farbigen Einfügungen ist im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung einsehbar.)
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: Herr Küppers, FB 51, Tel. 406 - 5104
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Einrichtung von 19 plusKITA (8 Einrichtungen
von Trägern der freien Jugendhilfe und 11 städtische Einrichtungen)
entsprechend § 16a Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur
Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze,
beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsbeschluss
vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
am 04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung
Mitte 2017.
Förderbetrag in Höhe von insgesamt 475.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:
510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)
und
510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Weiterleitung der Summe von 200.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 275.000 € gem. §§ 16a und 21a KiBiz zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |