Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Portokosten 2017
Vorlage
2017/1628
Aktenzeichen
112-30-01-le-ei
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Position Zentral Portokosten, Finanzstelle PN9911, Finanzposition 743119, Sachkonto 543119, wird bei Innenauftrag 110001300210 um 40.000 € und bei Kostenstelle 119999 um 120.000 € aufgestockt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Stein

 

 

Begründung:

 

Der Briefversand der städtischen Ausgangspost wurde im Wege eines europaweiten Verfahrens für den Zeitraum ab August 2017 neu ausgeschrieben.

 

Während der bisherige Vertrag die Zustellung der Briefsendungen durch den Dienst-leister PostCon beinhaltete, wurde im Rahmen der neuen Vergabe die Zustellung durch die Deutsche Post AG (DP AG) mit vorgeschalteter Konsolidierung ausgeschrieben. Über einen solchen Konsolidierungsvertrag ist die Qualität der Zustellung durch die DP AG sichergestellt und gleichzeitig kann von rabattierten Briefportopreisen profitiert werden, die bei unmittelbarer Beauftragung der DP AG nicht zu erzielen wären.

 

Im Ergebnis erhält die Stadt Leverkusen zwar Rabatte auf das Briefporto der DP AG von 30 bzw. 36 %, allerdings liegen die Preise deutlich über denen, die bisher für die Zustellung durch die PostCon zu zahlen waren.

 

Entsprechend des Ausschreibungsergebnisses entstehen für den Briefversand im Zeitraum August bis Dezember 2017 Kosten in Höhe von rd. 270.000 €. Die verfügbaren Mittel von rd. 112.000 € decken somit nur noch die Versandkosten für rd. zweieinhalb Monate bis Mitte Oktober 2017.

 

Um den Dienstbetrieb aufrechterhalten und den Versand der städtischen Briefpost gewährleisten zu können, ist es unerlässlich, den Haushaltsansatz um 160.000 € aufzustocken.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in Frau Lenzhölzer / Fachbereich 11/ Telefon 406 - 1210:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Für den Versand der städtischen Ausgangspost (ausgenommen Wahlen) wurde auf der Basis der bestehenden Dienstleistungsverträge ein Ansatz in Höhe von 554.850 € im Haushaltsplan 2017 vorgesehen. Von diesen Mitteln sind rd. 443.000 € bereits ausgezahlt bzw. in Form von Jahresaufträgen gebunden.

 

Der Briefversand ist darin aber nur für den Zeitraum bis Ende Juli 2017 enthalten, da der bestehende Vertrag zum 31.07.2017 endet. Für den Briefversand im Zeitraum August bis Dezember 2017 stehen noch Mittel in Höhe von rd. 112.000 € zur Verfügung. Die Briefdienstleistung für den Zeitraum ab August 2017 wurde im Wege eines europaweiten Verfahrens ausgeschrieben. Die Ausschreibung ergab, dass der Postversand für den Zeitraum August bis Dezember rd. 270.000 € kosten wird. Es besteht ein Fehlbetrag von rd. 160.000 €.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Haushaltsposition Zentral Portokosten, Finanzstelle PN9911, Finanzposition 743119, Sachkonto 543119, wird bei Innenauftrag 110001300210 um 40.000 € und bei Kostenstelle 119999 um 120.000 € aufgestockt. Zur Deckung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € bei der Haushaltsposition Organisationsangelegenheiten, Finanzstelle PN0150, Finanzposition 720000, Sachkonto 526100, Innenauftrag 11000150010, zur Verfügung. Weitere Deckungsmittel in Höhe von 80.000  € werden durch die Haushaltsposition Zinsaufwand Sachkonto 551700, Innenauftrag 970016050211, zur Verfügung gestellt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

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C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

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kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Personal und Organisation, Frau Lenzhölzer, Tel. 406 - 1210


 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

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E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]