Betreff
Wohn- und Teilhabegesetz- Tätigkeitsbericht 2016
Vorlage
2017/1629
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

 

Kenntnisnahme:

 

Der beigefügte Tätigkeitsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Als kreisfreie Stadt ist Leverkusen für die Durchführung des WTG als Überwachungs- und Sonderordnungsbehörde gem. § 43 dieser Vorschrift zuständig. Die WTG-Behörde ist gem. § 14 Abs. 11 WTG verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, diesen zu veröffentlichen und den kommunalen Gremien und den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der vorliegende Bericht kommt diesen Anforderungen nach.