Beschlussentwurf:
Der Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke über den Karl-Carstens-Ring wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Allgemeines:
Die Fuß- und Radwegbrücke wurde als Überführung des Auerweges über den Karl-Carstens-Ring im Jahr 1971 hergestellt. Auf der Westseite führt die Brücke unmittelbar zum Schloss Morsbroich und auf der Ostseite u. a. zum Freiherr-vom-Stein Gymnasium. Außerdem ist die Brücke in diesem Bereich die einzige Verbindung zwischen den Bushaltestellen „Schlebusch Museum/Karl-Carstens-Ring“ auf der Ost- und Westseite des Karl-Carstens-Ringes. Die Brücke hat eine Länge von 170 m zuzüglich der anschließenden Rampen auf der West- (40,25 m) und Ostseite (5,5 m). Die Breite zwischen den Geländern beträgt 5,50 m.
Im Zuge der turnusmäßigen Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung) im Jahre 2014 wurden mehrere Betonabplatzungen mit teilweise freiliegender Bewehrung an der Unterseite der Brücke im Bereich des Parkplatzes, am Brückenwiderlager auf der Ostseite sowie an den Wänden der Rampe auf der Westseite festgestellt. Darüber hinaus konnten am Geländer Korrosionsschäden und Durchrostungen im einbetonierten Fußbereich der Geländerpfosten sowie einzelne Schadstellen im Brückenbelag ausgemacht werden.
Um den genauen Instandsetzungsumfang festzulegen, wurden
weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Chloride im Beton an der Auflagerbank am Widerlager auf der Ostseite den
zulässigen Wert um das 16-Fache übersteigen. Des Weiteren sind die Auflager
aufgrund der undichten Übergangskonstruktionen geschädigt.
Geplante Maßnahmen:
Aufgrund des Schadensbildes muss die Fuß- und Radwegbrücke instand gesetzt
werden.
Folgende Arbeiten sind vorgesehen:
-
Beseitigung punktueller Schäden
(Betonabplatzungen mit freiliegender korrodierter Bewehrung) an der Unterseite
des Überbaus auf der Ostseite und an der nördlichen Wand der Rampe auf der
Westseite,
-
Beseitigung großflächiger Betonabplatzungen
mit freiliegender korrodierter Bewehrung an der südlichen Rampe auf der
Westseite,
-
Erneuerung des geschädigten Betons an der
Auflagerbank am Widerlager auf der Ostseite,
-
Erneuerung der östlichen Übergangskonstruktion
und des angrenzenden Brückenbelags,
-
Erneuerung der Auflager am östlichen
Widerlager,
- Erneuerung des Geländers.
Die Instandsetzung des Brückenbauwerkes ist notwendig, um die geplante
Restnutzungsdauer von mindestens 35 Jahren zu erreichen.
Baubeginn und Bauablauf:
Der
Ausführungsbeginn der Instandsetzung ist für die erste Hälfte der Sommerferien
2017 vorgesehen. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt 3 Monate. Dabei werden
alle Arbeiten auf der Brücke, die eine Einschränkung des Fuß- und Radverkehrs
bewirken, nach Möglichkeit in den Sommerferien ausgeführt. Arbeiten im Bereich
der Rampenwände an der Westseite und an der Unterseite des Überbaus im
Parkplatzbereich auf der Ostseite können ohne große Einschränkungen des
Verkehrs auch außerhalb der Sommerferien ausgeführt werden.
Verkehrslenkung
während der Bauzeit:
Während der Bauzeit bleibt die Zugänglichkeit für den Fußgängerverkehr zu den Bushaltestellen am Karl-Carstens-Ring über die Brücke bis auf kleine Einschränkungen aufrechterhalten. Lediglich zur Erneuerung der östlichen Übergangskonstruktion kann es für einen Tag zu einer Sperrung kommen. Diese Sperrung erfolgt an einem Wochenende.
Um die Arbeiten am Geländer und die Betoninstandsetzungen an der Brückenunterseite durchführen zu können, muss an die Brücke ein Schutz- und Arbeitsgerüst montiert werden. Während der Montage dieses Gerüstes kann es durch den Einzug eines Fahrstreifens auf dem Karl-Carstens-Ring innerhalb einer Woche tageweise zu Einschränkungen des Verkehrs kommen. Ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung wird allerdings immer aufrechterhalten und auf der entgegengesetzten Richtung besteht währenddessen keine Einschränkung. Die Verkehrssicherung und die Arbeiten werden so ausgeführt, dass diese im Bedarfsfall nach kurzer Zeit abgebaut bzw. unterbrochen werden können und somit für den Verkehr wieder beide Fahrstreifen zur Verfügung stehen.
Nach Montage des Gerüstes stehen
alle Fahrstreifen wieder zur Verfügung, da die vorhandene Durchfahrtshöhe unter
der Brücke durch das Gerüst nicht eingeschränkt wird. Die
Ausführung der verkehrslenkenden Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem
Fachbereich Straßenverkehr und der wupsi.
Finanzierung:
Die reinen Baukosten
belaufen sich auf ca. 395.000,- € brutto. Zuzüglich der Baunebenkosten von ca.
70.000,- € ergeben sich Gesamtkosten von ca. 465.000,- € brutto. Die Projektkosten von insgesamt ca. 465.000,- € brutto werden im
konsumtiven Teil des Haushaltes im Bereich der Produktgruppe PN 1205,
Innenauftrag 660012050203, Sachkonto 523200, etatisiert. Grunderwerb
ist nicht erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Lippkow / TBL / 6996
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke Auerweg über den Karl-Carstens-Ring dient dem Erhalt der Brücke für eine weitere uneingeschränkte Nutzung des Fuß- und Radverkehrs und wird aus dem konsumtiven Bereich des Haushaltes finanziert.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme/Finanzstelle: PN 1205 - öffentliche Verkehrsflächen
2016: 10.000 €
2017: ca. 455.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Pressemitteilung - Mitteilung an das Freiherr-vom-Stein Gymnasium |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die vorgesehene Maßnahme zügig vorantreiben zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus befürwortet.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)