Betreff
Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke Auerweg über den Karl-Carstens-Ring
Vorlage
2017/1633
Aktenzeichen
V-TBL-693-Li/RA
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke über den Karl-Carstens-Ring wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Allgemeines:

Die Fuß- und Radwegbrücke wurde als Überführung des Auerweges über den Karl-Carstens-Ring im Jahr 1971 hergestellt. Auf der Westseite führt die Brücke unmittelbar zum Schloss Morsbroich und auf der Ostseite u. a. zum Freiherr-vom-Stein Gymnasium. Außerdem ist die Brücke in diesem Bereich die einzige Verbindung zwischen den Bushaltestellen „Schlebusch Museum/Karl-Carstens-Ring“ auf der Ost- und Westseite des Karl-Carstens-Ringes. Die Brücke hat eine Länge von 170 m zuzüglich der anschließenden Rampen auf der West- (40,25 m) und Ostseite (5,5 m). Die Breite zwischen den Geländern beträgt 5,50 m.

 

Im Zuge der turnusmäßigen Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung) im Jahre 2014 wurden mehrere Betonabplatzungen mit teilweise freiliegender Bewehrung an der Unterseite der Brücke im Bereich des Parkplatzes, am Brückenwiderlager auf der Ostseite sowie an den Wänden der Rampe auf der Westseite festgestellt. Darüber hinaus konnten am Geländer Korrosionsschäden und Durchrostungen im einbetonierten Fußbereich der Geländerpfosten sowie einzelne Schadstellen im Brückenbelag ausgemacht werden.

 

Um den genauen Instandsetzungsumfang festzulegen, wurden weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Chloride im Beton an der Auflagerbank am Widerlager auf der Ostseite den zulässigen Wert um das 16-Fache übersteigen. Des Weiteren sind die Auflager aufgrund der undichten Übergangskonstruktionen geschädigt.

 

Geplante Maßnahmen:

Aufgrund des Schadensbildes muss die Fuß- und Radwegbrücke instand gesetzt werden.

 

Folgende Arbeiten sind vorgesehen:

 

-       Beseitigung punktueller Schäden (Betonabplatzungen mit freiliegender korrodierter Bewehrung) an der Unterseite des Überbaus auf der Ostseite und an der nördlichen Wand der Rampe auf der Westseite,

-       Beseitigung großflächiger Betonabplatzungen mit freiliegender korrodierter Bewehrung an der südlichen Rampe auf der Westseite,

-       Erneuerung des geschädigten Betons an der Auflagerbank am Widerlager auf der Ostseite,

-       Erneuerung der östlichen Übergangskonstruktion und des angrenzenden Brückenbelags,

-       Erneuerung der Auflager am östlichen Widerlager,

-       Erneuerung des Geländers.

Die Instandsetzung des Brückenbauwerkes ist notwendig, um die geplante Restnutzungsdauer von mindestens 35 Jahren zu erreichen.

 

Baubeginn und Bauablauf:

Der Ausführungsbeginn der Instandsetzung ist für die erste Hälfte der Sommerferien 2017 vorgesehen. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt 3 Monate. Dabei werden alle Arbeiten auf der Brücke, die eine Einschränkung des Fuß- und Radverkehrs bewirken, nach Möglichkeit in den Sommerferien ausgeführt. Arbeiten im Bereich der Rampenwände an der Westseite und an der Unterseite des Überbaus im Parkplatzbereich auf der Ostseite können ohne große Einschränkungen des Verkehrs auch außerhalb der Sommerferien ausgeführt werden.

 

Verkehrslenkung während der Bauzeit:

Während der Bauzeit bleibt die Zugänglichkeit für den Fußgängerverkehr zu den Bushaltestellen am Karl-Carstens-Ring über die Brücke bis auf kleine Einschränkungen aufrechterhalten. Lediglich zur Erneuerung der östlichen Übergangskonstruktion kann es für einen Tag zu einer Sperrung kommen. Diese Sperrung erfolgt an einem Wochenende.

 

Um die Arbeiten am Geländer und die Betoninstandsetzungen an der Brückenunterseite durchführen zu können, muss an die Brücke ein Schutz- und Arbeitsgerüst montiert werden. Während der Montage dieses Gerüstes kann es durch den Einzug eines Fahrstreifens auf dem Karl-Carstens-Ring innerhalb einer Woche tageweise zu Einschränkungen des Verkehrs kommen. Ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung wird allerdings immer aufrechterhalten und auf der entgegengesetzten Richtung besteht währenddessen keine Einschränkung. Die Verkehrssicherung und die Arbeiten werden so ausgeführt, dass diese im Bedarfsfall nach kurzer Zeit abgebaut bzw. unterbrochen werden können und somit für den Verkehr wieder beide Fahrstreifen zur Verfügung stehen.

 

Nach Montage des Gerüstes stehen alle Fahrstreifen wieder zur Verfügung, da die vorhandene Durchfahrtshöhe unter der Brücke durch das Gerüst nicht eingeschränkt wird. Die Ausführung der verkehrslenkenden Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr und der wupsi.

 

Finanzierung:

Die reinen Baukosten belaufen sich auf ca. 395.000,- € brutto. Zuzüglich der Baunebenkosten von ca. 70.000,- € ergeben sich Gesamtkosten von ca. 465.000,- € brutto. Die Projektkosten von insgesamt ca. 465.000,- € brutto werden im konsumtiven Teil des Haushaltes im Bereich der Produktgruppe PN 1205, Innenauftrag 660012050203, Sachkonto 523200, etatisiert. Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Lippkow / TBL / 6996

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Instandsetzung der Fuß- und Radwegbrücke Auerweg über den Karl-Carstens-Ring dient dem Erhalt der Brücke für eine weitere uneingeschränkte Nutzung des Fuß- und Radverkehrs und wird aus dem konsumtiven Bereich des Haushaltes finanziert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme/Finanzstelle: PN 1205 - öffentliche Verkehrsflächen

2016: 10.000 €

2017: ca. 455.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]

[ja]

[nein]

[nein]

 

Pressemitteilung - Mitteilung an das Freiherr-vom-Stein Gymnasium

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die vorgesehene Maßnahme zügig vorantreiben zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus befürwortet.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)