Betreff
Jahresabschluss des "Sportpark Leverkusen" 2016
Vorlage
2017/1635
Aktenzeichen
Bo-tB
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

 

2.    Der Jahresabschluss 2016 des Sportpark Leverkusen gem. beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der Lagebericht genehmigt (siehe Anlage zur Vorlage).

 

       Der Jahresverlust von 3.486.797,15 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung
Richrath                                              Adomat

Begründung:

 

Die Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2016 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) aufgestellt.

 

Aufgrund des Beschlusses vom 01.12.2016 des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen wurde die Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2016 wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:

 

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU auf den Jahresabschluss 2016

Am 17. Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinien 2013/34/EU (BilRUG) in Kraft getreten. Durch das BilRUG ergeben sich zahlreiche Änderungen und Neuerungen in verschiedenen Einzelgesetzen (z. B. HGB, AktG, GmbHG), die erstmals verpflichtend für Jahresabschlüsse ab 2016 zu beachten sind. Neben der Ausweitung der handelsrechtlichen Umsatzerlösdefinition (§ 277 Abs. 1 HGB) und der Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen (§ 276 HGB) ist durch das BilRUG insbesondere auch eine Überarbeitung der Anhangangaben vorzunehmen.

 

Aufgrund erstmaliger Anwendung des BilRUG sind die Umsatzerlöse mit dem Vorjahr wegen der veränderten Umsatzerlösdefinition nicht vergleichbar. Hätte der Eigenbetrieb die neue Definition schon im Jahr 2015 angewendet, so hätten sich Umsatzerlöse von T€ 3.684 durch die Umgliederung von T€ 699 aus sonstigen betrieblichen Erträgen ergeben. Darüber hinaus hätten sich Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren von T€ 2.427 infolge der Umgliederung von T€ 89 aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben.

 

Gemäß Vorlage Nr. R 629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss 2016 den zuständigen politischen Gre-mien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Für die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfes:

Folgende Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5

Abs. 2 EigVO NW in Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschluss-fassung zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfes nicht mitwirken:

 

Rh. Krahforst

Rf. Richerzhagen

Rh. Scholz

Rh. März

Rh. Altenburg

Rf. Demirci

Rf. Trampenau

Rf. Kutzner

Rf. Kumfert

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer, SPL,

Tel. 0214-8684010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]