Beschlussentwurf:
1. Der
Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
2. Der Jahresabschluss 2016 des Sportpark Leverkusen gem.
beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der
Lagebericht genehmigt (siehe Anlage zur Vorlage).
Der Jahresverlust von 3.486.797,15 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Dem
Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Die Betriebsleitung des
Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2016 nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NW) aufgestellt.
Aufgrund des
Beschlusses vom 01.12.2016 des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen wurde
die Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit
der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA)
beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 unter Einbeziehung der
Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB
zu prüfen.
Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2016
wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Auswirkungen des
Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU auf den Jahresabschluss
2016
Am 17. Juli 2015 ist
das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinien 2013/34/EU (BilRUG) in Kraft
getreten. Durch das BilRUG ergeben sich zahlreiche Änderungen und Neuerungen in
verschiedenen Einzelgesetzen (z. B. HGB, AktG, GmbHG), die erstmals
verpflichtend für Jahresabschlüsse ab 2016 zu beachten sind. Neben der
Ausweitung der handelsrechtlichen Umsatzerlösdefinition (§ 277 Abs. 1 HGB) und
der Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen (§ 276
HGB) ist durch das BilRUG insbesondere auch eine Überarbeitung der
Anhangangaben vorzunehmen.
Aufgrund erstmaliger
Anwendung des BilRUG sind die Umsatzerlöse mit dem Vorjahr wegen der
veränderten Umsatzerlösdefinition nicht vergleichbar. Hätte der Eigenbetrieb
die neue Definition schon im Jahr 2015 angewendet, so hätten sich Umsatzerlöse
von T€ 3.684 durch die Umgliederung von T€ 699 aus sonstigen
betrieblichen Erträgen ergeben. Darüber hinaus hätten sich Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren von T€ 2.427
infolge der Umgliederung von T€ 89 aus den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ergeben.
Gemäß Vorlage Nr. R
629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers
über den Jahresabschluss 2016 den zuständigen politischen Gre-mien zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für die Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertreter des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des
Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer 3.
des Beschlussentwurfes:
Folgende Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NW in
Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschluss-fassung zu Ziffer 3.
des Beschlussentwurfes nicht mitwirken:
Rh. Krahforst
Rf. Richerzhagen
Rh. Scholz
Rh. März
Rh. Altenburg
Rf. Demirci
Rf. Trampenau
Rf. Kutzner
Rf. Kumfert
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Boßhammer, SPL,
Tel. 0214-8684010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |