Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Dringende Baumfällung im Stadtbezirk II
Vorlage
2017/1641
Aktenzeichen
01-40-rm
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung der Robinie Nr. 3 in der Stephanusstraße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 24.04.2017

 

 

gezeichnet:

Schiefer                                                        Krampf

Bezirksvorsteher                                         stv. Bezirksvorsteher

 

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet

Richrath

Begründung:

 

Bei einer routinemäßigen Baumkontrolle waren Symptome einer erheblichen Schädigung des Baumes festgestellt worden (Faulstellen, Rindenschäden und auffälliger Klang im Stammfussbereich). Deshalb wurde ein externer Gutachter mit einer eingehenden Kontrolle des Baumes (inkl. Bohrwiderstandsmessungen) beauftragt.

 

Die Bohrwiderstandsmessungen lassen auf eine massive Stockfäule schließen.

 

Der Gutachter empfiehlt die unverzügliche Fällung des Baumes, da er stark umsturz- und bruchgefährdet ist. Vogelnester oder sonstige Habitatstrukturen konnten vom Gutachter trotz größter Sorgfalt bei der Untersuchung nicht erkannt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Gutachter empfiehlt die unverzügliche Fällung des Baumes. Das bedeutet, dass mit der Herbeiführung einer Beschlusslage und der anschließenden Fällung des Baumes keinesfalls bis zur nächsten turnusgemäßen Sitzung am 09.05.2017 gewartet werden kann.