Betreff
5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes „Bahndreieck – südl. nbso"
- Kenntnisnahme
Vorlage
2017/1647
Aktenzeichen
612-5-Ber-FNP
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

 

Kenntnisnahme:

 

Die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bahndreieck - südl. nbso“ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bahndreieck - südlich nbso“

 

Planungsanlass

 

Im Rahmen des Projektes „neue bahnstadt opladen“ sollen die Flächen westlich der Bahnstrecken in Opladen einschließlich des Bahnhofes Leverkusen-Opladen städtebaulich entwickelt werden. Nach der Prüfung verschiedener Entwurfsvarianten mit unterschiedlichen Alternativen zur Gütergleisführung sprach sich der Aufsichtsrat der „neuen bahnstadt opladen“ am 07.10.2010 sowie anschließend der Rat der Stadt Leverkusen am 17.10.2011 (Vorlage Nr. 1111/2011) für die Variante 4 („mittlere Lösung“) aus, die gegenüber der bis dahin favorisierten Variante 3 („große Lösung“) mit einem deutlichen Kostenvorteil bei nahezu gleichwertigem städtebaulichen und verkehrstechnischen Nutzen überzeugen konnte.

 

Anders als die Variante 3, die zwischen Rennbaumplatz und Silbersee eine durchgehende neue Gütergleistrasse parallel zur Personenzugstrecke vorsah, verbleibt bei der Variante 4 die Trasse des Gütergleises von Süden her kommend bis zum Brückenbauwerk Fixheider Straße auf der vorhandenen Trasse. Um die in der gewählten Entwurfsvariante dargestellte Gütergleisverlegung planungsrechtlich zu sichern, wurde gemäß der §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der dazugehörige Beschluss wurde am 15.06.2015 gefasst und am 22.06.2015 öffentlich bekannt gegeben.

 

Mit der erfolgten Planfeststellung ist auch der Flächennutzungsplan in zweierlei Hinsicht an den aktuellen Stand der städtebaulichen Ziele anzupassen:

 

o    Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellte Gleisführung der seinerzeit favorisierten Variante 3 wurde nördlich der Fixheider Straße im 7. Flächennutzungsplanänderungsverfahren entsprechend der planfestgestellten Gütergleistrasse geändert.

 

o    Der Flächennutzungsplan ist südlich der Fixheider Straße im Bereich des Bahndreiecks gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Berichtigung anzupassen, da hier lediglich die Rücknahme der nachrichtlichen Übernahme der geplanten Bahnanlage und so die zeichnerische Wiederherstellung des Bestandes erfolgen.

 

Während die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits am 07.11.2016 vom Rat beschlossen (Vorlage Nr. 2016/1305), am 21.02.2017 von der Bezirksregierung Köln genehmigt und am 19.04.2017 öffentlich bekannt gemacht wurde, soll mit dieser Vorlage die Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gleisdreiecks zur Kenntnis genommen werden.

 

Ziel und Zweck der Berichtigung des FNP

Aufgrund der nachrichtlichen Übernahme der nach AEG festgestellten Bahnfläche und der Eindeutigkeit der Planzeichnung nach Rechtswirksamkeit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Flächennutzungsplan entsprechend BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Das bestehende Teilstück und das in 2016 planfestgestellte Teilstück der Strecke 2324 Duisburg-Wedau - Niederlahnstein wird nachrichtlich übernommen. Die nachrichtliche Übernahme der vormals geplanten Bahnstrecke entfällt im Bereich der Berichtigung. Die durch die bisherige nachrichtliche Übernahme überlagerte Darstellung Sondergebiet Sport (SO Sport) wird zeichnerisch dargestellt.

 

Verfahren

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

 

Weiteres Vorgehen

Die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird nach Kenntnisnahme des Rates öffentlich bekannt gemacht.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1647

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406 - 6121 Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

laufendes Geschäft der Verwaltung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

siehe oben

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

siehe oben

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Die rein redaktionelle Berichtigung bedarf keiner Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

 

 

[ja]