Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

1.     Verkehrskonzept Hitdorf - Ausbau der Hitdorfer Straße

 

Der Ausbau der Hitdorfer Straße, verbunden mit dem bereits erfolgten Ausbau der Ringstraße, ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Verkehrskonzeptes Hitdorf. Dieses Verkehrskonzept sieht für Hitdorf ein Ringsystem bestehend aus der Ringstraße und der Hitdorfer Straße vor, verbunden mit dem Ziel, den täglichen Verkehr auf diesen Straßen durch richtungslenkende Verkehrsberuhigungen aufzuteilen.

 

Bezüglich dieses Verkehrskonzeptes sind ab Herbst 2013 folgende grundsätzliche Beschlüsse eingeholt bzw. Aktionen umgesetzt worden:

 

·      Oktober 2013:            Durchführung einer Planungswerkstatt in Hitdorf zum Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße;

·      April 2014:                 Ratsbeschluss zur Antragsstellung beim zuständigen Ministerium für das mit der Stadt Monheim erweiterte Umstufungskonzept;

·      August 2015              Durchführung einer Planungswerkstatt zum Ausbau der Hitdorfer Straße, der Gestaltung von drei Plätzen an der Hitdorfer Straße und zur Gestaltung des Hafenbereiches;

·      Juni 2016:                  Fertigstellung und Freigabe der Ringstraße vom Kleingansweg bis Langenfelder Straße;

·      Juni 2016:                  Durchführung der Bürgerbeteiligung zum Ausbau der Hitdorfer Straße;

·      Januar 2017:             Abstufungen der L 293 (Hitdorfer Straße) und der L 43 (Langenfelder Straße) zu Gemeindestraßen.

 

2.     Planungswerkstätten

 

Planungswerkstatt am 11. und 12. Oktober 2013 zum Um- und Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße

Im Rahmen einer zweitägigen Planungswerkstatt, die am 11. und 12. Oktober 2013 in der Grundschule an der Lohrstraße stattfand, haben Bürgerinnen und Bürger aus Hitdorf mit Unterstützung durch ein externes Büro sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ein Planungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept sieht Empfehlungen für den Um- und Ausbau der Ringstraße und Hitdorfer Straße sowie Kriterien für die Verkehrsführung im Stadtteil Hitdorf vor.

 

Empfehlungen für den Stadtteil Hitdorf

Bezogen auf den Stadtteil Hitdorf wurden folgende Kriterien festgelegt:

 

-        Umsetzung des Umstufungskonzeptes Hitdorf, sodass die Hitdorfer Straße und die Langenfelder Straße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft werden, um Tempo-30 für den gesamten Stadtteil Hitdorf einrichten zu können;

-        richtungslenkende Verkehrsberuhigung auf der Ringstraße und der Hitdorfer Straße;

-        Beschilderung für ein Lkw-Durchfahrtsverbot für ganz Hitdorf mit Ausnahme des Lieferverkehrs;

-        Aufteilung des Buslinienverkehrs auf die Ringstraße für die Fahrtrichtung Monheim und auf die Hitdorfer Straße für die Fahrtrichtung Rheindorf;

-        Beibehaltung einer Anschlussmöglichkeit für eine eventuelle Umgehungsstraße an die Ringstraße.

 

Empfehlungen für den Ausbau der Hitdorfer Straße

Bezogen auf die Hitdorfer Straße beinhaltet der Maßnahmenkatalog u. a. folgende

Elemente:

 

-        Verkehrsberuhigende Elemente (z. B. Engstellen) anordnen;

-        Beibehaltung und Neuanlagen von Überquerungshilfen;

-        Erstellung bzw. Verbreiterung von Gehwegen in Bereichen, in denen heute keine oder nur sehr schmale Gehwege vorhanden sind;

-        Beibehaltung und Neuanlagen von Kreisverkehren, wo dies möglich ist;

-        Baumpflanzungen mit alleeartigem Charakter;

-        Gehwegparken unterbinden;

-        für den Lkw-Verkehr Einbahnstraßenregelung prüfen;

-        Einbahnstraßen für den Radverkehr generell in Gegenrichtung freigeben.

 

Fazit: Der überwiegende Teil der v. g. Maßnahmen konnte in der vorliegenden Planung berücksichtigt werden.

 

Planungswerkstatt am 22. August 2015 zum Integrierten Handlungskonzept Hitdorf (InHK)

Im Rahmen einer weiteren Planungswerkstatt, die am 22. August 2015 in der Stadthalle an der Hitdorfer Straße stattfand, wurden die Bürgerinnen und Bürger u. a. über den aktuellen Stand der Straßenplanung der Hitdorfer Straße informiert und hatten die Möglichkeit, Verbesserungswünsche zu äußern. Des Weiteren wurden Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Plätze an der Hitdorfer Straße und des Hafenbereiches am Rhein erarbeitet.

 

Empfehlungen/Anregungen für die Hitdorfer Straße

-        Am nordwestlichen Bauanfang Verlegung der ersten beiden Parktaschen auf die Südseite der Fahrbahn und hierdurch Verschwenkung der Fahrbahn; dies wurde in die Planung aufgenommen;

-        mehr Baumstandorte (evtl. auch begehbare Baumscheiben); dies wurde in die Planung aufgenommen;

-        Beibehaltung des Lkw-Durchfahrtsverbotes; dies war bereits in der Planung enthalten;

-        Prüfung, ob Fußgängerüberwege und Schutzstreifen für Radfahrer möglich sind; diese konnten teilweise in die Planung aufgenommen werden;

-        30 km/h auf der Hitdorfer Straße; dies war bereits in der Planung enthalten;

-        Beibehalten der vorhandenen Mittelinsel östlich der Einmündung Werftstraße; dies wurde nicht in die Planung aufgenommen, da die Mittelinsel aus Platzgründen nicht regelkonform umsetzbar ist.

 

Gestaltung der Plätze an der Hitdorfer Straße

Die Planung der Plätze schließt sich an die hier vorliegende Planung der Hitdorfer Straße an und wird von der Straßenplanung getrennt durchgeführt. Bei den Plätzen handelt es sich um den „Rheinpark“ beim EDEKA, den Kirchplatz „St. Stephanus“ und den „Kirmesplatz“ an der Stadthalle. Die Platzbereiche sind in den anliegenden Lageplänen durch eine Schraffur kenntlich gemacht.

 

Die Platzsituationen und Aufweitungen an der Hitdorfer Straße sollen zu Aufenthalts- und Treffpunkten entwickelt werden und sind Bestandteil des ausgelobten freiraumplanerischen Wettbewerbes. Die Preisgerichtssitzung fand am 17.05.2017 statt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I mit einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.     Bürgerbeteiligung

 

Im Juni/Juli 2016 wurde die Bürgerbeteiligung zum Ausbau der Hitdorfer Straße durchgeführt. In Verbindung mit einem Anschreiben, einem Antwortformular und den Kontaktdaten der für die Planung und die Erschließungsbeiträge zuständigen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde den ca. 850 Anwohnern und Eigentümern an der Hitdorfer Straße, von Rheinstraße bis Oststraße, Anfang Juni 2016 die Planung zugestellt.

 

Darüber hinaus konnten die Lagepläne im Maßstab 1:250 vom 06.06.2016 bis zum 04.07.2016 in der Raiffeisenbank Rhein-Berg, Langenfelder Straße 37, und im Schaufenster der Firma Rössel-Müller Immobilien, Hitdorfer Str. 240, eingesehen werden. Über einen Zeitraum von einem Monat bestand für die Anwohner und Eigentümer Gelegenheit, ihre Anregungen, Bedenken und Änderungswünsche der Stadtverwaltung zukommen zu lassen. Die Bürgerbeteiligung endete offiziell am 04.07.2016, wobei nachträglich eingetroffene Antwortschreiben auch berücksichtigt wurden.

 

Beim Fachbereich Tiefbau sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung 73 schriftliche Rückmeldungen vonseiten der Anwohner und Eigentümer eingegangen. Das entspricht einer Rücklaufquote von ca. 9 %. Alle Rückmeldungen hatten Anregungen bzw. Änderungswünsche zur Planung zum Inhalt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ca. 91 % der Anwohner und Eigentümer keine Veranlassung sahen, Änderungswünsche hinsichtlich der Planung auszusprechen.

 

Alle eingegangenen Rückantworten wurden überprüft und, wenn möglich, in die Planung übernommen. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass die Änderungswünsche mit den Kriterien und Empfehlungen aus den Planungswerkstätten vereinbar waren.

 

Das Ergebnis der Auswertung der Bürgerbeteiligung kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

4.    Verkehrszählung

 

Nach der Fertigstellung und Freigabe der Ringstraße vom Kleingansweg bis zur Langenfelder Straße im Juni 2016 wurden im September 2016 Verkehrszählungen im Kreuzungsbereich Hitdorfer Straße/Langenfelder Straße, Ringstraße/Langenfelder Straße sowie in der Hitdorfer Straße und der Ringstraße am westlichen Ortseingang/Ortsausgang durchgeführt. Die Querschnittsbelastung beträgt auf dem westlichen Arm der Hitdorfer Straße an der Kreuzung Hitdorfer Straße/Langenfelder Straße 7.941 Fahrzeuge/24 h. Auf dem westlichen Arm der Ringstraße an der Kreuzung Ringstraße/Langenfelder Straße 4.877 Fahrzeuge/24 h. Am westlichen Ortseingang/Ortsausgang beträgt die Querschnittsbelastung auf der Hitdorfer Straße 4.917 Fahrzeuge/24 h, demgegenüber wurden auf der Ringstraße 738 Fahrzeuge/24 h gezählt.

 

Diese Zahlen belegen, dass die Ringstraße zurzeit deutlich weniger belastet wird, als die Hitdorfer Straße. Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung mit den verkehrlichen Maßnahmen wie Engstellen, Versätzen, optischen Einengungen der Fahrbahn, Fahrbahnpflaster im Bereich der Engstellen, Bevorrechtigung durch Beschilderung etc. soll der Verkehr gleichmäßiger auf die Hitdorfer Straße und die Ringstraße verteilt werden.

 

5.     Straßenplanung Hitdorfer Straße

 

Auf der Grundlage der in der Planungswerkstatt am 11. und 12. Oktober 2013 und in der Planungswerkstatt am 22. August 2015 erarbeiteten und gesammelten Empfehlungen und Anregungen sowie der Planung der Ringstraße und der Auswertung der Bürgerbeteiligung, wurde unter Federführung des Fachbereichs Tiefbau die hier vorliegende Planung der Hitdorfer Straße erstellt.

 

Die Planung besitzt im Wesentlichen die gleichen Elemente wie die Ringstraße, um eine gleichmäßige Verteilung der Verkehre zu erzielen. Die wesentlichen Merkmale sind hierbei:

 

-        Straßenbreite wenn möglich abschnittsweise 6,00 m für den Begegnungsverkehr Lkw/Lkw bzw. Lkw/Bus;

-        optische Einengung der Fahrbahn auf 5,00 m durch beidseitige Längspflasterstreifen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit;

-        mehrere Engstellen, Überquerungshilfen und Fußgängerüberwege zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit und als Unterstützung für die Überquerung der Fahrbahn;

-        je nach Querschnittsbreite beidseitig oder wechselseitig angelegte öffentliche Längsparkplätze mit Begrenzung durch Baumbeete oder begehbare Baumscheiben, wo dies möglich ist; Gehwegparken wird hierdurch unterbunden;

-        Regelgehwegbreite ca. 2,00 m; in Teilbereichen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur ein schmalerer Gehweg möglich; Erstellung bzw. Verbreiterung von Gehwegen in Bereichen, in denen heute keine oder nur sehr schmale Gehwege vorhanden sind;

-        Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes am Ausbauende (Hitdorfer Straße/östliche Ringstraße); aufgrund der vorhandenen Flächenverfügbarkeit (Geometrie) sind weitere Kreisverkehre, auch Minikreisverkehre, nicht möglich;

-        die Hitdorfer Straße wird wie die Ringstraße als bevorrechtigte Straße ausgeschildert, um ein lärmintensives Abbremsen und Anfahren vor allem von Lkw und Bussen zu vermeiden; unterschiedliche Vorfahrtregelungen an einer Kreuzung können nach erfolgter Prüfung nicht umgesetzt werden;

-        Beschilderung der Hitdorfer Straße mit Tempo 30;

-        die Freigabe von Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßen ist umgesetzt;

-        Beschilderung der Hitdorfer Straße mit Lkw-Durchfahrtsverbot (Anlieger frei);

-        Aufgrund der Querschnittsbreite der Hitdorfer Straße sind Schutzstreifen für Radfahrer nicht möglich;

-        die vorhandene Mittelinsel östlich der Einmündung Werftstraße muss aufgrund der vorhandenen Querschnittsbreite und der geltenden Richtlinien durch eine geschwindigkeitsreduzierende Fahrbahneinengung mit Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger ersetzt werden;

-        die vorhandenen Druckknopfampeln im Bereich Haus Nr. 217 und Haus Nr. 148 entfallen aufgrund der geplanten zusätzlichen Überquerungsmöglichkeiten;

-        Pflanzung von ca. 53 neuen Bäumen, zwei vorhandene Bäume müssen entfernt werden;

-        die Prüfung, dass der Lkw-Verkehr die Hitdorfer Straße nur in eine Richtung (als Einbahnstraße) befahren darf, hat ergeben, dass mit erheblichen Umwegefahrten und zusätzlichen Belastungen der Nebenstraßen zu rechnen ist; eine solche Regelung wird nicht empfohlen;

-        im Bereich des Kirmesplatzes wird eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet;

-        Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage mit LED-Technik;

-        geplante Materialien:

 

  • Fahrbahn: Asphalt, im Bereich von Fahrbahneinengungen unter 5,00 m Breite sowie im Bereich des Rheinparks und der Kirche ist Pflaster vorgesehen;
  • Entwässerungsrinne/Bänderung: Betonsteinpflaster;
  • Parkstände: Betonsteinpflaster (anthrazit);
  • Gehwege: Betonplatten, im Bereich von Zufahrten und Fußgängerquerungen Betonsteinpflaster (grau);
  • an allen Fußgängerüberquerungen werden für Sehbehinderte taktile Elemente eingesetzt (weiße Rillen- und/oder Noppenplatten);
  • Bushaltestellen: Betonsteinplatten (grau) mit weißen taktilen Elementen (Noppen- und Rippenplatten).

 

6.    Fahrbahneinengungen und der Bereich Villa Zündfunke (siehe auch Anlage 2)

 

Ein Teil der Fahrbahneinengungen dient der Geschwindigkeitsreduzierung und an vielen Stellen als Überquerungshilfe für Fußgänger. Diese Engstellen sind, wie auf der Ringstraße, i. d. R. sehr kurz und haben eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Auch in Bereichen, bei denen heute die vorhandenen Gehwege aufgrund der hervorspringenden Randbebauung unterbrochen oder sehr schmal sind, sieht die Planung die Verschmälerung der Fahrbahn vor. Die Fahrbahnbreite beträgt hier i. d. R. 4,30 m bis 4,50 m, um den Begegnungsfall Pkw/Pkw zu ermöglichen und den Gehweg durchzuführen bzw. zugunsten der Fußgänger zu verbreitern. Des Weiteren tragen die Engstellen dazu bei, den Verkehr auf der Ringstraße und der Hitdorfer Straße besser zu verteilen. Zählungen, die im September 2016 nach der Fertigstellung und Freigabe der Ringstraße (Anfang Juni 2016) durchgeführt wurden, haben ergeben, dass die Querschnittsbelastung der Einfahrt/Ausfahrt der Ringstraße und der Hitdorfer Straße am westlichen Kreisverkehr von Monheim kommend auf der Ringstraße 738 Fahrzeuge/24 h und auf der Hitdorfer Straße 4.917 Fahrzeuge/24 h beträgt. Diese Zahlen zeigen, dass hier zurzeit ein deutliches Ungleichgewicht zulasten der Hitdorfer Straße besteht.

 

Alle längeren Engstellen auf der Hitdorfer Straße sind aufgrund der Lage der vorhandenen Randbebauung erforderlich. Dabei ist besonders auf die Engstelle im Bereich der Villa Zündfunke (Haus Nr. 169 auf Lageplan 6) hinzuweisen. Diese stellt mit ca. 55 m den längsten Engstellenbereich auf der Hitdorfer Straße dar. Hinzu kommt, dass diese Engstelle fast durchgängig eine Gesamtquerschnittsbreite von nur ca. 6,70 m bis 7,20 m zwischen den Gebäuden aufweist. Die vorliegende Planung sieht im Einengungsbereich der Villa Zündfunke eine Fahrbahnbreite von 4,30 m vor. Hierdurch ist die Begegnung Pkw/Pkw bei verminderter Geschwindigkeit (<= 40 km/h) möglich. Die Gehwegbreite beträgt auf der Südseite an der engsten Stelle ca. 1,40 m und an der Nordseite ca. 1,00 m. Heute beträgt die Fahrbahnbreite ca. 5,00 m und die Breite des südlichen Gehweges an der engsten Stelle ca. 1,00 m. Auf der Nordseite gibt es nur ein Schrammbord, das an der engsten Stelle ca. 0,40 m breit ist.

 

7.     Bushaltestellen

 

Eine erneute Überprüfung der vorhandenen und geplanten Bushaltestellen durch den Fachbereich Tiefbau und die wupsi GmbH hat ergeben, dass die ursprünglich am Ausbauanfang vor der Einmündung Rheinstraße/Hitdorfer Straße vorgesehene Haltestelle nicht erforderlich ist. Durch die vorhandenen Bushaltestellen sowie eine neue Bushaltestelle im Bereich des Kirmesplatzes ist das Einzugsgebiet sehr gut erschlossen. Wie auf der Ringstraße befinden sich auch auf der Hitdorfer Straße jeweils drei Haltestellen westlich der Langenfelder Straße und drei Haltestellen östlich der Langenfelder Straße.

 

Die vorhandene Haltestelle Concordiastraße ist aufgrund der bestehenden Zufahrten zu privaten Grundstücken sehr kurz. Diese Haltestelle wird deshalb geringfügig um ca. 20 m in Richtung Osten verschoben. An dieser Stelle kann die Haltestelle ca. 18 m lang ausgebildet werden. Diese Länge reicht auch für Gelenkbusse aus. Weiterhin sind hier der Gehweg und der Fahrgastbereich mit ca. 6 m ausreichend breit, um auch eine Wartehalle aufzustellen.

 

8.    Längen und Breiten der Einengungen und der Fahrbahnen mit möglichem Begegnungsverkehr auf der Hitdorfer Straße und der Ringstraße vom vorhandenen westlichen Kreisverkehr bis zum geplanten östlichen Kreisverkehr

 

Breite der Fahrbahn /

möglicher Begegnungsfall

Länge in m auf der

Länge in m auf

Einengung

bei V zul. = 30 km/h

der Hitdorfer Straße

der Ringstraße

 

 

 

 

3,50 m bis < 4,10 m

nur Einrichtungsverkehr

83,50 m

168,00 m

Pkw oder Lkw möglich

4,10 m bis < 5,00 m

Pkw/Pkw

193,00 m

35,50 m

5,00 m bis < 6,00 m

Pkw/Pkw        Pkw/Lkw

58,50 m

264,00 m

  6,00 m

Pkw/Pkw        Pkw/Lkw

1.527,00 m

1.545,00 m

Lkw/Lkw        Bus/Bus

 

 

 

 

Gesamtlänge

1.862,00 m

2.013,50 m

 

 

 

Gesamtlänge mit einer Fahrbahnbreite < 6,00 m

335,00 m

468,50 m

 

 

 

 

Anteil der Fahrbahnbreite < 6,00 m an der Gesamtlänge

18,00 %

23,27 %

 


 

9.     Parkraumbilanz

 

Es ergibt sich folgende Parkraumbilanz für die Hitdorfer Straße, wobei die Platzbereiche Rheinpark und der Kirchvorplatz aufgrund der noch ausstehenden Planung nicht mitberücksichtigt wurden.

 

Zurzeit stehen im Ausbaubereich ca. 75 öffentliche Stellplätze zur Verfügung; nach dem Ausbau stehen ca. 89 öffentliche Stellplätze zur Verfügung. Insgesamt stehen also nach dem Ausbau der Hitdorfer Straße ca. 14 Stellplätze mehr zur Verfügung. Eine detaillierte Gegenüberstellung kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

10.  Umstufung der Hitdorfer Straße (L 293)

 

Die Umstufung der Hitdorfer Straße zu einer Gemeindestraße wurde mit Wirkung zum 01.01.2017 im Amtsblatt des Regierungsbezirks Düsseldorf am 12.12.2016 und des Regierungsbezirks Köln am 19.12.2016 veröffentlicht.

 

11.  Grunderwerb

 

In Teilbereichen der Hitdorfer Straße ist Grunderwerb erforderlich. Der Grunderwerb ist eingeleitet und in großen Teilen bereits getätigt.

 

12.  Straßenbeleuchtung

 

Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist sowohl baulich als auch energetisch völlig veraltet. Des Weiteren macht die Neuplanung der Straße und der Seitenräume auch eine Überplanung der Beleuchtungsstandorte erforderlich. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird deshalb durch eine neue, überwiegend beidseitige Anlage mit sparsamer LED-Technik ersetzt.

 

13. Kampfmittel

 

Für den Ausbaubereich wurde eine Kampfmittelanfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die Auswertung hat ergeben, dass in einem Teilbereich der Hitdorfer Straße mit Kampfmitteln zu rechnen ist.

 

14.  Kosten und Anliegerbeiträge

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich nach einer Kostenschätzung auf ca. 4,0 Mio. Euro. Bei dem geplanten Ausbau der Hitdorfer Straße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Anliegerbeiträge an. Diese werden nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) errechnet. Die Höhe der Beiträge ist weiterhin u. a. abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und der jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.).


 

Bei dem auszubauenden Teil der Hitdorfer Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Die Beitragspflichtigen tragen folgende prozentuale Anteile der beitragsfähigen Kosten für die Herstellung

 

-       der Fahrbahn                                                                                                      30 %;

-       der Parkstreifen und Gehwege                                                                       60 %;

-       der Beleuchtung und Oberflächenentwässerung                                       30 %;

-       der Begrünung                                                                                                   50 %.

 

Für die Hitdorfer Straße wurde ein Antrag auf Städtebauförderung (Städtebauförderprogramm des Landes NRW) im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Hitdorf (InHK) gestellt. Wird der Förderantrag positiv beschieden, sind die Gesamtkosten abzüglich der Anliegerbeiträge förderfähig. Eine mögliche Förderung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Anliegerbeiträge.

 

Die Anlieger werden nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses über den Beginn der Baumaßnahme und deren Ablauf umfassend informiert. Das Informationsschreiben enthält auch Ausführungen zu der Beitragsberechnung und nennt die zuständigen Ansprechpartner beim Fachbereich Tiefbau.

 

15.  Weitere Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses im Juni 2017 wird das Projekt folgendermaßen weiter bearbeitet:

 

·       4. Quartal 2017/1. Quartal 2018: Vorlage zum Baubeschluss;

·      anschließend vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung: Ausschreibung und Vergabe;

·       2018: Baubeginn.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen zu dieser Vorlage sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Jedlitzki / 66 / 406 - 6639

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Ausbau der Hitdorfer Straße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe: 1205

Finanzstelle: 66611205021098 „Umbau Hitdorfer Straße“

2017:                 200.000 €

2018:              1.500.000 €

2019:              1.000.000 €

2020:                 800.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibung des Restbuchwertes der Straßen- und Beleuchtungsanlagen zum 31.12.2019: 450.000 €; Jährliche Abschreibung der Straßen- und Beleuchtungsanlagen ab 2020: 120.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Über die anrechenbaren Kosten werden Anliegerbeiträge nach KAG erhoben. Für die Maßnahme wurde im Zuge des InHK Hitdorf ein Förderantrag gestellt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]