Betreff
"Optimierungspotenziale der KulturStadtLev (KSL)
- Abschlussbericht für die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, vorgelegt von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"
Vorlage
2017/1664
Aktenzeichen
sr
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage dargestellten Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Kultur im Dialog“ zu den laufenden Nummern 1 bis 5.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Stein                                      Adomat

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 29.02.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen den Abschlussbericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Thematik „Optimierungspotentiale der KulturStadtLev (KSL)“ zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 2016/0960) und die Verwaltung beauftragt, diesen auszuwerten und dem Rat für seine Sitzung am 27.06.2016 einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

 

Die Handlungsempfehlungen der KPMG zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der KSL sowie eine Vielzahl von Vorschlägen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Konsolidierungsprozess eingebracht worden sind, wurden zunächst in der Arbeitsgruppe „Kultur im Dialog“ in verschiedenen Sitzungen im Laufe des Jahres 2016 erörtert und bewertet. Die Protokolle der Sitzungen sind den Ratsfraktionen, Gruppen und Einzelvertretern zur Kenntnisnahme übersandt worden.

 

In der Arbeitsgruppe, bei der es sich um ein nicht beschlussfähiges Gremium des Rates der Stadt Leverkusen handelt, waren die kulturpolitischen und finanzpolitischen Sprecher der Ratsfraktionen, der Oberbürgermeister, der Finanz- und Kulturdezernent sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vertreten. Innerhalb der Arbeitsgruppe gab es seitens der politischen Vertreterinnen und Vertreter mehrheitliche Beschlüsse im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise mit den Handlungsempfehlungen der KPMG und den Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die Beschlüsse bedürfen nunmehr einer formalen Legitimation mittels Beratung im Betriebsausschuss der KSL, im Finanz- und Rechtsausschuss sowie letztendlich eines Beschlusses durch den Rat der Stadt Leverkusen.

 

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Museum Morsbroich stehenden potentiellen Konsolidierungsvorschläge - sowohl die Handlungsempfehlung der KPMG als auch verschiedene Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung - sind zunächst ausgesetzt, bis der Projektausschuss des Museumsvereins Vorschläge zu einer integrierten Optimierung des „Gesamtensembles Schloss Morsbroich“ den zu beteiligenden Ausschüssen und dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt hat.

 

Die Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, die sich nicht auf das Museum Morsbroich beziehen, haben leider keine weiteren quantifizierbaren Konsolidierungspotentiale aufgezeigt, so dass sie nicht mit in die Übersicht aufgenommen worden sind.

 

Die im Verlauf des letzten Jahres bereits beschlossenen Vorlagen zum Abschlussbericht der KPMG AG sind in der Übersicht ebenfalls aufgelistet.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan KSL

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

s. Anlage

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]