Beschlussentwurf:
1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden zur Kenntnis genommen.
2. Die weiteren Planungen zum Umbau der Unterführung Küppersteg können losgelöst von einer momentanen Entscheidung zur Stadtbahn weiter vorangebracht werden.
3. Der vorgelegten Planung zum Umbau der B8/Küppersteg wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Beschlusspunkt 3 die weitere Ausführungsplanung zu beauftragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
1.
Ausgangslage
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) erwägt
die Verlängerung einer Stadtbahnlinie über die Haltestelle „Wiener Platz“
hinaus auf Kölner Stadtgebiet (s. Anlage 1). Hierdurch sollen die Stadtteile
Stammheim und Flittard an das stadtweite Stadtbahnnetz von Köln angebunden
werden.
Der Rat hat die Verwaltung durch Beschluss
des Antrags der SPD-Fraktion (s. Antrag Nr. 2015/0858 v. 11.11.2015 -
Stadtbahn-Anbindung bis zum Chempark) beauftragt, ein Szenario zu entwickeln,
wie eine eventuelle Stadtbahntrasse bis zum Chempark geführt und auch weiter in
Richtung Stadtmitte (Busbahnhof) oder langfristig gegebenenfalls sogar bis
Opladen verlängert werden könnte. Dieser Ratsbeschluss vom 14.12.2015 war
Grundlage für die Anmeldung der Maßnahmen im ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes.
In einer gemeinsamen Vorschlagsliste des Nahverkehr Rheinlands und der
Bezirksregierung Köln wurde das Vorhaben der Städte Köln und Leverkusen noch
2015 wie folgt angemeldet.
- Bauabschnitt:
Stadt Köln
Stadtbahnanbindung
Stammheim/Flittard mit Bypass Mülheim Süd
70,5 Mio. Euro,
- Bauabschnitt:
Stadt Leverkusen
Verlängerung
Köln-Flittard - Chempark - Leverkusen-Mitte
28,0 Mio. Euro,
- Bauabschnitt:
Stadt Leverkusen
Verlängerung
Leverkusen-Mitte - Küppersteg - Leverkusen-Opladen
32,0 Mio. Euro.
Die einzelnen Bauabschnitte bauen hierbei
aufeinander auf und stellen im 2. und 3. Abschnitt jeweils eine Verlängerung
dar, die ohne den vorhergehenden Abschnitt keinen Verkehrswert erzielt. Die im
Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplans vom Land zu erstellende Kosten-/Nutzenanalyse und die
Priorisierung der Maßnahmen liegen bislang noch nicht vor. Daher können noch
keine Aussagen zur Förderung getroffen werden.
Anstehende Umbaumaßnahmen auf der B8, wie
der Neubau der Dhünnbrücke und der Umbau der Unterführung Küppersteg (siehe
hierzu Vorlage Nr. 2015/0550 - Umbau B8/ Europaring in Küppersteg), müssen in
diesem Zusammenhang dahingehend überprüft werden, ob eine mögliche Stadtbahnanbindung
realisierbar bleibt und insbesondere hierfür erforderliche Zuwegungen nicht
verbaut werden. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern und Pendlern der Stadt
Leverkusen zukünftig die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in ansprechender Qualität und
Attraktivität weiterhin nutzbar zu machen.
Aufgabe dieser Vorlage ist es, eine
Einschätzung der Realisierungschance und eine Empfehlung für die künftigen
Schritte einer Stadtbahntrasse vorzunehmen sowie für die Umbaumaßnahme B8/Küppersteg
einen Planungsbeschluss zu fassen.
1.1 Verkehrserschließung
von Leverkusen
Die durch den Autobahnbau von A1 und A3 in
den kommenden Jahren anhaltenden Verkehrsprobleme müssen durch alternative
Mobilitätskonzepte aufgefangen werden.
Eine nachhaltige Stärkung des Standortes in
Leverkusen bedeutet auch eine deutliche Optimierung der Fernerreichbarkeit
durch den ÖPNV. Diese Bemühungen können jedoch nicht isoliert erfolgen, sondern
sind in den politischen Vorgaben der Stadt (Leverkusen), des Kreises
(Rheinisch-Bergischer Kreis), der Region (Regio Köln/Bonn), aber auch von Land
und Bund zu berücksichtigen. Dies kann zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen
führen.
Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem
Zusammenhang der Realisierung des Rhein-Ruhr-Expresses zu widmen. Mit dieser
neuen Schienenverbindung wird die Stadt Leverkusen im 15-Minuten-Takt mit den
Metropolen des Landes Nordrhein-Westfalen verbunden. Durch die Linien RRX1,
RRX2, RRX4 und RRX6 wird die Stadt Leverkusen (Bf. Leverkusen Mitte) über
zentrale Kernachsen beispielsweise an die Städte Koblenz, Aachen, Köln,
Bielefeld und Kassel sowie an die gesamte Metropolregion Ruhr (Ruhrgebiet)
angebunden (s. Anlage 2).
Die Stadtteile Opladen und Wiesdorf haben zurzeit
ihre eigene Anbindung an das Oberzentrum Köln, die eine höhere Wertigkeit
aufweist, als die Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen selbst. Im SPNV
verbinden die regionalen Bahnlinien RE1 und RE5 ab dem Bahnhof Leverkusen Mitte
den zentralen Stadtbereich im 60-Minuten-Takt (Mo - Fr) mit der Stadt Köln
sowie der Metropolregion Ruhr. Eine zusätzliche Verbindung bietet die Bahnlinie
S6, die im 20-Minuten-Takt verkehrt (Mo - Fr). Diese Verbindungen stellen in 15
bzw. 20 Minuten Fahrtzeit den Anschluss zum überregionalen Verkehr am Kölner
Hauptbahnhof her.
Die Gegenstücke dazu sind die Bahnlinien RE7
und RB48, die Leverkusen Opladen und Leverkusen-Schlebusch (nur RB48) im 60- bzw.
30-Minuten-Takt (Mo - Fr) mit dem Oberzentrum Köln verbinden. Die Fahrtzeiten
liegen hier bei 15 bzw. 17 Minuten bis Köln Hbf. Somit ist bereits heute eine
gute regionale und überregionale Anbindung der Stadt Leverkusen mit dichter
Taktfolge und einer guten Verknüpfung der Haltepunkte mit dem Busverkehr
vorhanden. Durch den RRX wird zukünftig ein qualitativ hochwertiges Angebot die
RE1 und RE5 ersetzen.
2.
Rahmenbedingungen
zur Förderung von Maßnahmen im ÖPNV und SPNV
Bei zuwendungsfähigen Kosten von mindestens
50 Mio. € kommen die Maßnahmen aus dem Bereich Stadtbahnbau dann für das
GVFG-Bundesprogramm infrage. Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms sind Trassen
für „Straßenbahnen“ (worunter auch Stadtbahnen fallen) nur förderfähig, wenn
sie auf besonderem Bahnkörper ohne den Individualverkehr geführt werden.
Maßnahmen des GVFG-Bundesprogramms können nach § 13 ÖPNVG und mit einem
Fördersatz von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Voraussetzung ist bei Maßnahmen über 5 Mio.
€ zuwendungsfähigen Kosten die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den
Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW. Falls die Maßnahme für das
GVFG-Bundesprogramm nicht infrage kommt, ist ggf. eine Förderung nach § 12
ÖPNVG (Schienenwege des SPNV/ÖPNV) möglich. In diesem Fall ist unter Umständen
auch eine abschnittsweise Förderung der Trasse in straßenbündigem Bahnkörper
(gemeinsame Führung von Stadtbahn und Individualverkehr) möglich. In jedem Fall
ist aber ein eigener Bahnkörper für die Stadtbahn anzustreben.
3.
Linienführung
einer Stadtbahnverlängerung
Im Rahmen einer ersten Analyse zu einer möglichen
Verlängerung der Stadtbahnlinie über Köln-Flittard hinaus wurden im Rahmen
dieses Ideenpapiers der Ist-Zustand sowie denkbare Trassen untersucht. Die
heutigen Linienführungen des ÖPNV und des SPNV im Untersuchungsgebiet sind in
der Anlage 3 dargestellt. Die roten Linien zeigen den Verlauf der Bahnlinien
mit den Haltepunkten der Deutschen Bahn bzw. von National Express sowie die
grünen Achsen der S-Bahn. Als Erschließungsgebiet der S-Bahnhaltepunkte
(grün dargestellt) gilt ein Radius von 1.000 m. Die Linie 4 der KVN mit der
Endhaltestelle in Schlebusch (blau dargestellt) besitzt Erschließungsbereiche
von 600 m.
Wie unter Punkt 1 beschrieben, sehen die
derzeitigen Planungen eine Verlängerung der Stadtbahn über die Haltestelle
„Wiener Platz“ auf Kölner Stadtgebiet bis nach Köln-Flittard vor. Für die
Linienführung einer Stadtbahn auf Leverkusener Stadtgebiet wurde zunächst eine
Hauptroute definiert, für die in zwei Bereichen Alternativen erstellt wurden
(Anlage 4). Ab der bislang geplanten Endhaltestelle Köln-Flittard ist zunächst
eine direkte Führung der Stadtbahn zurück zur B8 sinnvoll, um das Einzugsgebiet
voll ausschöpfen zu können. Von einer Weiterführung im Bereich des Rheins ist
aufgrund fehlenden Kundenpotenzials abzusehen.
Als mögliches Einzugsgebiet einer Stadtbahn
wird im Rahmen dieses Ideenpapiers ein Radius von ebenfalls 600 m um die
jeweiligen Haltestellen angesetzt. Ein erster Haltepunkt nach Köln-Flittard ist
demnach im Bereich des Knotenpunktes B8/Am Hirschfuß anzuordnen. Hiermit würde
das gesamte Gewerbegebiet im Umfeld der B8 rund um den Chempark-Flittard
erschlossen werden. Grundsätzlich ist im Übergangsbereich zwischen Köln und
Leverkusen ebenfalls eine direkte Führung über die B8 als Alternative möglich,
sollte sich eine Führung durch den Stadtteil Flittard als nicht realisierbar
erweisen.
Der folgende Haltestellenstandort befindet
sich im Bereich der Otto-Bayer-Straße und ermöglicht eine direkte Anbindung an
die S-Bahnhaltestelle Leverkusen-Chempark. Nach einer weiteren Haltestelle kurz
vor dem Willy-Brandt-Ring, die den nördlichen Bereich des Chemparks Leverkusen
erschließt, ist eine Führung in Richtung Carl-Duisberg-Straße bzw. Manforter
Straße und dann auf den Europaring möglich.
Als alternative Routenführung ist der Weg
weiter über die B8, den Kreisverkehr Ludwig-Erhard-Platz und den Europaring
denkbar. Dies hätte jedoch gravierende Eingriffe insbesondere am Knotenpunkt Ludwig-Erhard-Platz
zur Folge, die zu deutlichen Qualitätseinbußen auch für den Individualverkehr
führen können. Aus diesem Grund ist von dieser Variante eher abzusehen.
Im Bereich des Bahnhofs Leverkusen Mitte ist
der nächste potenzielle Haltestellenpunkt festzulegen. Dieser ermöglicht den
direkten Anschluss an das regionale und überregionale Verkehrssystem. Da im
Umfeld der Autobahnunterführung (A1) kaum Siedlungsstruktur vorhanden ist, kann
der Abstand zwischen der Haltestelle Leverkusen Mitte und den nächsten
Haltestellpunkten deutlich größer gewählt werden. Dieser potenziell nächste
Standort liegt im Bereich rund um die Küppersteger Straße. Denkbar ist in
diesem Abschnitt eine Führung der Stadtbahn auf der unteren Ebene, durch die
Unterführung Küppersteg oder überirdisch.
Die weitere Führung der Stadtbahn findet
aufgrund des vorhandenen großzügigen Querschnitts entlang der B8 statt. Zur
Anbindung des Gewerbegebietes Karl-Ulitzka-Straße und der nördlich der B8
liegenden Wohnbebauung erscheint ein weiterer Haltestellenstandort kurz vor der
Anbindung Fixheider Straße sinnvoll.
Ein möglicher Endhaltestellenstandort
befindet sich in direkter Nähe der beginnenden Fußgängerzone. Dies hat zur
Folge, dass die Stadtbahn über die gesamte Kölner Straße geführt werden müsste.
Dies erscheint jedoch nur auf einem straßenbündigen Bahnkörper zusammen mit dem
Autoverkehr möglich.
4.
Berücksichtigung
der Stadtbahntrasse bei den anstehenden Großprojekten auf dem Europaring
Wie eingangs dargestellt, müssen bei den beiden
Großprojekten „Erneuerung der Dhünnbrücke“ und „Umbau der B8 im Bereich der
Unterführung Küppersteg“ mögliche Trassenführungen einer Stadtbahn
Berücksichtigung finden.
4.1 Neubau der Dhünnbrücke
Aufgrund gravierender statischer Probleme
ist ein kurzfristiger Um-/Neubau der Dhünnbrücke im Zuge der B8 notwendig. Um
hierfür Vorgaben bezüglich der zukünftigen Lage und Breite zu definieren,
wurden diesbezüglich im Zuge dieses Ideenpapiers bereits umfangreiche
Untersuchungen durchgeführt. Ergebnisse hierzu sind in den Anlage 5
dargestellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch einen modularen Aufbau
einzelner, nebeneinander stehender Brückenbauwerke auf alle zukünftigen
Verkehrserfordernisse eingegangen werden kann.
Bei einer Querschnittsgestaltung ohne
Stadtbahn können die Bauwerke 1 und 2 der neuen Dhünnbrücke alle Funktionen des
Individualverkehrs mit jeweils 2 Fahrspuren je Richtung aufnehmen sowie
zusätzlich Fuß- und Rundverkehr auf der Ost- wie auf der Westseite der Brücke. Bei
einer Entscheidung in Richtung Stadtbahn kann durch das zusätzliche
Brückenbauwerk 3 eine Gleisführung in Seitenlage bzw. in Mittellage umgesetzt
werden. Alle übrigen Verkehrsarten stehen hierbei unverändert zur Verfügung.
Der modulare Aufbau gewährleistet hierbei, dass auch erst zu einem späteren
Zeitpunkt, wenn die Entscheidung in Sachen Stadtbahn gefällt wird, dass dritte
Bauwerk errichtet werden kann.
4.2 Umbau B8/Europaring in Küppersteg
Neben der Dhünnbrücke ist im Bereich
Küppersteg (Küppersteger Straße/
Bismarckstraße) aufgrund der vorhandenen Unterführung ein weiterer Zwangspunkt
erkennbar. Für diesen Abschnitt der B8 liegen bereits heute konkrete
Umbauplanungen vor, die überwiegend einen Entfall der (sanierungsbedürftigen)
Stützmauern auf der Südseite vorsehen. Zusätzlich soll durch die geplanten
Maßnahmen ein städtebaulich hochwertiger Charakter im gesamten Verlauf der B8
zwischen Wiesdorf und Opladen fortgesetzt werden. Ziel ist es, einen
innerstädtischen leistungsfähigen Boulevard zu realisieren, der auch im Bereich
von Küppersteg fortgeführt wird. Dies wird im Bereich der Unterführung
Küppersteg durch zwei Maßnahmen ermöglicht, die bereits ausführlich in der
Vorlage Nr. 2015/0550 - Umbau B8/ Europaring in Küppersteg - vorgestellt wurden:
- Anpassung
der Gradiente in Längsrichtung (Steigung und Gefälle) (Anlage 6),
- Verschmälerung
des Querschnitts und Abriss der Stützwände (Anlage 7).
Durch die Anpassungen der Gradiente wird ein
Höhengewinn im überwiegenden Teil der Unterführung erreicht, der fast den
Entfall der gesamten Stützmauer ermöglicht. Im Zusammenspiel mit der Reduktion
des Straßenquerschnitts von heute 8,00 m auf zukünftig 5,00 m ist eine
hochwertige Gestaltung mit Anordnung von Grünflächen trotz Berücksichtigung
aller funktionalen Vorgaben realisierbar.
Die Planung sieht die Reduktion der heute
vorhandenen zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf einen „überbreiten“
Fahrstreifen je Richtung vor. Die Reduzierung der Fahrstreifen von je zwei auf
einen Fahrstreifen ermöglicht eine Abböschung der Randbereiche und ein Abtragen
der maroden Stützwände. Mit einer attraktiven Begrünung können große Bereiche
der Stützwände entlang der B8 entfallen und so dauerhaft Sanierungs- und
Instandsetzungskosten reduzieren.
Die Kosten für den ersten Abschnitt der
Unterführung Küppersteg (südliche Rampe) belaufen sich auf 3.100.000 Euro (Kostenschätzung
ohne Instandsetzung des Brückenbauwerks Küppersteger Straße/Bismarckstraße) und
sind im Haushalt etatisiert.
4.3 Bürgerbeteiligungen
Mit der 3. Bürgerinformation in den
Räumlichkeiten der AVEA im August 2015 wurde den anwesenden Bürgerinnen und
Bürgern mittels eines PowerPoint-Vortages sowie anschließender Diskussionsrunde
die vorliegende Planung vorgestellt. Anregungen kamen seitens der unmittelbaren
Anwohner des Europarings bezüglich hoher Geschwindigkeiten auf der
Windthorststraße und der Hardenbergstraße, die durch den geplanten Umbau
wirkungsvoll reduziert werden können. Da keine weiteren Anregungen und Bedenken
zur Umbaumaßnahme vorliegen, wird die Phase der Bürgerbeteiligung als
abgeschlossen angesehen.
4.4 Trassierung der Stadtbahn im Bereich
Küppersteg
Für die Fortführung einer Stadtbahn entlang
des Europarings mit Haltestelle im Bereich des Kreisverkehrs sind auf Basis der
vorliegenden Planungen zwei Varianten denkbar:
4.4.1 Führung der Stadtbahn durch die
Unterführung und Anordnung einer „unterirdischen“ Haltestelle im Bereich
Küppersteg Nordteil.
4.4.2 Führung der Stadtbahn auf die Null-Ebene
der Windthorststraße bzw. Hardenbergstraße und Anordnung einer „oberirdischen“
Haltestelle im Bereich Küppersteg Nord.
In Variante 1 (Anlage 8) wird die Stadtbahn
in der unteren Ebene durch Küppersteg geführt. Dies hat grundsätzlich keinen
Einfluss auf die Lage der geplanten Gradiente. Um auch bei Berücksichtigung der
Stadtbahntrasse in der unteren Ebene weiterhin den Flächengewinn zugunsten von
Grünflächen gewährleisten zu können, ist eine Führung der Stadtbahn im Bereich
der Unterführung sowie der Rampen auf straßenbündigen Gleisen machbar. Eine
solche gemeinsame Nutzung der Flächen ist im Normalfall aus den Bundesmitteln nicht
förderfähig (siehe Punkt 2). Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine
evtl. reduzierte Förderung aus Landesmitteln möglich. Eine gemeinsame Führung
würde aber nur einen kurzen Abschnitt der Gesamttrasse betreffen.
Eine gemeinsame Führung der Stadtbahn mit
dem Kfz-Verkehr ist auch zu einem späteren Zeitpunkt baulich möglich
(Gleistrasse und Elektrifizierung) und damit unabhängig von den weiteren
Planungen zum Aus- und Umbau der Unterführung Küppersteg.
Bei Berücksichtigung der Variante 1 wird die
Realisierung eines Haltestellenpunktes in der 1. Ebene erforderlich. Dies hätte
zur Folge, dass der oberirdische Bereich „Küppersteg Nordseite“ einen
hochattraktiven Bereich zur Nutzung durch eine Mobilstation erhalten könnte.
Dieser zentrale Punkt kann durch den Bau einer Stadtbahn zukünftig als
wichtiger Verknüpfungspunkt zwischen Bahn, Bus, CarSharing, Rad und Fußgängern
funktionieren. Evtl. besteht die Möglichkeit, dass die bereits in Erwägung
gezogene Deckelung dieses nördlichen Bereichs gegebenenfalls aufgrund der
Anbindung an den ÖPNV als Haltestellenpunkt und Nutzung durch eine Mobilstation
förderfähig werden könnte.
Zu berücksichtigen wären ferner Aufzüge und Rolltreppen
zur unteren Ebene, ein barrierefreier Ausbau, Beleuchtung und Aufenthaltsbereiche.
Eine Konkretisierung dieser Planungsideen kann im Zusammenhang mit anstehenden
Bewertungen seitens des Landes im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplanes erfolgen.
Die Prüfung einer zweiten Variante (Anlage 9)
mit Führung der Stadtbahn auf der Ebene von Hardenbergstraße und
Windthorststraße und Berücksichtigung einer oberirdischen Haltestelle hat
ergeben, dass auch dies unter den vorhandenen Gegebenheiten realisierbar
erscheint. Änderungen sind überwiegend im Bereich des Parkens zu erwarten, um
die notwendigen Breiten zur Führung der Stadtbahn zu gewährleisten. Parkplätze
und Stadtbahn können in den Seitenbereichen von Hardenbergstraße und
Windthorststraße nicht parallel angeboten werden. Die Führung der Stadtbahn in
der Null-Ebene führt ferner zu zusätzlichen Lärmproblemen der haltenden und
anfahrenden Stadtbahn. Ferner müssen bei einer ebenerdigen Kreuzung die Belange
der Küppersteger Straße sowie der Bismarckstraße Berücksichtigung finden. Die Führung
der Stadtbahn im Kreisverkehr stellt ein weiteres Hindernis dar. Auch eine
solche Führung der Stadtbahn ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich und lässt
sich mit den vorliegenden Planungen der 1. Baustufe Küppersteg Südteil kombinieren.
Im Vergleich zu der Variante 1 kann bei der „ebenerdigen“ Variante 2 eine nicht
so gute Verknüpfung mit anderen Verkehrsarten in Form einer Mobilstation
erfolgen, da die oberirdischen Haltestellenbereiche viel Platz einnehmen.
5.
Weitere
Vorgehensweise beim Projekt „Umbau der B8 im Bereich der Unterführung
Küppersteg“
Im Rahmen dieser Vorlage wird auf die
Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.03.2017 zum Aus- und Umbau der B8 Bezug
genommen (Anlage 10). Die Auftragsvergabe zum Umbau B8/Europaring wurde an das
planende Büro bis einschließlich 50 Prozent der Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) vergeben. Dies entspricht dem Umfang einer Vorplanung.
Weitere Leistungsphasen, wie die sich in der Phase 4 bzw. 5 anschließenden
Ausführungsplanungen, müssen noch beauftragt werden. Hierzu ist jedoch zunächst
der Beschluss dieser Vorlage zur Stadtbahntrasse im Bereich der B8/Europaring
abzuwarten. Erst im Anschluss daran können weitere Planungsschritte beauftragt
werden (s. Beschlusspunkt 4).
Im Rahmen der weiteren Beauftragung ist die
neueste Rechtsprechung zur Vergabe von Planungsleistungen zu beachten. Das OLG
München hat als erstes deutsches Gericht klar und eindeutig entschieden, dass
sämtliche externen Planungsleistungen eines Bauvorhabens für die Bestimmung des
Auftragswertes zusammenzurechnen sind. Dies bedeutet, dass aufgrund des Schwellenwertes
von 209.000 Euro im Rahmen der weiteren Beauftragung eine evtl. europaweite
Ausschreibungspflicht der Planungsleistungen besteht.
Die Vergabe der Bauleistungen ist abhängig
von der zur erstellenden Planung sowie der für das Bauvorhaben notwendigen
politischen Beschlüsse. Ferner ist in diesem Zusammenhang eine mögliche
Förderkulisse mit den unterschiedlichen Zuschussgebern wie Bund und Land zu
erörtern. Zum Umbau der B8 in Küppersteg liegt bislang ausschließlich eine
Kenntnisnahmevorlage (Vorlage Nr. 2015/0550) aus dem Rat vom 22.06.2015 vor.
Aufgrund der Höhe der Kosten ist für die Umbaumaßnahme Küppersteg neben einem
Planungsbeschluss auch ein Baubeschluss mit Feststellung der Ausbaukosten
erforderlich.
Die mit der o. g. Kenntnisnahmevorlage
vorgestellte Planung wurde nun bis zur Stufe der Vorplanung abgeschlossen,
sodass zusammen mit den beiden Stadtbahnvarianten zum möglichen späteren Ausbau
auch der Planungsbeschluss zu einem abgeböschten reduzierten Querschnitt, ohne
Stützwände vorgelegt wird. Eine gemeinsame Beschlussfassung im Rahmen dieser
Vorlage (Machbarkeitsstudie und Planungsbeschluss zu Küppersteg) würde das Umbauvorhaben
insgesamt beschleunigen, da unmittelbar nach Beschlussfassung die weiteren
Schritte zur Vergabe der Ausführungsplanung erfolgen könnten.
Eine detaillierte Darstellung des zeitlichen
Ablaufes der Maßnahme wird nachgereicht.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke: Die nachfolgend aufgeführten Anlagen sind im
Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung
einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Syring/ FB 66 / 406 - 66 00
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Unterführung B8 Küppersteg - 66511205021116
2017: 115.000 Euro
2018: 500.000 Euro
2019: 1.000.000 Euro
2020: 1.500.000 Euro
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Umbau B8/ Küppersteg
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein]
|
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Im Rahmen der durchzuführenden Bauarbeiten und
Umleitungen in Küppersteg. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |